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BezeichnungBeschreibung
VAKOG

Ein Akronym das beim NLP zur Identifikation der 5 Sinne verwendet wird. VAKOG steht für:

  1. V–Visuell (Sehen)
  2. A-Auditiv (Hören)
  3. K-Kinästetisch und Haptisch (Tasten)
  4. O-Olfaktorisch (Riechen)
  5. G-Gustatorisch (Schmecken)
Value Focused ThinkingDas wertebezogene Denken soll den Entscheider über seine Fundamentalbedürfnisse bewusst werden lassen. Es findet sich in der Mediation im Windows 1 und der Interessenerhellung wieder.
Verantwortung

Verantwortung bezeichnet die Pflicht, für etwas Geschehenes einzustehen, die Konsequenzen des Handelns zu tragen oder Handlungen vorzunehmen.

verarbeitende StrukturSiehe Strukturierung
verbale KommunikationDie verbale Kommunikation ist eine inhaltliche Kommunikation, die auf das gesprochene oder geschriebene Wort eingeht.
VerdachtsmeldungDas Geldwäschegesetz verlangt vom Mediator gegebenenfalls, Fälle die den Verdacht der Geldwäsche erfüllen, der FIU (Financial Intelligence Unit) zu melden. Besonders relevant bei Anwalts- und Notarmediatoren.
VerfahrensablaufDer Gesetzgeber spricht vom Ablauf der Mediation in § 2 Abs. 2 Mediationsgesetz und meint damit die Phasen der Mediation. In der Ausbildungsverordnung ist vom Verfahrensablauf die Rede. Die Phasen werden zusätzlich erwähnt. Bezieht man die Vor- und Nachphase mit ein, ist fraglich was sonst noch zum Verfahrensablauf gehören könnte außer das Hintergrundwissen über die Logik und dier Funktionalität der Phasen.
VerfahrensaspekteAls Verfahrenseffekte werden die Ausprägungen der Verfahrenskriterien und die Spielarten der Verfahren beschrieben. Sie erlauben eine graduelle Gegenüberstellung und somit eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit für die unterschiedlichen Verfahrenskategorien.
VerfahrensdienstleistungDie originäre Dienstleistung des Mediators ist eine Verfahrensdienstleistung. Sie ist auf die Durchführung des Verfahrens der Mediation beschränkt.
VerfahrensdimensionMit dem Begriff der Verfahrensdimensionen werden Informationsdimensionen beschrieben die das Verfahren betreffen. Zu unterscheiden sind beispielsweise Argumente, Positionen, Themen, Motive und Lösungen. In dem die Informationen diesen Dimensionen zugeordnet werden, können Sie in das Verfahren der Mediation eingeordnet werden.
VerfahrensebeneSiehe Mediationsebene.
VerfahrensergebnisBesonders in der Mediation kommt es darauf an, das Verfahrensziel vom Verfahrensergebnis zu unterscheiden. Das Ziel entspricht dem Zweck (in der Mediation also dem Finden einer Lösung). Das Ergebnis beschreibt das, was hinten herauskommt (gegebenenfalls also die Abschlussvereinbarung). Das Ziel einer Mediation (also das Finden einer Lösung) kann auch erreicht werden, ohne dass es zu einer Abschlussvereinbarung kommt.
VerfahrensgesetzEin Gesetz, das ein formell vorgegebenes Verfahren regelt und das Prozessrecht festlegt. Beispiel: Zivilprozessordnung. Ein Gesetz ist stets eine hoheitliche Regelung. Wenn die Mediation ein privates, freiwilliges, informelles Verfahren ist, bei dem die Eigenverantwortlichkeit der Parteien im Vordergrund steht, muss sich eine hoheitliche Regelung zurückhalten.
VerfahrenshindernisseHindernisse, die der Durchführung eines Verfahrens im Wege stehen. Hier wird der Begriff synonym mit den der Mediationshindernissen verwendet.
Verfahrensimmanente LösungshindernisseDie Mediation soll den Parteien helfen, selbst die Lösung zu finden. Also muss sie die Hindernisse, die der Lösung im Wege stehen aus dem Weg räumen. Bei den Lösungshindernissen wird zwischen den verfahrensimmanenten und den personenimmanenten Hindernissen unterschieden. Verfahrensimmanente Lösungshindernisse sind die Hindernisse, die durch das Verfahren hervorgerufen oder beseitigt werden können.
VerfahrenskompetenzDie Verfahrenskompetenz der Mediation grenzt sich von der Mediatorenkompetenz ab. Beide Kompetenzen zusammengenommen sind erforderlich, um eine Mediation durchzuführen. Die Verfahrenskompetenz beschreibt dabei die Fähigkeit des Verfahrens zur Selbstregulierung.
VerfahrenskontextDer Kontext ist die Umgebung, mit der eine Information in Beziehung gestellt wird. Der Verfahrenskontext stellt die Beziehung zum Verfahren her. Der Verfahrenskontext verdeutlicht, dass und wie dieselbe Information im Gerichtsverfahren eine andere Bedeutung hat als in der Mediation.
VerfahrenskostenGesamtheit der Kosten, die bei der Inanspruchnahme oder Durchführung eines Verfahrens anfallen.
VerfahrenslandschaftDer Begriff meint das Vorkommen der Verfahren zur Streitbeilegung, ihre Erkennbarkeit, ihr Zusammenspiel und ihre Verwendung in der Praxis. Wir begegnen einem äußerst amorph und unübersichtlich gestalteten Gefilde, das einer systematischen Aufarbeitung bedarf, damit sich die Verfahren gegeneinander abgrenzen können und sich nicht gegenseitig im Wege stehen.
VerfahrensmediatorGemeint ist die Bezeichnung des Mediators in seiner Rolle im Verfahren. Der Begriff entspricht dem des Funktionsmediators. Er wurde jedoch deshalb nicht eingeführt, weil er die Assoziation auslöst, als würde der Mediator Zwischenverfahren vermitteln. Die Spezifikation der Bezeichnung ist erforderlich, um die Doppelbedeutung Des Begriffs Mediator herauszustellen, der einmal den Mediator in seiner Funktion und anderes Mal in seiner Brufsausübung anspricht.
VerfahrensrechtVerfahrensrecht ist das Recht, das ein Verfahren regelt. In der Mediation wird das Verfahrensrecht - anders als in allen anderen Verfahren - vereinbart.
VerfahrensregelnVerfahrensregeln sind die mit den Parteien zu vereinbarenden Regeln über die Durchführung der Mediation. Sie entsprechen den Mediationsregeln und sollten strikt zu den Gesprächsregeln (Verhaltensregeln) unterschieden und abgegrenzt werden.
Verfahrensrisiko

