Leitsätze nach Schulen geordnet

Schulen-Leitsätze

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zum Titel Schulen in der Abteilung Akademie. Aus den unterschiedlichen wissenschaftlichen Herleitungen wurden Konzepte identifiziert, die in Schulen überführt werden. Hier können die Leitsätze zugeordnet werden:

Anhang Schulen Konzepte und Lehren Datenbanken Leitsätze Schulen Leitsätze sortiert

Es gibt viele Hinweise im Wiki to Yes, die darauf drängen, mehr Transparenz unter den jeweiligen Lehren und Schulen der Mediation herzustellen. Weil die Leitsätze gut zur Identifikation einer Lehre beitragen, wurde die Möglichkeit eingerichtet, jeden Leitsatz einer oder mehreren Lehren zuzuordnen. In diesem Verzeichnis können Sie die Zuordnung nachvollziehen und die Lehrinhalte identifizieren.

Welche Lehren gibt es?

Inhalt Weiterlesen (Termini)

Die akademische Zuordnung

Die den Konzepten entsprechenden Lehren werden als Kategorien hinterlegt. Diese Technik erlaubt es, die jeweilige Lehre allen Elementen des Wiki zuzuordnen. Eine Kategorie wird im Schulbereich für jede Lehre angelegt, sobald die Lehre als ein eigenständiges Mediationskonzept identifiziert werden kann. Datenbankeinträge, die der ein oder anderen Lehre zugeordnet werden können, erhalten den Eintrag der dementsprechenden Kategorie im Datenfeld "Schule".

 
BezeichnungLeitsatz
Zufriedenheit und Nutzen Die Zufriedenheit ist das Ziel der Mediation. Der Nutzen ist ihr Fokus.
NutzenorientierungDie Mediation stellt stets den Nutzen in den Vordergrund. Sie ist nutzenorientiert. Sie fragt nicht nach dem Warum, sondern nach dem Wozu und danach, was man sich von einem Plan einer Lösung oder einem Interesse verspricht. Die Mediation schaut nicht auf das Ziel, sondern auf seine Wirkung, dem Zweck.
BeratungshinweisDer Beratungshinweis ist stets zu geben, sobald ein Beratungsbedarf auftaucht, den der Mediator selbst nicht decken kann.
VerfahrenswahlDie Verfahrenswahl ist nicht in Stein gemeißelt. Sie kann jederzeit geändert und den Bedürfnissen der Parteien angepasst werden. Verfahren können auch ausgesetzt oder zum Ruhen gebracht werden, wenn der Konfliktverlauf dies erfordert.
InformationsqualifikationWer die Information nicht kennt, kann nicht mit ihr umgehen. Der Mediator identifiziert deshalb jede Information, bevor er sie weiterverarbeitet.
Gedanken sind frei In der Mediation kommt es darauf an, Informationsfilter wie jede andere Einschränkung oder Manipulation von Informationen zu erkennen und aufzuheben, damit die Gedanken befreit werden.
Allparteilichkeit und NeutralitätDie Unterstützung einer Partei darf nur so weit gehen, dass sie nicht zu einer Übervorteilung führt. Die Allparteilichkeit soll lediglich sicherstellen, dass die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln.
Verhandeln auf gleicher Augenhöhe Der Mediator muss sicherstellen, dass die Partei mit der Gegenseite auf gleicher Augenhöhe verhandeln kann.
EigenverantwortlichkeitIn der Mediation wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Partei für sich selbst spricht. Sie braucht nur dann einen Beistand, wenn sie dazu nicht in der Lage ist.
Erkenntnis des MediatorsDer Mediator fragt stets: Wozu muss ich das wissen und wie fügt sich das Wissen in die Mediation ein?
Kernnwissen der MediationDie Mediation lebt von dem Wissen, was die Parteien dazu befähigt, trotz des Konfliktes und widriger Umstände selbst eine konstruktive Lösung zu finden.
Der Mediator fragt nicht, was er als nächstes tut. Er fragt was gerade passiert, welche Erkenntnis erforderlich ist, um die Mediation fortzusetzen, warum sich der Partei die gebotene Erkenntnis nicht erschließt und was er dazu beitragen kann, der die Partei den Gedanken an sich heranlässt mit der Option ihn wieder zu verwerfen.
Strategie der MediationDie Strategie der Mediation besteht darin, alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die die Parteien davon abhalten (können), die Lösung des Problems oder des Konfliktes selbst herbeizuführen.
Werkzeuge und ihre Wirkung

Die Werkzeuge entfalten ihre mediative Wirkung nur in ihrem vorgegebenen Zusammenspiel.

