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Mediatorenauswahl

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Wie finden Sie einen Mediator, der wirklich zu Ihrem Konflikt passt?

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Zum Thema » Mediation ist kein geschützter Beruf. Es gibt keine einheitlichen, verbindlichen Kriterien, anhand derer sich auf den ersten Blick erkennen ließe, wer für Ihren konkreten Fall geeignet ist. Zertifikate, Berufsbezeichnungen oder Empfehlungen können Hinweise geben – sie ersetzen jedoch nicht eine eigene, bewusste Auswahlentscheidung.

Orientierungshilfe

Es gibt Regelungen zur Geeignetheit der Mediation. Nachdem die Entscheidung zugunsten der Mediation gefallen ist, geht es um die Frage, wer als Mediator in Betracht kommt. Es geht also um die Frage, welcher Mediator sich für welchen Fall eignet. Wer die Wahl hat, hat die Qual, sagt der Volksmund. Bei der Wahl eines Mediators scheint sich dieser Spruch zu bestätigen. Diese Seite soll Ihnen dabei helfen, Orientierung zu gewinnen. Es geht nicht darum, „den besten Mediator“ zu bestimmen, sondern darum, einen Mediator zu finden, der zu Ihrem Konflikt, Ihrer Situation und Ihren Erwartungen passt. Es sind die ersten Fragen, bei denen Sie sich mit der Gegenseite einig werden müssen. Und das ist gut so.

Nach der Wahl ist vor der Wahl

Es gibt rechtliche und fachliche Hinweise zur Geeignetheit der Mediation. Sobald die Entscheidung zugunsten der Mediation gefallen ist, stellt sich jedoch eine zweite, ebenso wichtige Frage: Wer soll die Mediation durchführen? Die Wahl des Verfahrens bestimmt den Dienstleister. Natürlich können (sollten Sie auch) den Dienstleister nach dem Verfahren fragen. Bedenken Sie aber, dass Sie dann den Bock zum Gärtner machen. Ein guter Dienstleister - in unserem Fall ein guter Mediator - wird Ihnen aber zuverlässig Auskunft geben können, weil er das Clearing beherrscht. Jetzt bleibt nur die Frage, woher Sie wissen, dass es ein guter Mediator war, bei dem Sie angefragt haben?

Nicht jeder Mediator eignet sich für jeden Konflikt. Es gibt sogar ein unterschiedliches Berufsrecht für Mediatoren. Unterschiedliche Fälle erfordern unterschiedliche Herangehensweisen, Erfahrungen und Haltungen. Die Herausforderung besteht darin, diese Unterschiede zu erkennen, obwohl es dafür keine verbindlichen Standards gibt. Wer die relevanten Qualitätsmerkmale des Mediators kennt, kann gezielter auswählen – und vermeidet Enttäuschungen, Abbrüche oder Rollenkonflikte im Verfahren.

Die Qualifikation des Mediators

Brandon schlägt z.B. vor, eine sogenannte SWOT-Analyse durchzuführen, um den geeigneten Mediator ausfindig zu machen1 Dieser Vorschlag geht sicherlich zu weit. Er würde die Parteien überfordern. Er erübrigt sich auch, wenn man weiß, woran ein qualifizierter Mediator zu erkennen ist. Grundsätzlich müssen sich die Qualitätsmerkmale eines Mediators an der auszuübenden Dienstleistung messen lassen. Wenn der Mediator ein Verstehensvermittler ist, dann ist die Verstehenskompetenz DAS Qualifikationsmerkmal. Die simple Formel lautet:

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Jetzt kommt es darauf an zu erkennen, was notwendig ist, um den Prozess des wechselseitigen Verstehens zu managen. Die folgenden Kriterien mögen helfen, dies zu beurteilen.

Qualitätskriterien

Eine gute Ausbildung ist sicher ein Indiz für einen hohen Qualitätsanspruch. Oft sind die Titel aber verwirrend. Ein zertifizierter Mediator erfüllt beispielsweise nur die Mindestanforderungen. Es gibt also keinen Grund, damit zu werben. Besser ist es, die Kompetenz nach vorne zu stellen und das, was man im Marketing den USP (Alleinstellungsmerkmal) nennt. Kriterien für ein Mediatorenprofil sind:

Ein qualifizierter Mediator verfügt über eine fachliche Bandbreite, die es ihm ermöglicht, Mediation in ein interdisziplinäres Umfeld einzuordnen. Er kennt die wesentlichen Verfahren der Konfliktbeilegung (ADR und Gerichtsverfahren) ebenso wie angrenzende Unterstützungsformen (z. B. Therapie, Coaching, Rechtsberatung). Auf dieser Grundlage kann er ein Clearing durchführen, Zuständigkeiten abgrenzen, Schnittstellen erkennen und die Konfliktstrategien der Parteien in ein stimmiges mediatives Vorgehen einordnen.

Mediation ist kein einheitliches Verfahren, sondern umfasst eine Vielzahl von Konzepten, Modellen und Formen. Ein qualifizierter Mediator zeichnet sich daher weniger durch die bloße Kenntnis vieler Varianten aus als durch die Fähigkeit, diese situationsangemessen zu kombinieren. Er ist in der Lage, das passende Mediationskonzept mit geeigneten Mediationsmodellen und einer geeigneten Form so zu verbinden, dass für den konkreten Konflikt eine optimale mediative Vorgehensweise entsteht.

Die Mediation bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen rechtlicher Klärung und emotionaler Verarbeitung. Wie tief ein Konflikt bearbeitet werden muss, hängt vom Einzelfall ab. Die Auswahl des am Streitkonzinuum zu messenden Mediationsmodells bestimmt den Bearbeitungstiefgang. Ein qualifizierter Mediator kann diese Tiefe einschätzen und sein Vorgehen so steuern, dass Erkenntnis möglich wird, ohne die Mediation in Therapie oder Entscheidung zu überführen.

