Die Sprache der Mediationsschulen
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Auch die in der Mediation verwendeten Fachbegriffe sind nicht einheitlich. Manche Schulen haben sogar eigene Fachbegriffe eingeführt, um ihr Mediationskonzept herzuleiten. Das differenzierte Fachwörterbuch gibt Ihnen die Möglichkeit, die unterschiedliche Verwendung der Fachtermini nachzuvollziehen und abweichenden Lehren auf den Grund zu gehen.
Die Terminologische Zuordnung
Die einen sprechen vom Eisbergmodell, die anderen vom U-Modell und wieder andere sprechen vom PIN-Modell. Alle meinen das gleiche. Die begrifflichen Abweichungen verwirren, weshalb Wiki to Yes nicht nur ein Fachwörterbuch einführt, sondern auch versucht, den Begriffswelten der jeweiligten Lehre auf den Grund zu gehen.
Die Examensdatenbank wird ständig erweitert. Sie können helfen. Sollten Sie einen Begriff vermissen oder anders definieren, geben Sie bitte einen Hinweis, wenn Sie die Änderung nicht selbst einbringen.
| Bezeichnung | Beschreibung |
|---|---|
| Prinzipien der Mediation | Grundlegende Regeln für die Durchführung der Mediation. Das Mediationsgesetz spricht von Grundsätzen der Mediation. |
| Argumente | Ein Argument ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Begründung oder ein Begründungszusammenhang. In der Mediation soll das Argument eine Position oder Lösung verhärten. Das Argumentieren könnte ein Indiz sein, dass die Mediation nicht verstanden wurde. |
| Verhandlungsfähigkeit | Die Verhandlungsfähigkeit grenzt sich von der Mediationsfähigkeit ab und betrifft die Frage, ob es der Partei möglich ist auf gleicher Augenhöhe zu verhandeln. |
| konträres Denken | Das Denken wird auf ein gegensätzliches Ziel ausgerichtet, so dass alle Teilnehmer in unterschiedliche Richtungen denken. Das konträre Denken grenzt sich vom parallelen Denken ab, das von de Bono beschrieben wurde. |
| Selbstregulierung | Selbstregulierung bedeutet, dass der Prozess oder der Vorgang alle Mechanismen zur Verfügung stellt, um sich selbst zu verwirklichen. Die Mediation besitzt eine Kompetenz zur Selbstregulierung. |
| Prozesslogik | Die Prozesslogik beschreibt den inneren logischen Zusammenhang des Prozesssystems bezogen auf die Mediation. |
| Verhandlungsanalyse | Ziel der Verhandlungsanalyse ist es, Verhandlung zu strukturieren und Entscheidungsoptionen sichtbar zu machen. |
| Experten | Fachleute, die bei Bedarf als Berater, Sachverständiger oder Gutachter zur Mediation hinzugezogen werden. |
| Eigenschaften der Mediation | Die Merkmale eines Verfahrens grenzen sich von den Bedingungen ab. Sie ergeben sich aus dem Verfahrenscharakter, dem Wesen.Die Bedingungen Prinzipiengebot orientieren sich an den Eigenschaften, diese wiederum ergeben sich aus dem Verfahrenscharakter. |
| Wohlfahrtsanalyse | Eine volkswirtschaftliche Bewertung von staatlichen Eingriffen. |
| Erfolgskriterien | Die Erfolgskriterien der Mediation sind mit den Lösungskriterien identisch, die in Phase drei erarbeitet werden. |
| Motiv | Der Begriff wird vom Lateinischen "Motos" abgeleitet, was so viel wie Antrieb bedeutet. Über das Motiv erschließt sich die Bedeutung des Handelns. |
| Motivation | Die Gesamtheit aller Motive lassen eine Handlungsausrichtung erkennen oder in eine solche überführen. |
| Widerspruch | Der Widerspruch bezeichnet zum einen die ablehnende Haltung gegenüber einer Aussage. Zum anderen bezeichnet der Widerspruch den Gegensatz. Die Mediation (die übrigens selbst ein scheinbarer Widerspruch ist) will dazu beitragen, den Widerspruch aufzulösen und in eine Lösung zu überführen. |
| Selbstoffenbarung | Bewusste oder unbewusste Selbstdarstellung oder Selbstenthüllung. Ist sie erfolgt und wechselseitig verstanden, kann die Phase drei abgeschlossen werden. |
| Gedankenbausteine | Gedanken sind die Bausteine im Erkenntnisprozess der Mediation. |