Streitbeilegungsverfahren

Das Streitbeilegungsverfahren ist ein Konfliktbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle

VerbraucherschlichtungsstelleDie Verbraucherschlichtungsstelle führt ein Streitbeilegungsverfahren, das eine angepasste Moderation, eine Mediation eine Schlichtung oder ein Schiedsgerichtsverfahren darstellen kann, wofür der Streitmittler verantwortlich ist.
Berufstätigkeit des MediatorsBeachten Sie bitte, dass die methodische Anwendung der Mediation im erweiterten Mediationsradius und außerhalb des Verfahrens nach §1 Mediationsgesetz keine berufliche Zuordnung erfordert.
Formalisierung der MediationJe höher der Konflikt eskaliert ist, desto deutliche muss sich die Mediation von dem Konfrontationsgeschehen herum abgrenzen. Nur so lässt sich die Konfrontation heraushalten.
Der gedankliche FlowWenn sich Gedanken nicht im Rhythmus der Mediation entwickeln lassen, ist die Durchführung einer Mediation nicht möglich
Empathie und EmotionenWenn die Emotionen (Gefühle) des Gegenübers nicht wahrgenommen und verstanden oder gar geleugnet werden, fühlt sich der ganze Mensch nicht akzeptiert. Deshalb werden Emotionen als nicht verhandelbare Tatsachen beschrieben.
Dimensionieren und Umgang mit KomplexitätBei jeder Information ist darauf zu achten, um welche Art Information es sich handelt. Fakten werden anders behandelt als Meinungen, Argumente anders als Themen und Positionen, Lösungen anders als Motive usw. Sobald die Information qualifiziert wurde, kann sie eingeordnet werden und es ist klar, wie mit ihr umzugehen ist.
Grenzen überwindenEs ist das Denken, das Grenzen überwindet (und überwinden muss). Die Mediation beschreibt lediglich den gedanklichen Weg und die Bedingungen, dass und wie sich die Grenzen überwinden lassen.
Der erweiterte Lösungsansatz der intergrierten MediationDer erweiterte Lösungsansatz der intergrierten Mediation wirkt sich auch auf die Verwendung der Mediation aus. Im Mittelpunkt steht ihre Kompetenz, die sich methodisch auch in anderen Verfahren abbilden lässt.
Gerechtigkeit und VergeltungDie Vergeltung als Reaktion auf eine als ungerecht empfundene Handlung erlangt eine Priorität vor dem Eigeninteresse.
Gerechtigkeit

Gerechtigkeit wird mit dem Rechtsgefühl emotional wahrgenommen. Die mit der Gerechtigkeit verknüpften Wertvorstellungen sind deshalb relativ und kulturabhängig zu beurteilen.

