Deckungszusage
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Bezeichnung: Deckungszusage
Beschreibung: Die Deckungszusage ist eine vorab erteilte Zusicherung der Rechtsschutzversicherung über die Kostenübernahme. Sie kann von dem Versicherungsnehmer ebenso angefragt werden wie von dem Mediator, wenn er dazu bevollmächtigt und beauftragt wird.
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