| Rechtsschutzversicherung | Versicherung zur Übernahme der Kosten im Falle einer Rechtsverfolgung. |
| Prozesskostenhilfe | Um die Rechtsverfolgung zu gewährleisten, erhalten bedürftige Parteien eine Finanzierungshilfe durch den Staat. Die Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich ein Darlehen, das zurückzuzahlen ist, falls die Partei leistungsfähig wird. |
| Wirksamkeit | Vereinbarungen kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Ihre Rechtswirksamkeit erfordert mitunter eine Form- und Inhaltskontrolle. |
| Gender | Der Begriff steht für das soziale Geschlecht und in Abgrenzung dazu für das biologische Geschlecht definiert. In der Mediation kann die unterschiedliche Geschlechtszugehörigkeit Einfluss auf das Verhandeln nehmen. |
| Mediationsfachsprache | Die Mediation verwendet Termini aus verschiedenen Disziplinen. Im Kontext der Mediation bekommen Sie eine andere Konnotation, sodass sich eine eigene Fachsprache der Mediation herausbildet. |
| funktionale Einheit | Die funktionalen Einheiten stellen Verbindungen zwischen den Navigationspunkten der Mediation her, indem sie den inneren Zusammenhang des Mediierens oder dessen beschreiben, was eine Mediation ausmacht. |
| Ratschlag | Eine meist unverbindliche Information als Hilfe zur Informationsverarbeitung, Entscheidungsfindung oder zum Verhalten. Mediatoren weisen gerne daraufhin, dass das Wort den Schlag beinhaltet, was darauf hindeutet, dass der Rat gegeben und nicht erarbeitet wird. |
| Gütesiegel | Eine meist grafisch oder schriftlich sichtbare Qualitätsbekundung über eine Dienstleistung oder ein Produkt. |
| Mediationsrecht | Das Recht der Mediation betrifft die Rechtsverhältnisse, die durch die Mediation begründet und gestaltet werden. Sie beziehen sich auf die Herleitung, die Gestaltung und die Folgen des Verfahrens. Das Mediationsrecht beschreibt die Rechtsgrundlagen der Mediation und stellt den Rahmen für die rechtsgetreue Durchführung der Mediation her. |
| reglementierter Beruf | Ein „reglementierter Beruf“ ist nach Art. 3 der Richtlinie 2005/36/EG eine berufliche Tätigkeit oder eine Gruppe beruflicher Tätigkeiten, bei der die Aufnahme oder Ausübung oder eine der Arten der Ausübung direkt oder indirekt durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Mediator ist kein reglementierter Beruf im Sinne dieser Vorschrift. |
| Fristen | Ein abgegrenzter Zeitraum zur Vornahme einer Maßnahme. Fristen sind von Terminen zu unterscheiden, die einen konkreten Zeitpunkt zur Vornahme einer Handlung nennen. |
| Coopetition | Die Coopetition ist ein Kunstwort, das ein modernes Wettbewerbsverhalten bezeichnet. Es setzt sich aus Cooperation und Competition zusammen. Die Coopetition könnte deshalb auch als kooperativer Wettbewerb bezeichnet werden. |
| Gedanken | Gedanken ist alles was jemandem in den Sinn kommt. Einfälle, Ideen, Assoziationen, Ansichten, Meinungen, .... in der Mediation werden sie zu Erkenntnissen geführt, die das Verfahren (die Vorgehensweise bei der Konfliktlösung) und den Fall betreffen |
| Konfrontation | Die Konfrontation basiert auf einer Gegenüberstellung von sich widersprechenden Sachverhalten oder Belangen, die in einer Auseinandersetzung aufgelöst werden. |
| Bedarf | Der Bedarf beschreibt ein zur Nachfrage führendes Bedürfnis. Der auf eine Hilfestellung bei der Konfliktlösung gerichtete Bedarf soll durch die Mediation befriedigt werden, indem die Mediation als Dienstleistung das dazu passende Angebot beschreibt. |
| Sorgerecht | Siehe elterliche Sorge |
| elterliche Sorge | Im Volksmund ist vom Sorgerecht die Rede. Die rechtlich korrekte Bezeichnung heisst: elterliche Sorge, weil es sich um ein Recht der Eltern und der Kinder handelt, das Rechte und Pflichten auslöst. Die Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge. |
| Blended Learning | Gemischtes Lernen, bei dem mehrere didaktische Methoden und Medien miteinander kombiniert werden. |
