Der Mediator rechnet Unterhalts- und Zugewinnausgleichsanspüche vor
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Bezeichnung: Der Mediator rechnet Unterhalts- und Zugewinnausgleichsanspüche vor
Fehlertypologie: Zunächst ist auf das Rechtsdienstleistungsgesetz hinzuweisen. Wenn das Vorrechnen der Ansprüche eine Rechtsberatung ist, ist sie für Nichtanwälte verboten. Dann ist auf das Wesen der Mediation hinzuweisen, das eine offene (also nicht am Recht orientierte) Lösungsfindung vorsieht und eine parteiliche Beratung verbietet. Wenn der Mediator als Anwalt Ansprüche berechnet, besteht die große Gefahr, dass die Parteien keine eigenen Lösungskriterien mehr entwickeln und genau das passiert, was die Mediation vermeiden will, nämlich den Streit ums Recht wobei man sich an dem Votum des Dritten orientiert. Das Recht orientiert sich nicht am Nutzen. Die Parteien sollten es und der Mediator steht dafür gerade, dass sie es tun.
Fehlerbehebung: Die rechtliche Lösung achtet nicht auf den jeweiligen Nutzen und das Gefühl von Gerechtigkeit. Der Mediator kann im Nachgang die Kriterien abfragen und dann mit dem Ergebnis vergleichen. In keinem Fall darf er zum Meinungsbildner werden oder in die Rolle des Entscheiders geraten.
Fehlervermeidung: Die Themen werden herausgearbeitet. Es empfiehlt sich, zunächst nach dem Zustand der Beziehung zu fragen (und den darauf bezogenen Erwartungen für die Zukunft) und eine emotionale Bilanz aufzustellen und nach den Kriterien der gewünschten Beziehung zu fragen (Phase 3) um dann zu fragen, wie die Bilanz gegebenenfalls auszugleichen ist. Dann wird mit dem Unterhalt als Wohlstandsbilanz und dem Versorgungsausgleich als eine Vermögensbilanz in gleicher Weise verfahren. Am Ende steht die Gesamtbilanz.
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