<span class='formunit'>Beispiel </span>15232 Das gehört nicht hierhin!
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Beispiel 15232
Das gehört nicht hierhin!
In einer Familienangelegenheit streiten die Parteien über die Frage, dass und warum das Verhalten des Ehegatten so verletzlich war. Es habe Enttäuschungen ausgelöst, woraus der Trennungsgrund entstanden war. Die Parteien fangen an, vehement über die Gründe der Trennung zu streiten. Es geht um den Kindesunterhalt. Der ist in § 1601 ff. BGB geregelt. Der Richter erkennt nicht die Relevanz des Streites für die Regelung des Unterhaltes und fordert die Parteien mit der Begründung "Das gehört nicht hierhin" zur Ruhe auf.
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