| gewaltfreie Kommunikation | Die gewaltfreie Kommunikation (GFK) wurde von Marshal Rosenberg entwickelt. Sie beschreibt eine deeskalierende Kommunikationsweise, die Streit vermeidet und es trotzdem ermöglicht, ein Anliegen zu vermitteln. |
| Akzeptanz | Unbedingte Variable für eine gelingende Kommunikation. Die Akzeptanz ist einer der von Carl Rogers herausgearbeiteten Elemente der personenzentrierten Gesprächstherapie. |
| Aussenwahrnehmung | Alle menschlichen Sinne sind auf Außenwahrnehmung gerichtet. Die Parteien sind deshalb nur bedingten der Lage, sich und das Streitsystem vollständig wahrzunehmen. Der Mediator vermittelt diese Sicht aus der Metaebene, sodass eine Außenwahrnehmung (über den Mediator) möglich wird. |
| Navigation | Eckdaten zur Beschreibung des Kognitionsprozesses in der Mediation |
| Konfliktkosten | Kosten, die durch einen Konflikt verursacht werden einschließlich der dadurch gebundenen Ressourcen. |
| Streitbeilegung | Der Streit wird beigelegt, sodass nicht mehr gestritten wird oder gestritten werden kann. Der Streit betrifft das Handeln im Konflikt. Die Tatsache, dass nicht mehr gestritten wird erlaubt nicht die zwingende Schlussfolgerung, dass damit der Konflikt gelöst ist und auch emotional erledigt ist. |
| Konfliktauflösung | Auch: Konfliktlösung. Die Konfliktlösung ist von der Streitbeilegung zu unterscheiden. Sie beschreibt eine Situation, in der der Konflikt vollständig, also auch emotional, aufgelöst ist. |
| VAKOG | Ein Akronym das beim NLP zur Identifikation der 5 Sinne verwendet wird. VAKOG steht für:
|
| Sinne | Sinne sind die „Organe“ des Menschen, mit denen er die Umwelt wahrnimmt. Die Sinnesfähigkeit des Menschen ist eingeschränkt, sodass es zu Täuschungen kommt, die unbemerkt bleiben und für real gehalten werden. |
| Anwaltsmediator | Ein Mediator, der im Quellberuf Anwalt ist, also zugleich eine Anwaltszulassung besitzt.Auch wenn der Begriff des Anwaltsmediators keine Berufsbezeichnung darstellen soll und nur auf den Ursprungsberuf hinweist, haben Anwälte wegen des Rechtsdienstleistungsgesetzes und der Anwendung des Berufsrechts eine Sonderstellung in der Mediation. |
| Vertragstreue | Die Vertragstreue ist ein Phänomen das Juristen bekannt ist. Die Partei schließt einen Vertrag. Ist im Nachhinein wird ihr bewusst, wozu sie sich verpflichtet hat. Sie bereut den Vertragsabschluss und überlegt, wie sie sich der Verpflichtung entziehen kann. Die mögliche Vertragstreue ist ein Aspekt, der bei der Abschlussvereinbarung auch vom Mediator zu beachten ist, wenn die Parteien an einer nachhaltigen Lösung interessiert sind. |
| Interaktion | Die Interaktion bezeichnet das agierende oder reagierende Einwirken von Akteuren oder Systemen, aus dem sich eine Wechselwirkung ableiten lässt. |
| Widerruf | Grundsätzlich ist der Widerruf eine (Willens-)Erklärung, die eine zuvorige Erklärung außer Kraft setzen soll. Eine rechtlich bindende Erklärung kann nicht widerrufen werden. Ausnahmsweise gesteht der Gesetzgeber Verbrauchern ein Widerrufsrecht ein, das In bestimmten Fällen auch von Mediatoren zu beachten ist. |
| Kündigung | Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie ist an Voraussetzungen geknüpft und meist an Fristen gebunden. Lediglich die Fristlose Kündigung kann eine sofortige Wirkung erzielen. In der Mediation ist eine Kündigung des MV oder der MDV wegen des Grundsatzes der Freiwilligkeit jederzeit möglich. |
| Gerichtsverhandlung | Verhandlung vor einem staatlichen Gericht. Der Verhandlungsgang ist abhängig von der Gerichtsbarkeit (also dem statthaften Verfahren) in Verfahrensvorschriften (z.B. ZPO) festgelegt. |
| Verfahrensrecht | Verfahrensrecht ist das Recht, das ein Verfahren regelt. In der Mediation wird das Verfahrensrecht - anders als in allen anderen Verfahren - vereinbart. |
Siehe auch: Liste der Verzeichnisse, Terminologie
Prüfvermerk:
Aliase: TerminiMediationsschulen