Mediation von A-Z

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Lexikon

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Einträgen alle für die Mediation relevanten Fachbegriffe alphabetisch geordnet zusammen. In den einzelnen Lexika finden Sie Auszüge, die nach Themen geordnet sind. Die Zusammenstellungen helfen bei der Datenauswertung. Die Enzyklopädie verfeinert die Schlagwortsuche und die Suche über Kategorien. Ihre Besonderheit besteht darin, dass Sie nicht nur nach Begriffen, sondern auch nach deren Vorkommen in der Mediation und nach weiteren Zusammenhängen suchen und filtern können. Benutzen Sie bitte das Suchfeld im Hauptmenü für eine noch weitergehende, allgemeine und umfassende Suche im Mediationswiki. Dies ist die Vorversion zur Enzyklopädie, falls Sie an die alte Fassung gewöhnt sind.

Zusammenstellung der in der Enzyklopädie gespeicherten Begriffe.
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BezeichnungBeschreibung
AbbruchDer Abbruch der Mediation führt zu ihrer Beendigung. Der Grundsatz der Freiwilligkeit stellt sicher, dass die Mediation jederzeit abgebrochen werden kann. Juristisch handelt es sich um eine fristlose Kündigung des MV oder der MDV. Seitens der Parteien kann sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen erfolgen.
ABC-Modell

Das ABC-Modell nach Albert Ellis sieht das Entstehen der Gefühle nicht lediglich als einen reflex. Er unterscheidet mehrere Phasen, die er als ABC Phasen beschrieben hat. Das Akronym steht für:

  1. Activating experiences - innere oder äußere Wahrnehmung
  2. Beliefs - Annahmen und Interpretationen
  3. Consequences - Verhalten und Gefühle

Weil zwischen Ereignis und Gefühl eine Beurteilung stattfindet, gibt es einen wirksamen Ansatzpunkt, die Gefühle zu beeinflussen.

Abduktion

Die Abduktion beschreibt eine Erkenntnislogik. Sie dient der Hypothesenfindung und baut auf Erfahrungen auf. Auf die Mediation übertragen, wäre sie der gedankliche Weg in die neue Lösung.

