Die Sprache der Mediationsschulen

Schulen

Wissensmanagement » Diese Seite gehört zur Rubrik Schulen der Wiki-Abteilung Akademie. Sie befinden sich auf der Seite Termini wo die unterschiedliche Terminologie der jeweiligen Lehre identifiziert wird. Beachten Sie bitte auch:

Schulen Konzepte Thesen Begriffe Aufgaben Inhalte Beispiele Prüfung

Auch die in der Mediation verwendeten Fachbegriffe sind nicht einheitlich. Manche Schulen haben sogar eigene Fachbegriffe eingeführt, um ihr Mediationskonzept herzuleiten. Das differenzierte Fachwörterbuch gibt Ihnen die Möglichkeit, die unterschiedliche Verwendung der Fachtermini nachzuvollziehen und abweichenden Lehren auf den Grund zu gehen.

Die Terminologische Zuordnung

Die einen sprechen vom Eisbergmodell, die anderen vom U-Modell und wieder andere sprechen vom PIN-Modell. Alle meinen das gleiche. Die begrifflichen Abweichungen verwirren, weshalb Wiki to Yes nicht nur ein Fachwörterbuch einführt, sondern auch versucht, den Begriffswelten der jeweiligten Lehre auf den Grund zu gehen.

 
BezeichnungBeschreibung
FlipchartAuf Deutsch ist ein Flipchart ein Tafelschreibblock. Statt auf eine Tafel wird auf Papier geschrieben. Das Papierformat ist groß genug, um den darauf geschriebenen Text oder die Grafiken auch aus der räumlichen Distanz lesen zu können. Das Flipchart ist ein wichtiges Hilfsmittel in der Mediation.
Phasenkonflikte bei ScheidungenIm Zusammenhang mit der Scheidung (Trennung) werden drei Phasen durchschritten, die die Parteien oft unterschiedlich erleben. Die Phasen heißen: Vorscheidungsphase (Ambivalenzphase), Scheidungsphase, Nachscheidungsphase. Weil die Phasen nicht parallel ablaufen ist ein paralleles Denken nicht möglich und es kommt zu Konflikten.
RitualisierungVorgabe eines Handlungsformats, das immer wieder angewendet wird, sodass sich ein Verhalten und Denken auch bei den Parteien einschleifen kann. Ein Beispiel ist das Bereitschaftsritual. Das Ritual wird mit der Frage: "Wer fängt an?" eingeleitet. Wenn die Parteien Vorschläge unterbreitet haben, wird darauf hingewiesen, dass es ihnen möglich war, sich zu einigen. Fängt einfach eine Partei zu reden an, wird sie unterbrochen, um die Zustimmung der Gegenseite einzuholen. So lernen die Parteien, dass nichts in der Mediation geschieht, ohne die Zustimmung der anderen Partei. Ein anderes Beispiel ist das Verfahrensritual.
Gemeinsamkeiten erkennenDie meditative Lösung setzt auf dem Gemeinsamen, nicht auf dem Streit auf. Der Blick auf das Gemeinsame geht im Streit verloren. Deshalb achtet der Mediator darauf wo Gemeinsamkeiten vorkommen. Die Mediation führt in ein paralleles Denken und unterstützt ihn dabei. Wichtig ist, dass Gemeinsamkeiten aufgedeckt und aus dem Mund des Mediators angesprochen werden.
Auswahlmöglichkeiten entwickelnDie Parteien sollen nach Möglichkeit zwischen mehreren Optionen entscheiden können. Siehe auch WATNA/BATNA
Präzises ZuhörenWeiterentwicklung des aktiven Zuhörens. Der Loop wird durch die Mäeutik angereichert. Es geht darum, das Gesagte zu dimensionieren, zu verifizieren und "zu Ende zu denken". Das präzise Zuhören erweitert das aktive Zuhören um eine intellektuelle Komponente.
NutzenerwartungDie Mediation ist auf den Nutzen ausgerichtet. Weil der Nutzen in der Zukunft, hinter der Lösung liegt, kann seine Identifikation nur aus der Nutzenerwartung heraus abgeleitet werden.
StalkingStalking bezeichnet wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt.
KonfliktdiebstahlMit diesem flapsig gemeinten Begriff wird darauf hingewiesen, dass der Partei ein Konflikt nicht abgenommen werden kann. Sie muss selbst die Verantwortung für den Konflikt übernehmen, wenn sie ihn los werden will. Das Helfersystem kann sie dabei unterstützen, mehr aber auch nicht. Der Begriff wurde von Trossen eingeführt, um die Bedeutung der Konfliktverantwortung der Parteien und die Rolle der Mediation herauszustellen.
Verhandlungsparteien Siehe auch: Parteien. Verhandlungsparteien sind die Medianden. Also die Parteien, die aktiv an der Mediation teilnehmen.
Vertragsparteien Siehe auch: Parteien. Vertragsparteien sind die Parteien, die den Mediationsvertrag unterzeichnen.
Parteien