Der Begriff Verfahrensrisiko entspricht dem Prozessrisiko. Er ist jedoch allgemeiner gefasst und bezieht sich auch auf die nichtgerichtlichen Verfahren.

VerfahrensverantwortungDie Verantwortung ist von den Rollen und Funktionen der Beteilgten eines Verfahrens abhängig. Die Verantwortung weicht in den Verfahren voneinandner ab. Die dadurch entstehenden Verfahrensunterschiede rechtfertigen es, wenn die Verantwortung als ein Verfahrenskriterium aufgeführt wird, mit dem sich der Verfahrenscharakter bestimmen lässt.
Verfahrensziel

Das Verfahrensziel ist (besonders in der Mediation) vom Verfahrensergebnis abzugrenzen. Das
Verfahrensziel ergibt sich aus dem Verfahrenszweck. Es ist ein primäres Verfahrenskriterium, weil es die zentralen Arbeitsbedingungen festlegt.

VerfahrenszweckDer Verfahrenszweck ist vom Verfahrensziel zu unterscheiden. Der Zweck bezeichnet die übergeordnete Funktion oder Intention eines Verfahrens, also warum dieses Verfahren eingesetzt wird und welchen Nutzen es erfüllen soll. Das Ziel ist das, was erreicht werden soll. Der Zweck ist der Sinn, warum man sich auf den Weg macht.
VergeltungIm ursprünglichen Sinn war die Vergeltung die Entlohnung für eine Tat. Inzwischen wird der Begriff eher negativ konnotiert und kommt der Rache sehr nah. Die Vergeltung ist eine Reaktion auf eine als ungerechtfertigt empfundene Verletzung die darauf abzielt, Gerechtigkeit herzustellen.
VergleichEin Vertrag gem. § 779 BGB, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird.
VergleichsbehördeDie Vergleichsbehörde führt Schlichtungen im Rahmen eines gesetzlich vorgeschriebenen Sühneverfahrens durch. Das Sühneverfahren wird bei Vergehen wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung (§§ 223 und 229 des Strafgesetzbuches), Bedrohung und Sachbeschädigung durchgeführt. Es ist Voraussetzung für die Erhebung einer vor Erhebung der Privatklage.
VergütungSiehe Honorar
Verhaltensdimensionen Die Verhaltensdimensionen gehen auf ein Model von Sir Richard Lewis zurück, der die Kulturunterschiede an Verhaltensmustern festmacht, die Verhaltensdimensionen genannt werden. Unterschieden werden das linear-aktive, das multi-aktive und das reaktive Verhaltensmuster.
VerhandlungsanalyseZiel der Verhandlungsanalyse ist es, Verhandlung zu strukturieren und Entscheidungsoptionen sichtbar zu machen.
VerhandlungsbereitschaftDie Verhandlungsbereitschaft ergibt sich aus dem Motiv, an der Verhandlung teilnehmen zu können. Auf die Mediation bezogen, wird die Mediationsbereitschaft angesprochen.
VerhandlungsfähigkeitDie Verhandlungsfähigkeit grenzt sich von der Mediationsfähigkeit ab und betrifft die Frage, ob es der Partei möglich ist auf gleicher Augenhöhe zu verhandeln.
VerhandlungsklimaStimmung und Atmosphäre der Verhandlung
Verhandlungsparteien Siehe auch: Parteien. Verhandlungsparteien sind die Medianden. Also die Parteien, die aktiv an der Mediation teilnehmen.
VerhandlungsreifeDie Verhandlungsreife entspricht der Entscheidungsreife in einem juristischen Verfahren. Sie ist gegeben, wenn alle Nutzenkriterien für die Lösung in der 3.Phase herausgearbeitet wurden, die in der Lage sind, den Konflikt zu überwinden und die von allen Parteien verstanden und akzeptiert werden.
VerifikationskompetenzDie Verifikationskompetenz ist eine Mediatorenkompetenz. Die Mediation ist ein Prozess der Informationsverarbeitung und der Erkenntnisgewinnung. Deshalb kommt es entscheidend darauf an, dass der Mediator die Informationen korrekt einschätzt und einordnet (verifiziert).
