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Was ist eine Familie?

Lexikon

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Was so selbstverständlich erscheint, sollte stets hinterfragt werden. Es ist ganz unterschiedlich, was unter Familie verstanden wird und hat unterschiedliche Konsequenzen.

Nur eine Versorgungsgemeinschaft?

Nicht immer kann man die Familie wählen, der man angehört. Sicher kann man eine Familie gründen. Kann man sie aber auch einfach auflösen? Ist eine einseitige Kündigung möglich?

Die Beziehung

Die Beziehung steht im Vordergrund. Eine einmal eingegangene Beziehung lässt sich nicht beenden. Sie lässt sich nur umgestalten in eine Ex-Beziehung. Eine Ex-Beziehung ist aber auch eine Beziehung. Wie geht die Familie damit um? Die Frage wird sehr unterschiedlich beantwortet. Wenn Sie zehn Menschen fragen, was Familie ist, bekommen Sie zehn verschiedene Antworten. Selbst wenn Sie die Angehörigen ein und derselben Familie befragen, bekommen Sie unterschiedliche Antworten.

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Familiäre Beziehungen

Familiäre Beziehungen entstehen durch biologische Abstammung, rechtliche Anerkennung oder soziale Bindung. Neben der Kernfamilie aus Eltern und Kindern können auch Verwandte der Seitenlinie wie Geschwister, Onkel, Tanten oder Cousinen zur familiären Gemeinschaft gehören. Von der Familie ist die Verwandtschaft zu unterscheiden. Entfernte Verwandte werden nicht immer als zur Familie gehörig angesehen. Die Verwandtschaftsverhältnisse werden
im Beitrag über die Erbschaftsangelegenheiten näher vorgestellt. Die Elternschaft steht im Mittelpunkt der sozialen Beziehung. Sie kann auf verschiedene Weise begründet werden: durch Zeugung, Geburt, Adoption, Pflege oder durch soziale Verantwortung, etwa in Patchworkfamilien. So kann jemand Vater oder Mutter sein, ohne biologisch mit dem Kind verwandt zu sein. Die nachfolgende Tabelle stellt die Formen der Elternschaft zusammen:

Rolle Wie entsteht sie? Formen / Typen Beschreibung
Vater Zeugung (biologisch) Biologischer Vater (genetisch mit dem Kind verwandt) Der Vater trägt Mitverantwortung für Erziehung, Schutz und Unterhalt.
Vater Anerkennung der Vaterschaft, Adoption Rechtlicher Vater (gesetzlich als Vater anerkannt) Der Vater trägt Mitverantwortung für Erziehung, Schutz und Unterhalt.
Vater Soziale Bindung (z. B. Stiefvater, Pflegevater) Sozialer Vater Der Vater übernimmt Verantwortung ohne biologische oder rechtliche Grundlage
Mutter Geburt (biologisch) Biologische Mutter (gebiert das Kind) Die Mutter ist meist Hauptbezugsperson in der frühen Entwicklung.
Mutter Adoption Rechtliche Mutter (gesetzlich anerkannte Mutter) Die Mutter ist meist Hauptbezugsperson in der frühen Entwicklung.
Mutter Soziale Bindung (z. B. Stiefmutter, Pflegemutter) Soziale Mutter Die Mutter sorgt für das Kind ohne formelle Anerkennung.
Mutter Leihmutterschaft Leihmutter (gebiert das Kind für andere) Kann rechtlich Mutter sein
Kind Geburt Leibliches Kind (biologisch verwandt) Kinder sind Träger von Rechten auf Fürsorge, Bildung und Schutz.
Kind Adoption Adoptiertes Kind (rechtlich in die Familie aufgenommen) Kinder sind Träger von Rechten auf Fürsorge, Bildung und Schutz.
Kind Pflegeverhältnis Pflegekind (lebt zeitweise oder dauerhaft in einer anderen Familie) Kinder sind Träger von Rechten auf Fürsorge, Bildung und Schutz.

Familie als Versorgungsgemeinschaft

Obwohl es ein Familienrecht gibt, existiert keine legale Definition des Begriffs Familie. Vom historischen Ursprung her gesehen, handelt es sich bei dem aus dem lateinischen stammenden Begriff um eine Versorgungsgemeinschaft. Im alten Rom war zum Beispiel der Sklave durchaus ein Teil der Familie, obwohl er weder verwandt noch verschwägert war. Soziologisch betrachtet ist die Familie die kleinste Zelle im Staat mit selbstregulierenden Kräften. Liebe oder Verwandschaft sind keine Definitionsmerkmale.

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Viele der familiären Versorgungsaufgaben sind heute verstaatlicht. Die Krankheitsvorsorge, die Altersvorsorge und die Sozialversorgung muss nicht mehr von der Familie selbst aufgewendet werden. Wenn jemand die Familie verlässt oder ausgestoßen wird, ist er zwar auf sich selbst gestellt aber nicht zwingend hilflos. Die Abhängigkeit der Familienmitglieder untereinander ist deshalb heute wesentlich geringer als in der Vergangenheit. Die damit einher gehende, soziale Veränderung hat Auswirkungen auf die Funktionalität der Familie und auf die Erwartungen an die Partner und Angehörigen.