Aber weg-TechnikMenschen neigen zu einem ja-aber Denken. Die aber Aberweg-Technik soll Ihnen das aber aus dem Kopf holen, um die Gedanken aus einem Nein in ein Ja zu überführen.
Abgabe Unter dem Begriff Abgabe wird die Verfahrensübergabe an ein anderes Gericht verstanden. Das Gesetz erwähnt die in §23b GVG oder in §696 ZPO. Sie betrifft die Übertragung des Gerichtsverfahren an eine zuständige Instanz oder Abteilung des Gerichts. Die Verfahrensabgabe an einen Mediator ist nicht möglich.
AblaufDer Gesetzgeber spricht vom Ablauf der Mediation in § 2 Abs. 2 Mediationsgesetz. Gemeint sind die Phasen der Mediation.
AblaufschemaSiehe Phasenablaufschema. Das Phasenablaufschema fasst die Einzelheiten, die sich aus der Ablaufbeschreibung der Mediation ergeben, zusammen.
AbschlussdokumentationNiederschrift der Abschlussvereinbarung zur Manifestation der in der Mediation gefundenen Lösung. Die schriftliche Dokumentation bedarf der Zustimmung der Parteien.
AbschlussritualVorgegebenes Handlungsformat für die Durchführung der Abschlussvereinbarung.
AbschlussstatementDas Abschlussstatement oder die Abschlusserklärung ist von der Abschlussvereinbarung zu unterscheiden. Anders als die Abschlussvereinbarung, die den Abschluss der Mediation manifestiert, gibt es Fälle, wo der Abschluss festgehalten wird, auch wenn es zu keiner Abschlussvereinbarung gekommen war. Die Feststellung dass und gegebenenfalls mit welcher Bedeutung die Mediation beendet wurde kann für die Parteien und das weitere Vorgehen von Bedeutung sein.
AbschlussvereinbarungDie Abschlussvereinbarung manifestiert das Ergebnis der Mediation. Sie ist der erste Schritt in die Umsetzung der gefundenen Lösung. Die Abschlussvereinbarung hat durchaus einen juristische Bedeutung, wenn sie einen Vertrag darstellt, der Rechte und Pflichten mit bindender Wirkung festschreibt. Weil nicht alle Verträge formfrei möglich sind, hängt ihre Wirksamkeit davon ab, dass die Formerfordernisse erfüllt werden.
AbschlussvollmachtVollmacht für eine Partei eine Abschlussvereinbarung zu treffen.
AbstimmungEine Mehrheitsentscheidung über eine Abfrage der Dafür- und Dagegenstimmen herbeiführen. Ein dem Konsens näher kommendes Abstimmungsformat ist das systemische Konsensieren.
AbstimmungsbedarfDie Mediation ist ein konsensuales Verfahren. Das bedeutet, alle Entscheidungen müssen im Konsens getroffen werden. Der Mediator hat keine Direktionsbefugnis. Darüber hinaus veranlasst der Transparenzgrundsatz, die Verfahrensentscheidungen offenzulegen. Es gibt auch eine Informationspflicht. Bei Techniken und besonders bei Interventionen kann ihre vorherige Ansage aber das Gegenteil bewirken. Sie könnte die Intervention ad Absurdum führen. Andere Interventionen hingegen müssen angekündigt werden. Der Abstimmungsbedarf legt fest, welche Techniken und Interventionen anzukündigen und abzustimmen ist.
AbstraktionsprinzipEine Rechtskonstruktion, in der die Causa, also das Verpflichtungsgeschäft, von dem Erfüllungsgeschäft getrennt wird. (Verpflichtungsvertrag und Erfüllungsvertrag)
AbwerbungEine Gefahr im Helfersystem besteht darin, dass Mitbewerber Mediationsinteressenten und sogar Parteien abwerben. Die Gefahr ist in der WATNA-BATNA-Instanz gegeben aber auch bei der Nachfrage nach Mediation.
Access to justiceIm Englischen wird die Mediation als Access to justice bezeichnet. Justice meint in dem Zusammenhang aber Gerechtigkeit und nicht Justiz. Im Deutschen wird die Gerechtigkeit begrifflich am Recht festgemacht und nicht an der Justiz. Gerechtigkeit und Justiz werden unterschieden. Hier geht es nicht um den Zugang zur Justiz, sondern zur Gerechtigkeit wofür die Mediation als Garant angesehen wird.
AchtsamkeitAchtsamkeit ist eine Haltung des Bewusstseins, die sich auf das bewusste und absichtliche Wahrnehmen von Gedanken, Emotionen, Körperempfindungen und der Umgebung im gegenwärtigen Moment bezieht. Dabei geht es darum, den Moment bewusst zu erleben, ohne dabei in automatische Denk- oder Handlungsmuster zu verfallen.