VerjährungDie Verjährung bezeichnet das Erlöschen von Rechten aufgrund eines Zeitablaufs. Das bedeutet, dass ein Anspruch oder eine Forderung nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr geltend gemacht werden kann. Die Mediation kann Einfluss auf die Verjährung haben, weshalb ein Mediator darüber Bescheid wissen muss.
VermittlungskompetenzDie Vermittlungskompetenz ist eine Mediatorenkompetenz. Sie erweitert die Verstehenskompetenz. Es genügt nicht, nur EINE Partei zu verstehen. Der Mediator muss ALLE Parteien verstehen. Nur so kann er die Wahrnehmung und das Gesagte in eine Sprache übersetzen, die auch der Gegner versteht. Die Verstehensvermittlung knüpft an Gemeinsamkeiten an, nicht an den Streit. Ihre Basis ist das was der Mediator verstanden hat (verstehen kann).
verschachtelte StrukturDie Mediation wird als ein strukturiertes Verfahren definiert. Bei genauem Hinsehen bildet sie jedoch mehrere Strukturen aus, die ineinander verschachtelt sind.
VerschwägerungDie Definition ergibt sich aus §1590 BGB: Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft. Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.
Verschwiegenheitspflicht§4 Mediationsgesetz legt Mediatoren eine Verschwiegenheitspflicht auf. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Die Parteien sind von dieser Pflicht nicht betroffen. Wenn sie zur Verschwiegenheit verpflichtet werden sollen, bedarf es einer Vereinbarung.
VersöhnungDas deutsche Wort "Versöhnung" leitet sich von Sühne/sühnen ab. Wer Sühne tut, leistet eine Wiedergutmachung für Schäden und Verletzungen. Die Versöhnung kann ganz unterschiedlich ausgeprägt sein. Sie geht weit über eine materielle Entschädigung hinaus und spielt in der Mediation eine wichtige Rolle.
VersorgungsausgleichDer Versorgungsausgleich beschreibt den erforderlichen Ausgleich der jeweils erworbenen Rentenanwartschaften bei einer Scheidung von Eheleuten. Es handelt sich somit um eine Scheidungsfolge, die im Schewidungsprozess sogar von Amts wegen durchgeführt wird. Vereinbarungen sind im begrenzten Maße möglich.
VerstandVerstand hingegen bezieht sich auf die Fähigkeit, Informationen zu erfassen, zu verstehen und zu verarbeiten. Dies umfasst Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Wahrnehmung und Urteilsvermögen. Der Verstand ermöglicht es uns, unsere Intelligenz zu nutzen, um effektiv zu denken und zu handeln.
VerständnisDer Begriff Verständnis wird als die Fähigkeit definiert, sich in etwas hineinzuversetzen oder dessen Sinn zu verstehen. Seine Grundlage ist das Verstehen.
Verständnis der MediationDas Mediationsverständnis beschreibt die grundlegende Wesenhaftigkeit der Mediation. Siehe das Wesen der Mediation
VerstärkungstheorieDie Verstärkungstheorie beschreibt das Phänomen, dass durch positive Verstärkung ein bestimmtes Verhalten belohnt oder bestätigt wird, was dazu führen kann, dass es wiederholt wird, selbst wenn es langfristig negative Konsequenzen hat.
VerstehensgrundsatzDer Verstehensgrundsatz weist darauf hin dass die Mediation eine Verstehensvermittlung ist. Das Verstehen steht im Mittelpunkt, nicht die Lösung. Die Lösung ergibt sich daraus.


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Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2023-02-16 22:28 / Version .

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Siehe auch: Schlagworte, Liste der Verzeichnisse
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1 Wie z.B. die Werkzeuge oder die Verfahren
2 in diesen Fällen genügt nicht die Definition. Um die Daten besser filtern zu können, sind für diese Lexika weitere Datenfelder angelegt worden.