Familie im Wandel
Höpflinger stellt heraus, dass sich im Laufe der Zeit weniger ein Bedeutungsverlust der Familie als ein Wandel in Richtung einer verstärkten Vielfalt gelebter Familienformen herausgebildet hat. Wie sich die das traditionell bürgerliche Ehe- und Familiensystem zur modernen Partnerschaft und Familie entwickelt hat, fasst er mit der nachfolgenden Tabelle zusammen:1

Traditionelle Ehe/Familie Moderne Partnerbeziehung/Familie
Statik: feste, rigide Regeln und Rollen Dynamik: flexible Regeln und Rollen
Geschlossenheit Offenheit
Asymmetrie (Patriarchat) Symmetrie (Partnerschaft)
Harmonie, Idyll-Ideal, Konflikte unterdrückend Rhythmus von Harmonie und Konflikt
Gatte/Gattin als notwendige Ergänzung Partner/in als bereichernder Einfluss
Kinder als Glücksgarantie Kinder als Ausdruck von Zusammengehörigkeit
Primat „ehelichen Glücks“ Primat ‚individuellen Glücks‘

Familie als Wert
Was ist, wenn es keine Vision dazu gibt, was Familie ist. Was geschieht, wenn unterschiedliche Vorstellungen über das, was Familie ist, miteinander kollidieren? Wie geht eine multikulturelle Beziehung mit den unterschiedlichen Werten um? Die Familie kann auch einen Wert an und für sich darstellen. Ein Modell, dem seine Mitglieder zu entsprechen haben. Dann geht es nicht mehr nur um Beziehungen. Dann geht es um Identität und um die Familie als Wert.
Sinn und Zweck der Familie
Auch die Sinnhaftigkeit und der Zweck von Familie kann heute ganz unterschiedlich eingeschätzt werden. Es ist weder eindeutig noch etwa durch die Religion, die Ethik oder die Kultur verbindlich vorgegeben, wer oder was Familie ist und wozu sie gebraucht wird. § 1353 BGB2 besagt beispielsweise:

Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen


Haben die Eheleute für den lebenslang gültigen Vertrag eine ebenso langfristig angelegte, gemeinsame Vision? Ist die Eheschließung bereits die Gründung einer Familie oder braucht es dazu ein Kind? Der Gesetzgeber überlässt solche Fragen den Parteien. Leider werden sie von den Parteien nicht immer klar und eindeutig beantwortet. Der Begriff Familie erscheint so geläufig, dass er nicht mehr hinterfragt wird. Hinzu kommt, dass die Vorstellung von dem, was Familie ist, bis tief in das Unterbewusste reicht und sich mit innersten Werten verknüpft, die von Mensch zu Mensch abweichen können.

Familiäre Ausgestaltungen
Selbst das Vokabular diffundiert, wenn es um die Familie geht. Neben der traditionellen Kern- und Großfamilie bedarf die Darstellung dessen, was Familie ist heiute weiterer Spezifikationen. Neben der Kernfamilie, gibt es eine Großfamilie, eine Patchworkfamilie, eine Restfamilie und sogar eine Lebenspartnerschaft, die sich gegebenenfalls auch als eine Familie begreift. Nicht immer sind sich die Familienmitglieder untereinander sicher, was gemeint ist, wenn sie von Familie sprechen und wer dazugehören soll oder nicht. Die Frage kommt nicht nur in den Familiensachen, sondern auch in den Erbschaftssachen auf und wird dort mitunter hoch emotionalisiert ausgetragen.

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Begründung und Beendigung
Das BGB enthält keine Begriffsbestimmung der Familie. Es regelt im Familienrecht auch nicht die Familie als Gemeinschaft, sondern Rechte und Pflichten und damit die Rechtsbeziehungen der einzelnen durch Ehe und Verwandtschaft verbundenen Personen.3 So wird sichergestellt, dass ein Kind von der Mutter abstammt, nicht aber, dass es auch zu ihrer Familie zählt, auch wenn das Familienrecht auf deren Rechtsbeziehung anwendbar ist. Die rechtliche Begründung oder die Beendigung einer familienrechtlichen Beziehung erfolgt (mit Ausnahme der Mutter-Kindbeziehung stets durch einen öffentlichen Akt (z.B. Eheschließung, Scheidung, Vaterschaftsanerkennung, Adoption).

Statistische Fakten über Familien

Nachfolgend finden Sie eine strukturierte Übersicht einiger statistischen Daten aus verschiedenen Quellen in Tabellenform.4 Die Erhebungen über Familien, Kinder, Erwerbstätigkeit und demographische Entwicklungen in Deutschland mögen Aufschluss über den Zustand der Familien in unserer Gesellschaft geben.

