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<span class='formunit'>Frage </span>1594 Mediation oder Schlichtung?

Examen

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Mediation oder Schlichtung?

Hintergrund: Die Abgrenzung zwischen Mediation und Schlichtung ist immer eine Herausforderung. In einem Fall hatte ein Mediator versucht, sich aus der Affaire zu ziehen, indem er den Mediationsvertrag als "Mediation oder Schlichtungsvertrag" bezeichnete. Er hat sich offenbar nicht festlegen wollen. Welche Probleme ergegen sich aus dieser Vorgehensweise und welches Recht ist einschlägig?


Antwort: Es gilt der Grundsatz "falsa Demonstratio non nocet". Es spielt also keine Rolle, wie ein Vertrag überzeichnet ist. Entscheidend ist was gemeint ist. Mediation und Schlichtung schließen einander aus. Es kommt also auf die Vertragsauslegung an und die Verpflichtungsbereitschaft, ob der Mediator das eine oder das andere liefern wollte. Der Unterschied wird am Verfahrenscharakter festgemacht. Sollte eione Verstehensvermittlung geschuldet sein, dann ist es eine Mediation. War eine Lösungsvermittlung versprochen, dann ist es eine Schlichtung.

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Hinweise und Fußnoten

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