Hier sind damit die in Lager aufzuteilenden, streitenden Verfahrensbeteiligten zu verstehen. Auch werden mit dem Begriff die Beteiligten an einem Vertragsabschluss angesprochen. In der Mediation sind folgende Parteiqualitäten zu unterscheiden:

  1. Vertragsparteien
  2. Streitparteien
  3. Konfliktparteien
  4. Verhandlungsparteien
BefangenheitDie Befangenheit deutet auf eine mangelnde oder nicht vorhandene Neutralität hin. Sie darf weder aus der Sicht der Parteien noch aus der des Mediators vorliegen. Er muss darauf hinweisen, wenn Bedenken gegen seine Neutralität bestehen.
SchadensersatzErsatz des Schadens, der durch eine Pflichtverletzung hervorgerufen wird. Die Pflichtverletzung muss für den Schadenseintritt kausal sein, also direkt darauf zurückgeführt werden können. Der Nachweis eines Schadens ist in der Mediation auch trotz des Vorliegens einer Pflichtverletzung nicht immer so ohne Weiteres möglich. Der Geschädigte muss darlegen können, dass der Schaden ohne den Fehler nicht eingetroffen wäre.
HaftungDie Haftung beschreibt die rechtliche Verantwortlichkeit für ein pflichtwidriges Verhalten. Wenn ein Haftungstatbestand gegeben ist, kann der dadurch verursachte Schaden ersetzt werden. Voraussetzung ist stets das Vorliegen einer Pflichtverletzung.
RechtsgrundsatzRechtsgrundsätze sind allgemein anerkannte Rechtsmaßstäbe. Ein Rechtsgrundsatz findet sich z.B. in der Vorschrift des § 242 BGB wieder, der Treu und Glaube als ein grundlegendes Prinzip des Privatrechts festlegt. Rechtsgrundsätze müssen nicht zwingend kodifiziert sein. Trotzdem bilden Sie einen Maßstab für die Rechtsanwendung.
SachkonfliktEin Konflikt, der sich auf Sachfragen (Probleme) bezieht. Nach der Lehre der Konfliktdimensionen unterscheidet er sich vom Beziehungskonflikt, vom Wertekonflikt, vom Strukturkonflikt und vom Systemkonflikt
Objektive KriterienDie Entscheidung soll sich auf objektive Kriterien beziehen, nicht auf Meinungen oder Bewertungen (siehe auch Fakten-Meinungen-Emotionen)
AnwendungDas Verwendungsverzeichnis erläutert, wann welcher Begriff (Werkzeug) in der Mediation zur Anwendung kommt. Sie können also relevante Begriffe und Werkzeuge aus der Anwendungssituation heraus zurückverfolgen. Das Verzeichnis der Anwendbarkeit wichtiger Begriffe in der Mediation ist ein wichtiges Werkzeug zur praktischen Arbeit und zur Forschung.
Dreierschritt der WahrnehmungDie Wahrnehmung erfolgt in drei Schritten: der objektiven Wahrnehmung, der subjektiven Zuschreibung und der emotionalen Zuschreibung.
ArbeitsbündnisDas Arbeitsbündnis beschreibt die Vereinbarung der Arbeit und Rahmenbedingungen, unter denen die Mediation durchgeführt werden kann
MemorandumVor der Änderung des §2 Abs. 3 Ziff 4 Rechtsdienstleistungsgesetzes im Jahre 2008 wurde die Abschlussvereinbarung der Mediation auch als Memorandum bezeichnet. Das Memorandum ist eine Notiz, in der die tragenden Gedanken der Konfliktlösung für die Parteien festgehalten wird.
Nur-MediatorEine andere Bezeichnung für einen Berufsmediator, der ausschließlich die Mediation als Dienstleistung anbietet ohne Bezug zum Grundberuf (wie z.B. Anwaltsmediator)
