Leitsätze nach Schulen geordnet

Schulen-Leitsätze

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zum Titel Schulen in der Abteilung Akademie. Aus den unterschiedlichen wissenschaftlichen Herleitungen wurden Konzepte identifiziert, die in Schulen überführt werden. Hier können die Leitsätze zugeordnet werden:

Anhang Schulen Konzepte und Lehren Datenbanken Leitsätze Schulen Leitsätze sortiert

Es gibt viele Hinweise im Wiki to Yes, die darauf drängen, mehr Transparenz unter den jeweiligen Lehren und Schulen der Mediation herzustellen. Weil die Leitsätze gut zur Identifikation einer Lehre beitragen, wurde die Möglichkeit eingerichtet, jeden Leitsatz einer oder mehreren Lehren zuzuordnen. In diesem Verzeichnis können Sie die Zuordnung nachvollziehen und die Lehrinhalte identifizieren.

Welche Lehren gibt es?

Inhalt Weiterlesen (Termini)

Die akademische Zuordnung

Die den Konzepten entsprechenden Lehren werden als Kategorien hinterlegt. Diese Technik erlaubt es, die jeweilige Lehre allen Elementen des Wiki zuzuordnen. Eine Kategorie wird im Schulbereich für jede Lehre angelegt, sobald die Lehre als ein eigenständiges Mediationskonzept identifiziert werden kann. Datenbankeinträge, die der ein oder anderen Lehre zugeordnet werden können, erhalten den Eintrag der dementsprechenden Kategorie im Datenfeld "Schule".