AchtsamkeitsfokusDer Achtsamkeitsfokus stellt heraus, sich auf bestimmte Bereiche des gegenwärtigen Augenblicks zu konzentrieren. Achtsamkeit bedeutet nicht, dass man auf alles achten muss, sondern vielmehr, dass man sich bewusst auf bestimmte Aspekte konzentriert und diese wahrnimmt, ohne sich von Ablenkungen ablenken zu lassen. Ein achtsamer Mediator sollte wissen, worauf er zu achten hat, um nicht selbst überlastet zu werden.
AchtsamkeitsmediationSiehe Mindful Mediation.
AchtsamkeitstechnikenAchtsamkeitstechniken sind Übungen und Praktiken, die darauf abzielen, das bewusste Wahrnehmen und Annehmen dessen, was im gegenwärtigen Moment geschieht, zu fördern.
AchtungAchtung ist einerseits ein Warnhinweis und andererseits ein Begriff aus der Ethik, der die Wertschätzung einer anderen Person und den ihr gegenüber zu erbringenden Respekt beschreibt. Mangelnder Respekt ist ein Vorwurf, der häufig in der Mediation erhoben wird.
Ad-Hoc MediationDie Ad-Hoc Mediation grenzt sich zur institutionalisierten Mediation ab. Analog der Ad hoc Arbitration sind darunter Mediationen zu verstehen, die nicht über Organisationen oder Institutionen verwaltet werden. Meist wird der Mediator in diesen Fällen von den Medianden direkt beauftragt und nicht von einer Institution vermittelt.
AdjudicationDispute Adjudication ist ein außergerichtliches Streitbeilegungsinstrument für Baukonflikte aus dem angelsächsischen Rechtskreis. Der Adjudicator trifft innerhalb kürzester Frist für alle aufkommenden Konflikte eine Entscheidung, die aber innerhalb eines Gerichtsverfahrens überprüfbar ist. Sie wird daher als vorläufig bindend bezeichnet.
Affect-LabelingAffect Labeling ist eine Technik aus der kognitiven Verhaltenstherapie, die darauf abzielt, emotionale Reaktionen zu identifizieren und zu benennen, um die emotionale Regulation und das Wohlbefinden zu verbessern. Durch das Ausdrücken und Benennen von Emotionen kann deren Intensität reduziert werden. Die Technik findet auch in der Mediation Anwendung.
AffektbrückenEine Affektbrücke (engl. affect bridge) bezeichnet die unbewusste Verknüpfung eines aktuellen Reizes (z. B. Sinneswahrnehmung, Situation) mit emotionalen Erlebnissen der Vergangenheit. Der Begriff wurde 1997 von John Watkins eingeführt, um affektive Assoziationen von rein kognitiven Prozessen abzugrenzen.
AGB'sDas Akronym steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Damit ist das Kleingedruckte in Verträgen gemeint. Ein Mediator sollte zumindest im Ansatz darüber Bescheid wissen. AGB's spielen bei Mediationsklauseln eine Rolle, bei der Frage der Rechtswirksamkeit von Vereinbarungen und der Gestaltungsoption für Vereinbarungen.
Aggression Das Wort bedeutet herangehen oder angreifen. Die Aggression ist ein psychologisches Verhaltensphänomen und ein biologischer Verteidigungsmechanismus zugleich. Die Aggression ermöglicht es dem Organismus offensiv auf geeignete Ressourcen zuzugreifen. In ihrer Wirkung kann die Aggression sowohl konstruktiv wie destruktiv (z.B. Hass) ausgestaltet sein.
AIDA-PrinzipAIDA ist eine Akronym, das die Phasen beschreibt, die ein potenzieller Kunde (Klient) durchlaufen muss, um sich letztendlich für den Auftrag (den Kauf) zu entscheiden. Die Abkürzung steht für Attention (Aufmerksamkeit), Interest (Interesse), Desire (Wunsch), Action (Entschluss).
AkkreditierungDie Akkreditierung bezeichnet einen Vorgang zur Begutachtung bestimmter Eigenschaften und zur Sicherstellung von Qualitätsmerkmalen.
AkquiseDer Begriff wird methodisch gleichbedeutend mit der Anbahnung verwendet. Er bezeichnet die Methode, wie der Mediators im Vorfeld einer Mediation vorgehen sollte, um eine gelingende Mediation zu generieren. Die Akquise betrifft das Verhalten, bevor es zu einem Kundenkontakt kommt.
Akquisegespräch Das Akquisegespräch ist ein Vorgespräch zum Zweck des Verkaufs einer Mediation. Es unterscheidet sich vom Vorgespräch, wo die Entscheidung für die Mediation bereits gefallen ist.
AktenbeiziehungDie Aktenbeiziehung ist eine Akteneinsicht in die Gerichtsakte mit dem Zweck Informationen daraus für die Mediation zu verwerten.
AkteneinsichtDie Akteneinsicht bezeichnet die Offenlegung der Verfahrensakte (Mediationsakte oder Gerichtsakte). Die Einsicht in die Gerichtsakte ist gesetzlich geregelt.