Integrative Grievance SystemDas Integrative Grievance System (IGS) wurde im Rahmen des Forschungsprojektes Außergerichtliche Beschwerdemechanismen entlang globaler Lieferketten entwickelt. Das IGS bietet als prototypisches Modell Anhaltspunkte und Leitlinien für die Gestaltung von außergerichtlichen Beschwerdemechanismen auf den Ebenen der Institutionalisierung, Implementierung, Verfahrensausgestaltung und Qualitätssicherung.
DurchführbarkeitDie Frage, ob eine Mediation durchführbar ist oder nicht geht nicht nur über die Prüfung der Geeignetheit hinaus. Sie ist auch von der Geeignetheit zu unterscheiden. Ein Fall kann für die Mediation geeignet sein. Trotzdem kann es sein, dass sie nicht durchführbar ist (etwa wenn Parteien nicht teilnehmen).
KonfliktbeilegungDie Konfliktbeilegung besagt, dass der Konflikt nicht weiter verfolgt werden muss. Um deutlich zu machen, dass die Beilegung des Konfliktes ähnlich wie die Streitbeilegung nicht zwingend identisch ist mit der Bewältigung des Konfliktes, wird hier zwischen der Konfliktbeilegung und der Konfliktbewältigung unterschieden.
StreitinstanzDie Verfahren zur Konflikt- oder Streitbeilegung lassen sich nach dem Rang der beteiligten Helfersysteme einteilen. Der Rang des Verfahrens wird dann analog zur Konflikteskalation in Streitinstanzen eingeteilt. Zu unterscheiden sind die monadische, die dyadische und die triadische Instanz.
MeinungsmachtDer Schlichter soll Lösungen herbeiführen. Damit das gelingt, macht er sich Gedanken über die Lösung und bildet dazu eine möglichst überzeugende Meinung. Die Parteien sollen sich nicht nur an der Meinung orientieren. Sie werden auch versuchen, die Meinung zu ihren Gunsten zu beeinflussen. In der Schlichtung spielt die Einschätzung des Schlichters eine wichtige Rolle zur Meinungsbildung. Sein Einfluss als Meinungsmacht bezeichnet.
InformationDie Information bildet den kleinsten Baustein in der Mediation, aus dem sich die zur Lösung führenden Gedanken herleiten und bilden lassen. Wie die Informationen in Gedanken zusammenzuführen sind, ergibt sich aus der Mediationslogik.
ContainerDer Begriff wird synonym für das Verfahren genutzt. Siehe Containertheorie.
TechnikenTechniken sind die Werkzeuge zur Umsetzung der Methoden. Siehe auch mediative Techniken.
führender MediatorEin persönlicher Mediationsstil
Muscle MediatorEin persönlicher Mediationsstil
direktiver MediatorEin persönlicher Mediationsstil
aktiver MediatorEin persönlicher Mediationsstil
KonfliktrisikenVor der Überladung stehende Spannungen, die zu einem Kurzschluss führen können oder in denen sich ein Konflikt entlädt.
KonfliktfaktorenDie Stellschrauben einer Konfliktbearbeitung. Die Konfliktfaktoren beschreiben Merkmale, an denen sich Konfliktrisiken ausmachen lassen.
GelegenheitsfensterDas sogenannte Window of opportunity zeigt den richtigen Moment zum Handeln. Die Mediation verfolgt eine Logik, die den richtigen Moment zum Handeln anzeigt.
MediationsvertragDienstleistungsvertrag zur Durchführung einer Mediation. Der Mediationsvertrag wird auch als Mediatorenvertrag bezeichnet, was ungenau ist, weil der Vertrag nicht zwingend mit den handelnden Mediatoren abgeschlossen werden muss. Die zwischen Mediator und Medianden zutreffende Vereinbarung über das Verfahren ist in der hier verwendeten Terminologie die Mediationsdurchführungsvereinbarung.