 
BezeichnungLeitsatz
Hierarchie in der MediationIn der Mediation gibt es keine Hierarchie.
Umfang der KonfliktlösungDas Verfahren zielt auf eine vollständige Konfliktlösung
VerfahrensgegenstandDer Gegenstand des Verfahrens wird in der Mediation nicht vorgegeben, sondern mit den Parteien erarbeitet. Er orientiert sich an den Fragen, die zu klären sind, damit der Konflikt insgesamt oder zu einem festgelegten Teil gelöst werden kann.
NutzenorientierungDie Mediation ist ein nutzenorientiertes Verfahren. Der Verfahrensschwerpunkt liegt deshalb auf der Nutzenermittlung. Der Nutzen erschließt sich über die Interessen (Motive) und ergibt die Kriterien für die zu findende Lösung.
Mediation als KognitionsprozessEin umfassendes Konzept lässt sich herleiten, wenn die Mediation als ein Kognitionsprozess definiert wird, der den zur Lösung führenden Gedankengang beschreiben kann und darlegt, was erforderlich ist, um den Kongnitionsprozess zu realisieren.
Verstehen als KompetenzmerkmalJe mehr der Mediator versteht, umso mehr kann er vermitteln!
NützlichkeitJe nützlicher sich die durch das Verfahren herbeigeführte Lösung (das Ergebnis) erweist, umso nützlicher ist das Verfahren, das diese Lösung herbeiführen kann
InformiertheitJe vollständiger die zugrunde zulegenden Informationen sind, umso treffender wird die Entscheidung. Der Mensch nutzt alle Intelligenzzentren, um entscheidungsfähig zu sein
Themen und KonflikteEin geschickter Mediator achtet darauf, dass sich die Konflikte in den Themen wiederfinden lassen.
Über das Ziel der MediationJe weiter das Ziel in die Zukunft (auf den Nutzen) gelegt wird, umso wahrscheinlicher ist ein paralleles Denken.
Das Ergebnis der MediationDas Ergebnis beschreibt das WAS. Die Lösung beschreibt das Wie. Der Nutzen beschreibt das WOZU.
Die Frage nach dem StreitmotivEs fällt auf, dass der Streit um Positionen die Lösung an und für sich nicht in Frage stellt. Erst wenn auch die Lösung selbst in Frage gestellt wird, bekommt die Frage nach dem WOZU eine Berechtigung. Die Frage nach dem Wozu betrifft das Streitmotiv. Ihre Beantwortung ist in den Antragsverfahren nicht vorgesehen. Diese Verfahren sind also nicht geeignet, wenn es darum geht eine Lösung zu suchen.
Sicherheit des VerfahrensBei den Verfahren, die durch Antrag eingeleitet werden (zB Gerichtsverfahren), ist ein Ergebnis (meist in Form einer Entscheidung) sicher. Wem also ein irgendwie geartetes Ergebnis wichtig ist, der sollte sich für diesen Fokus entscheiden. Es wird ein Ergebnis herauskommen.
Position und AntragBei Antragsverfahren ist die Position mit dem Antrag identisch, der zugleich die Lösung des Problems darstellt. Wenn die Durchsetzung der eigenen Lösung (Position) im Vordergrund steht, sind konfrontative Antragsverfahren (wie das Gerichtsverfahren) die beste Wahl. Sie erlauben ein Machtspiel und bieten das Instrumentarium, Positionen durchzusetzen. Es werden allerdings Reaktionen beim Gegner provoziert, die möglicherweise dessen Widerstand hervorrufen.
Mediationsvertrag Der Mediationsvertrag markiert nicht den Beginn der Mediation. Wohl begründet er die Rechtsverhältnisse aus denen sich die rechtlichen Verpflichtungen der Prozessteilnehmer ergeben und legitimiert die Prozesshandlungen.
Es gibt keine MediationsordnungAuch wenn die Bezeichnung Mediationsordnung eine Allgemeingültigkeit suggeriert, kann sie das Verfahren nur für die Vertragspartner des Verwenders regulieren. Alle anderen am Prozess eventuell zu beteiligenden Personen sind ihr nicht unterworfen.
Toleranz und VerletzlichkeitJe mehr der Mensch mit sich zufrieden sein kann, umso toleranter kann er sein! Je mehr er mit sich einverstanden ist, umso geringer ist seine Verletzlichkeit
AugenhöheWer auf gleicher Augenhöhe verhandeln will, sollte den Gegner nicht mächtiger denken, als man selber ist.
Verfahrensebene - FallebeneEs ist eine unbedingte Voraussetzung, dass der Mediator zwischen der Verfahrensebene und der Fallebene zu differenzieren weiß. Nur so verwirklicht er den Charakter eines Metaverfahrens.
VerhandlungsstrategieDie Verhandlungsstrategie besteht darin, den Lösungskuchen zu vergrößern aber die Verhandlungsmasse zu verkleinen.
Bewertung Die Bewertung ist von der Suche zu unterscheiden und kommt immer erst am Schluss
Verbindlichkeit der AbschlussvereinbarungDie Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung ist unabhängig von der Frage der Wirksamkeit oder der Fehlerhaftigkeit der Mediation zu beurteilen. Fehler in der Mediation schlagen also nicht notwendigerweise auf die Abschlussvereinbarung durch, die wegen der Fehler also weder anfechtbar noch nichtig ist.
DimensionenWenn Sie die Informationen den Dimensionen der Informationsmetaebene zuordnen, wissen Sie erstens, wo sie hingehören und zweitens, wie damit umzugehen ist. Ordnen Sie die Information also zunächst einer Dimension zu. Positionieren Sie die Information an die Stelle im Verfahren, wo die Dimension eingeordnet wird. Bearbeiten Sie die Information erst dann, wenn der Schritt an der Reihe ist.
Eigenschaften und Wesen der MediationWas dem Wesen der Mediation zuwiderläuft, ist KEINE Mediation!
Therapie und MediationDie Mediation ist KEINE Therapie. Sie kann der Therapie jedoch zuarbeiten und eine hervorragende Ergänzung darstellen, die auch der Therapeut nutzen kann.
Die Mediation ist weder eine Rechtsberatung noch eine Rechtsentscheidung! Trotzdem spielt beides in der Mediation eine Rolle. Die Mediation geht weit über das juristische Denken hinaus, ohne sich darüber hinwegzusetzen.
Zweck, Einigung und MittelDer Zweck der Mediation ist nicht die Einigung. Die Einigung ist ihr Mittel zum Zweck.
Streitdimensionen Je mehr Streitdimensionen ein Verfahren abdeckt, umso umfassender ist die Konfliktbearbeitung.
Lösungsorientierung und NutzenorientierungDie Mediation knüpft die Lösung nicht an das Problem, sondern an den zu erzielenden Nutzen. Sie ist damit nutzenorientiert und nicht lösungsorientiert. Der Nutzen ergibt die Kriterien, an denen die Lösung zu messen ist.
Kenntnis des Wesens der MediationUm die vom Gesetzgeber umschriebenen Aufgaben wirkungsvoll in den Prozess der Mediation einbeziehen zu können, muss der Mediator ihre Bedeutung und Funktionsweise kennen und auf das Wesen beziehen können
Anwendbarkeit des MediationsgesetzesEine Mediation im Sinne des Mediationsgesetzes ist eine Mediation, die einen Mediationsvertrag als Rechtsgrundlage erfordert.
Verschwiegenheitspflicht und VerschwiegenheitsrechtDer Mediator hat eine Verschwiegenheitspflicht, kein Verschwiegenheitsrecht!
Mediation als SpielJe besser die Partei das "Spiel" (die Mediation) versteht und je größer ihr Interesse ist, das "Spiel" zu spielen (nach einer Lösung zu suchen), desto besser kann sie mitspielen!
Vorteile der Mediation (Zusammenfassung)Die Mediation hat gegenüber anderen Verfahren und Vorgehensweisen den Vorteil, dass sie den Nutzen nach vorne stellt, ein auf wechselseitigem Verstehen basierendes Einvernehmen herstellt und nur die Kosten verursacht, die dem Bedarf der Parteien entsprechen.
Kostenvergleich und KostenrisikoJe größer der Streit, desto größer ist auch das Kostenrisiko. Die Kosten eines streitigen Verfahrens orientieren sich am Streit. Die Kosten eines einvernehmlichen Verfahrens orientieren sich am Bedarf. Im Einvernehmen verringert sich der Unterstützungsbedarf.
Konfliktertrag