AktenführungÜber die Vorgehensweise und die Pflicht des Mediators Unterlagen zusammenzustellen und zu verwahren.
aktiver MediatorEin persönlicher Mediationsstil
aktives ZuhörenAktives Zuhören beschreibt ein intensives, verstehendes Zuhören. Der Zuhörer zeigt nicht nur, dass er aufmerksam zuhört, er bescheinigt das was er verstanden hat auch durch Rückmeldungen (Loop). Das aktive Zuhören wird in den Loops durch das Paraphrasieren oder das Verbalisieren erweitert.
AktivierungsfrageEinstieg in ein Thema durch stimulierende Fragen, wo die ersten Antworten weitere Fragen und Antworten nach sich ziehen, um das Eis zu brechen.
AktivistenAktivisten sind besonders politisch aktive Menschen, die zielstrebig handeln und politische Ziele durch Taten verfolgen. Meist suchen sie Wege, um ihre Positionen durchzusetzen, die jenseits der regulären, politischen Meinungsbildungsprozesse anzusiedeln sind. Gegebenenfalls ist auch Gewalt ein Mittel, um die Interessen durchzusetzen.
AkzeptanzUnbedingte Variable für eine gelingende Kommunikation. Die Akzeptanz ist einer der von Carl Rogers herausgearbeiteten Elemente der personenzentrierten Gesprächstherapie.
Alleinstellungsmerkmal der MediationMit dem Begriff Alleinstellungsmerkmal werden im Marketing die Eigenschaften eines Produktes bezeichnet, die das Produkt einzigartig machen und von anderen unterscheiden.
Alles auf Null Die Alles auf Null Technik wird bei hochstreitigen Situationen angewendet. Sie kommt einem Reset gleich, weil von Null auf geprüft wird, worüber Konsens besteht oder nicht.
AllgemeinmediationSo wie es in der Medizin einen Facharzt für Allgemeinmedizin gibt, der im Volksmund als der Hausarzt bezeichnet wird, benötigt auch die Mediation einen Generalisten, der mit allen Fällen zurecht kommt und gegebenenfalls Experten hinzuzieht, wenn sein Wissen nicht ausreicht. Die Kompetenz geht über die Lerninhalte eines regulär ausgebildeten Mediators hinaus. Sie muss alle Felder und Varianten umfassen.
AllparteilichkeitSie wird oft mit der Neutralität gleichgesetzt. Die Neutralität ist ihre Bedingung. Der Zweck der Allparteilichkeit ist es jedoch, Balance herzustellen. Die Allparteilichkeit ist deshalb ein Instrument für den Mediator, gleiche Augenhöhe herzustellen, wo die Parteien dazu nicht in der Lage sind.
AlltagskonfliktMit der Bezeichnung Alltagskonflikt werden die Nervigkeiten des Alltags bezeichnet. Kleinigkeiten, die durchaus belasten. Der Begriff kennzeichnet auch eine Konfliktart, die durch die Regelmäßigkeiten und Gewohnheiten des Alltags geprägt wird und auf daraus resultierende Täuschungen und Fehleinschätzungen beruht.
Alltagsmediation Der Begriff steht nicht für eine besondere Form der Mediation wohl aber für Mediationen, die im Alltag verwendet werden. Die Alltagsmediation ist deshalb eine Mediastion für alltägliche Fälle.
Altehen Siehe Graue Scheidung
Altenkirchener ModellEin Verfahrensmodell für die Lösung von Familienkonflikten unter Einbeziehung der Mediation als Methode und Verfahrensbestandteil. Das Modell verwertet die Erkenntnis der Kognitionstheorie und erlaubt die Lösung hoch eskalierter Konflikte mit Mediation. Es ist der Ursprung der gerichtsintegrierten Mediation und Auslöser der integrierten Mediation.
alternative Konfliktlösungsverfahren Abgekürzt durch das Akronym AKL. Der Begriff Alternative Konfliktlösungsverfahren wurde von Greger (Recht der Konfliktlösung) Rdnr. A 1) eingeführt, nachdem der Gesetzgeber die Begriffe Streitbeilegungsverfahren durch Konfliktbeilegungsverfahren ersetzt hat.
alternative StreitbeilegungKurz mit dem Akkronym ADR abgekürzt. Die Verfahren der alternativen Streitbeilegung werden auch als alternative Konfliktbeilegungsverfahren bezeichnet. Die ADR (Alternative Dispute Resolution) bildet den Gegensatz zur DR (Dispute Resolution). Der Gesetzgeber übersetzt ADR mit außergerichtlicher Streitbeilegung.

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Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2024-05-07 16:40 / Version .

Siehe auch: Lexikon