Thema Daten / Werte Vergleich / Entwicklung
Familienformen (2022)
Familien mit Kindern 11,9 Mio.
Ein-Kind-Familien 5,9 Mio. (50%) 2012: 53% (leichter Rückgang)
Zwei-Kind-Familien 4,4 Mio. (37%) 2012: 36% (leichter Anstieg)
Drei+ Kinder 1,5 Mio. (13%) 2012: 11% (leichter Anstieg)
Alleinerziehende (2022)
mit 1 Kind 67% 2012: 69% (leichter Rückgang)
mit 2 Kindern 26% 2012: 24% (leichter Anstieg)
mit 3+ Kindern 7% 2012: 6% (leicht gestiegen)
Durchschnittliche Haushaltsgröße (Familien) 3,44 Personen Höchste Werte in BW/NRW (3,49)
Erwerbstätigkeit (2022)
Mütter gesamt 69% 2005: 60% (+9 Prozentpunkte)
Väter gesamt 92% 2005: 88% (+4 Prozentpunkte)
Mütter mit Kind <1 Jahr 13% Väter: 87%
Mütter mit Kind 2–3 Jahre 64% Väter: 92%
Elternpaare: beide erwerbstätig 66% 2005: 54%
Elternpaare: nur Vater 26% 2005: 34%
Elternpaare: nur Mutter 3% 2005: 5%
Vater Vollzeit, Mutter Teilzeit 65% 2005: 69% (leichter Rückgang)
Beide Vollzeit 27% stabil
Beide Teilzeit 5% 2005: 2% (Anstieg)
Mutter Vollzeit, Vater Teilzeit 2% stabil
Kinder unter 3 Jahren (2022)
Erwerbstätige Mütter 39,7% 2008: 30,8% (+9 Prozentpunkte)
Erwerbstätige Väter 89,6% 2008: 88,9% (nahezu konstant)
Ehedaten (2021)
Ehescheidungen (2021) 142.800 -0,7% ggü. 2020
Mit minderj. Kindern 51,5%
Scheidungen mit 1 Kind 49,5%
mit 2 Kindern 39,5%
mit 3+ Kindern 11%
Durchschnittliche Ehedauer 14 Jahre, 6 Monate 1996: 12 Jahre, 2 Monate
Kinderanteil Bevölkerung (2021) 12,9% (10,7 Mio.) 2015: 12,2% (Anstieg)
Durchschnittsalter Eltern bei Geburt Erstkind (2020) Mütter: 30,2 Jahre 2010: 29,0 Jahre
Väter: 33,2 Jahre 2015: 32,8 Jahre
Eheschließungen (2021) 357.800 -4,2% ggü. 2020
Geburten gesamt (2021) 795.500 Höchster Stand seit 1997
Geburten von 3. Kindern+ +3,9% deutlichster Anstieg
Kinder mit Geschwistern (2021) 75,4% (10,3 Mio. von 13,6 Mio.) stabil seit 2001 (24–25% Einzelkinder)

Ein-Kind-Familien machen weiterhin den größten Anteil aus, aber der Trend geht leicht in Richtung Zwei- oder Mehrkindfamilien. Alleinerziehende haben nach wie vor meist nur ein Kind. Durchschnittliche Familiengröße ist regional leicht unterschiedlich, aber stabil um 3,4 Personen. Erwerbstätigkeit von Müttern steigt deutlich (v.a. seit Elterngeld 2007 und Ausbau Kinderbetreuung). Erwerbstätigkeit von Vätern ist konstant hoch, stieg aber etwas. Deutlichster Wandel bei Elternpaaren: mehr Mütter arbeiten (meist Teilzeit), leicht mehr Paare mit beiden Eltern in Teilzeit. Bei Müttern mit kleinen Kindern (<3 Jahre) steigt Erwerbstätigkeit langsam, aber stetig. Anteil der Kinder an Gesamtbevölkerung leicht gestiegen – vor allem durch höhere Geburtenzahlen. Kinderlosigkeit steigt nicht, drei Viertel der Kinder wachsen mit Geschwistern auf. Geburten von Geschwisterkindern steigen stärker als die der Erstgeborenen. Historischer Tiefstand bei Eheschließungen – deutlich pandemiebedingt. Scheidungszahlen sinken seit 2012, keine erkennbaren Corona-Auswirkungen. Durchschnittliche Ehedauer steigt (mehr Langzeitehen). Eltern werden älter: Mütter bei Geburt des ersten Kindes im Schnitt 30,2 Jahre, Väter 33,2 Jahre. Kinder werden tendenziell später im Leben bekommen – EU-weiter Trend.

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2026-02-11 13:07 / Version .

Alias: Versorgungsgemeinschaft
Prüfvermerk: -

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1 Zitat aus - S. 3
3 Siehe -
4 Siehe - u.a.