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<span class='formunit'>Frage </span>17642 Kann ich eine Mediation durchführen, wenn nicht alle Parteoen anwesend sind?

Examen

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Kann ich eine Mediation durchführen, wenn nicht alle Parteoen anwesend sind?

Hintergrund: Es geht um eine Erbengemeinschaft mit 4 Erben., 3 sind nur bereit an der Mediation teilzunehmen.


Antwort:

§1 Mediationsgesetz spricht lediglich von Parteien in der Mehrzahl ohne die Zahl zu spezifizieren. Es wird nicht vorausgesetzt, dass alle Parteien teilnehmen. Die Frage, wer teilnimmt ist eine Frage der Mediationsplanung, nicht der Tatbestandlichkeit. Deshalb handelt es sich um eine Mediation, auch wenn eine betroffene Partei nicht beteiligt wird. Allerdings könnte die Mediation fehlerhaft sein, wenn das Ergebnis der Verhandlung mit den teilnehmenden Parteien nicht verwertbar ist. Entscheidend ist der Auftrag. Wenn der Auftrag nur eine Teileinigung oder nur die Einigung einer Gruppe von Medianden vorsieht oder ein Thema anspricht, bei dem nicht alle Parteien anwesend sein müssen, kann die Mediation dennoch durchgeführt werden. Sie ist allerdings wie ein Einzelgespräch zu behandeln, falls die fehlenden Personen später noch teilnehmen sollen. Dann könnte anderenfalls ein Problem mit der Vorbefassung nach §3 Mediationsgesetz aufkommen.

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Hinweise und Fußnoten

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