Anwesenheit eines Beistands wird ohne Zustimmung gestattet
Das Fehlerverzeichnis ist eine der zentralen Datenbanken im Wiki to Yes, wo alle denkbaren Fehler und Feherquellen in der Mediation erfasst und verarbeitet werden. Hier geht es zum Fehlerverzeichnis und hier geht es Back.
Bezeichnung: Anwesenheit eines Beistands wird ohne Zustimmung gestattet
Fehlertypologie: Nach §2 Abs. 4 Mediationsgesetz bedarf die Teilnahme eines Beistands der Zustimmung der Parteien. Der Mediator holt diese Zustimmung aber nicht ein.
Fehlerbehebung: Gegebenenfalls kann davon ausgegangen werden, dass die Parteien ihre Zustimmung konkludent erklären, indem sie die Teilnahme akzeptieren. Das würde aber voraussetzen, dass ihnen die Zustimmungsbedürftigkeit bekannt ist. Wenn der Mediator den Hinweis versäumt hat, kann er ihn nachholen, solange die Mediation im Gange ist.
Fehlervermeidung: Hinweis auf die Zustimmungsbedürftigkeit bei der Teilnahme von Beiständen. Das geschieht am besten in der 1.Phase, wenn die Teilnehmer begrüßt und ihre Rollen geklärt werden.
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