Der Konfliktertrag bezieht sich auf den Zustand der von vorne herein bestehenden oder der wiedererlangten Konfliktfreiheit. Er beschreibt, ob der Konflikt und die Art und Weise seiner Beilegung unter dem Strich eher Vor- oder Nachteile eingebracht hat.

Berechnung der KonfliktkostenImmer wenn der Aufwand zur Herbeiführung der Lösung und der Aufwand zur Herbeiführung des Nutzens zusammen größer sind als die Kosten zur Schadensbeseitigung, spricht die Kalkulation dafür, einen anderen Weg zur Konfliktlösung einzuschlagen.
MediationsverständnisDas zugrundeliegende Mediationsverständnis ist ausschlaggebend für die Festlegung der Pflichten des Mediators. Je klarer das Mediationsverständnis definiert ist umso definitiver lassen sich die Pflichten ermitteln.
Zwang zur MediationDer Zwang zur Mediation macht die Mediation nicht groß, sondern klein.
Verantwortung des RichtersDie Verantwortung des Richters endet bei der Frage, inwieweit die gebotene Entscheidung Recht und Gesetz entspricht. Entschieden wird die Rechtsfrage, nicht die Frage des dahinter liegenden oder darüber hinausgehenden Konfliktes.
Angabe der Grundsätze der MediationDass Gesetz verlangt die Abstimmung der Grundsätze in §2 Mediationsgesetz. Zu nennen sind (zunächst nur) die (unverzichtbaren) Grundsätze, die der Verhandlungslogik der Mediation entsprechen und diese ergeben.
Grundsätze und AblaufEs kommt darauf an die Informationen an die Parteien so zu bündeln, dass sie den andersartigen Prozess der Mediation verstehen und sich aktiv in diesem Prozess bewegen können.
InformationsbeschaffungWenn der Mediator Informationen einbringt oder Berechnungen durchführt haftet er für die Richtigkeit der Information oder des Berechnungsergebnisses.
Internationale MediationDie internationale Mediation betrifft eine Mediation mit Auslandsbeteiligung, bei der ausländisches Recht zur Anwendung kommt. Sie ist von der Cross Border Mediation zu unterscheiden, bei der europäisches Recht zur Anwendung kommt.
Rollenklärung des MediatorsDie Rolle bestimmt das Verhalten. Je klarer die Rolle definiert ist und je besser sie verstanden wird umso eindeutiger sind die Erwartungen die an die Rolle (oder den Rolleninhaber) gerichtet werden.
Umfang der zu erhebenden InformationenDie in der Mediation zu erhebenden Informationen müssen sich auf alle Daten und Hinweise erstrecken, die zum Verständnis des Verfahrens, des Konfliktes, des Verhaltens der Parteien und ihrer Beweggründe sowie der möglichen Lösungsoptionen beitragen.
FeedbackEin Feedback enthält stets die Einladung, die Information zu teilen.
gute Absichten

Der Mediator geht davon aus, dass gute Absichten stets vorhanden sind. Er muss sie nur herausarbeiten.

Verwendung meditativer Techniken im ProzessDie Verwendung meditativer Techniken macht aus einer Verhandlung noch lange keine Mediation. Eine Mediation kommt erst zustande, wenn die Techniken mit den Methoden und den funktionalen Einheiten in einem Prozess zusammengeführt werden!
Komplexität und Wirkungsgrad der MediationDie Mediation kann grundsätzlich die gesamte Komplexität abbilden, aber im Wirkungsgrad reduziert werden, während andere Verfahren grundsätzlich im Wirkungsgrad beschränkt sind, aber dennoch die ganze Komplexität des falles abbilden können


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Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2025-03-25 20:23 / Version .

Siehe auch: Wiki to Yes Aktionen, Leitsaetze
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