MediationsvereinbarungenMediationsvereinbarungen ist der Oberbegriff für die Vereinbarungen, die das Verfahren der Mediation regeln. Also der Mediationsvertrag, die Mediationsdurchführungsvereinbarung und die Mediationsabrede. Sie sind von der Abschlussvereinbarung zu unterscheiden, die zwar in dem Verfahren zustande kommt, nicht aber das Verfahren betrifft. Allerdings wird die Abschlussvereinbarung je nach Schule oft ebenfalls als Mediationsvereinbarung bezeichnet.
MediationsvereinbarungDas Wort Mediationsvereinbarung wird oft synonym mit der Abschlussvereinbarung verwendet. Es ist vom Mediationsvertrag und der Mediationsdurchführungsvereinbarung abzugrenzen. Siehe auch die Überschneidungen mit dem Begriff Mediationsvereinbarungen.
VerfahrensverbotEin rechtlicher Hinderungsgrund zur Durchführung einer Mediation (z.B. gesetzliches Verbot). Das Verbot richtet sich gegen das Verfahren schlechthin (z.B. Sittenwidrigkeit), nicht gegen den eingesetzten Mediator. Deshalb wird zwischen dem Mediatoren- und dem Verfahrensverbot unterschieden. Beides wird in dem Begriff Mediationsverbot zusammengeführt.
MediatorenverbotEin rechtlicher Hinderungsgrund zur Durchführung einer Mediation (z.B. gesetzliches Verbot). Das Verbot richtet sich gegen den eingesetzten Mediator, nicht gegen die Mediation schlechthin. Deshalb wird zwischen dem Mediatoren- und dem Verfahrensverbot unterschieden.
MediationsverbotEin rechtlicher Hinderungsgrund zur Durchführung einer Mediation (z.B. gesetzliches Verbot)
MediatorenpflichtenHier wird der Begriff als eine aus Rechtsgründen (wie z.B. der Mediationsvertrag) vorgegebene Handlung oder Unterlassung beschrieben. Die Pflicht des Mediators wird von seinen Aufgaben abgegrenzt, die im Ermessen des Mediators liegen und zur Zweckerreichung erforderlich sind. Die Pflichten des Mediators werden im Pflichtenverzeichnis zusammengefasst.
MediationsabredeErgänzende, prozessuale Vereinbarungen zur Mediationsdurchführungsvereinbarung.
MediationsdurchführungsvereinbarungIm Gegensatz zum Mediationsvertrag, der das schuldrechtliche Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (also z.B. Mediator und Medianden) regelt, legt die Mediationsdurchführungsvereinbarung die prozessrechtlichen Verhältnisse und Bedingungen fest.
mediativer GedankengangNach der kognitiven Mediationstherorie handelt es sich bei der Mediation um einen Gedankengang, den die Parteien mit Hilfe des Mediators zu vollziehen haben, damit sie selbst die >Lösung finden können. Die Mediation beschreibt einen untypischen Gedankengang, der die Gedanken aus dem Problem heraus und nicht in das Problem hineinführt.
ZufriedenheitInnerliche Ausgeglichenheit, die es erlaubt, nichts anderes zu verlangen, als man hat. Die Zufriedenheit ist das erklärte Ziel, das die Mediation zu erreichen versucht.
AusbildungslehrgangDer Begriff wird mit der Ausbildungsverordnung eingeführt, die zwischen dem Ausbildungslehrgang und der Supervision unterscheidet aber beides zur Ausbildung zählt.

Hinweise und Fußnoten

Siehe auch: Liste der Verzeichnisse, Terminologie
Prüfvermerk:
Aliase: TerminiMediationsschulen

Weitere Beiträge zu dem Thema mit gleichen Schlagworten
wiki page : Allgemein
wiki page : Glossar
wiki page : Lexikon
forum post : Mediationsverfahren