Verletzung und HeilungEine Verletzung kann nicht durch eine weitere Verletzung geheilt werden.
fit the form to the fussFit the form to the fuss lautet ein eindringlicher Appell in ADR-Verfahren. Er besagt, dass sich die Form den Umständen anpassen soll. Ihr Orientierungspunkt sind die 3 Ps: people, problem and the process, Also Parteien, Problem und Prozess. Alles muss miteinander einhergehen. und aufeinander abgestimmt sein.
EigenverantwortungJe mehr Verantwortung eine andere Person (beispielsweise der Richter, Schlichter oder Mediator) übernimmt, umso mehr Gelegenheiten bieten sich anderen, ihre Eigenverantwortung in den Hintergrund zu stellen.
VerantwortlichkeitJeder kann nur Verantwortung für das übernehmen, was er auch kontrollieren kann.
Verfahren als RahmenDas Verfahren (also der Container) ergibt den feststehenden rechtlichen Rahmen des Verfahrens. Die Methode ist sein Inhalt.
VerstehensvermittlungDie Mediation ist eine Verstehensvermittlung, während die Schlichtung eine Lösungsvermittlung ist.
Der leichte WegDer Weg in die Kooperation muss erleichtert, der Weg in die Konfrontation muss erschwert werden
Kooperation und KonfrontationEine Kooperation ist in einer Konfrontation nicht möglich. Kooperation und Konfrontation schließen einander aus!
StreitanlassDie Mediation gibt keinen Anlass zum Streit (zur Konfrontation)
Strategie des WegesDie Verfahren beschreiben die strategischen Möglichkeiten als Wegstrecken der Konfliktbeilegung
Das Ziel der MediationDas Ziel der Mediation ist, eine Lösung zu FINDEN. Mithin steht die SUCHE im Vordergrund, bei der die Parteien die zum Finden führenden Themen und die an der Bedeutung der unterschiedlichen Sichten und der Nützlichkeit zu orientierenden Lösungskriterien selbst erarbeiten.
Das Wesen der MediationWenn das Gesetz die Mediation regeln will, muss es sich selbst an ihren Merkmalen messen lassen. Anderenfalls regelt das Gesetz etwas anderes als die Mediation und macht aus der Mediation ein anderes Verfahren.
AbgrenzungskriterienDie Notwendigkeit, informelle Verfahren wie die Schlichtung und die Mediation gegeneinander abzugrenzen, braucht Kriterien, die den informellen Charakter der Verfahren nicht infrage stellen.
Schwierige SituationenSchwierige Situationen helfen, den Konflikt sichtbar werden zu lassen. So gesehen sind sie eine Chance und kein Hindernis.
BeispieleBeispiele sind kein Beleg!
EinzelgesprächEin Einzelgespräch ist ein vertrauliches Gespräch, sodass die Informationen daraus nur mit Genehmigung weitergegeben werden dürfen. Grundsätzlich sind Einzelgespräche immer allen Parteien anzubieten. Es ist Transparenz herzustellen über geplante oder stattgefundene Einzelgespräche, sodass die Gegenpartei sich damit einverstanden erklären kann.
Freiwlligkeit und BereitschaftDie Freiwilligkeit ist von der Mediationsbereitschaft zu unterscheiden.
Zwang zur MediationEin Zwang zur Mediation kollidiert stets mit dem Prinzip der Freiwilligkeit. Wenn die Freiwilligkeit - also das Recht die Mediation jederzeit beenden zu können - eingeschränkt wird, handelt es sich bei dem Verfahren nicht mehr um eine Mediation.
Geeignetheit ist fallorientiertDie Mediation ist nicht deshalb das geeignete Verfahren, weil eine bestimmtes Sachproblem oder eine Rechtsangelegenheit vorliegt. Die Geeignetheit der Mediation ist fall- nicht sachorientiert.
Sicherheit des VerfahrensAnders als ein Gerichtsverfahren ist die Mediation kein sicheres Verfahren. Ein Ergebnis kommt nur zustande, wenn und solange die Parteien verhandlungsbereit sind. Verhandlungsbereitschaft lässt sich nicht erzwingen!
Die MetaebeneAls Repräsentant der Meta-Ebene ist der Mediator bewertungsfrei
Bewertungen in der MediationKeine Entscheidung kommt ohne Bewertungen aus! So auch nicht die Mediation. Allerdings kommt es in der Mediation darauf an, dass die Bewertung von den dafür zuständigen Personen und nur insofern durchgeführt wird, als sie die Lösungekriterien bestätigen und nicht vorgeben.
Beendigung der Mediation

Die Mediation ist beendet, wenn sie als beendet deklariert oder nicht fortgesetzt wird. das Ende der Mediation ist nicht gleichzusetzen mit dem Ende der Verhandlungen.

Der PhasenauftragDie Phasen ergeben den Auftrag an den Mediator (und die Parteien), was konkret zu tun ist, damit sich der Erkenntnisprozess hinter der Mediation verwirklichen kann.
Anfang und Ende der MediationBeginn und Ende der Mediation ergeben sich aus den Handlungen des Mediators und der Parteien.


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Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2025-03-25 20:23 / Version .

Siehe auch: Wiki to Yes Aktionen, Leitsaetze
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