Ein qualifizierter Mediator ist konfliktfähig. Er kann Konflikte identifizieren, strukturieren und in ihren unterschiedlichen Dimensionen (sachlich, relational, emotional, strukturell) erfassen. Auf dieser Grundlage ist er in der Lage, Interventionen so zu wählen, dass alle relevanten Konfliktaspekte bearbeitet werden können, ohne den Konflikt zu verkürzen oder zu überdehnen.

Der Mediator verfügt über ein sicheres Verständnis der kognitiven, kommunikativen und dynamischen Grundlagen der Mediation. Diese Prozesssicherheit ermöglicht es ihm, Übergänge zu erkennen, Phasen zu steuern und den mediationsspezifischen Erkenntnisprozess aufrechtzuerhalten, ohne den Parteien die Verantwortung für Inhalt oder Ergebnis abzunehmen.

Mediation ist ein Erkenntnisprozess. Ein qualifizierter Mediator verfügt daher über epistemische Kompetenz: die Fähigkeit, Erkenntnisse zu ermöglichen, ohne sie vorzugeben. Dazu gehören Wertefreiheit, präzise Wahrnehmung, begriffliche Klarheit und der Umgang mit Ambivalenz. Diese Haltung prägt Analyse, Intervention und Kommunikation innerhalb und außerhalb des Verfahrens.

Der Mediator verfügt über Feldsicherheit. Er kennt das jeweilige Anwendungsfeld in seiner fachlichen, rechtlichen, psychologischen und prozeduralen Dimension (z. B. bei Trennung und Scheidung). Dadurch kann er Konfliktdynamiken realistisch einschätzen, relevante Wissensbestände einordnen und sicherstellen, dass die Mediation anschlussfähig an das jeweilige Praxisfeld bleibt.

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Erkennenbarkeit

Die fachlichen Merkmale eines Mediators lassen sich von außen nur eingeschränkt erkennen. Umso wichtiger ist es, aktiv Informationen einzuholen. Diese stammen aus originären Quellen – etwa der Website des Mediators, vor allem aber aus einem informatorischen Vorgespräch.

Konfliktparteien dürfen und sollen fragen. Nach § 3 Abs. 5 Mediationsgesetz ist der Mediator verpflichtet, über seine Ausbildung, Erfahrung, Arbeitsweise und fachliche Eignung Auskunft zu geben. Ein qualifizierter Mediator kann seine Kompetenz verständlich erläutern, ohne auszuweichen oder zu beschönigen. Transparente Auskunft ist kein Entgegenkommen, sondern Teil professioneller Mediation.

Ein informatorisches Vorgespräch ermöglicht es, die Arbeitsweise des Mediators kennenzulernen. Kann er erläutern, wie er vorgeht, welche Rolle er einnimmt und wo die Grenzen der Mediation liegen? Wird Mediation neben einem anderen Beruf angeboten (z. B. als Anwalt oder Therapeut), sollte klar erkennbar sein, wie die Rollen voneinander getrennt werden.

Bereits im öffentlichen Auftreten zeigt sich Professionalität. Überzogene Versprechen, Erfolgszusagen oder abwertende Aussagen über andere Verfahren sind Warnsignale. Qualifizierte Mediatoren informieren sachlich und zurückhaltend über Möglichkeiten und Grenzen der Mediation.

Die Organisation der Mediationspraxis gibt Hinweise auf Professionalität. Arbeitet der Mediator allein oder im Netzwerk? Gibt es klare Abläufe, ausreichend Zeitfenster und ein Setting, das Ruhe und Vertraulichkeit ermöglicht? Gute Organisation unterstützt die Qualität des Verfahrens.

Ein zentrales Qualitätsmerkmal ist die unvoreingenommene Haltung des Mediators. Beide Parteien sollten sich gleichermaßen akzeptiert und verstanden fühlen. Vertrauen entsteht nicht durch Zustimmung, sondern durch Fairness, Klarheit und Respekt. Ohne diese Basis kann Mediation nicht gelingen.

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren und setzt informierte Entscheidungen voraus. Der Mediator muss sicherstellen, dass alle Beteiligten über Ablauf, Rolle, Kosten, Alternativen und Abbruchmöglichkeiten informiert sind. Es sollte nichts geschehen, was nicht verstanden, besprochen und gebilligt wurde.

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Auswahlkriterien – warum dieser Mediator?

Auch wenn es Zertifizierungen gibt, bleibt die Auswahl des Mediators Aufgabe der Konfliktparteien. Je größer das Angebot an Mediatorinnen und Mediatoren wird, desto schwieriger ist diese Entscheidung. Die Situation ist vergleichbar mit anderen freien Berufen: Ein Arzt ist nicht gleich ein Arzt, ein Anwalt nicht gleich ein Anwalt – ebenso wenig ist ein Mediator gleich ein Mediator. Die folgenden Kriterien dienen nicht dazu, einen „besten“ Mediator zu bestimmen. Sie helfen vielmehr dabei, Unterschiede sichtbar zu machen und zu prüfen, welcher Mediator für Ihren konkreten Konflikt am besten geeignet ist.

Eine fundierte mediationsspezifische Ausbildung ist Voraussetzung professioneller Arbeit. Sie allein entscheidet jedoch nicht über die Eignung für einen konkreten Fall. Ausbildungsnachweise geben Orientierung, ersetzen aber nicht die Prüfung, wie der Mediator sein Wissen in der Praxis einsetzt. Auch der Ursprungsberuf eines Mediators ist für sich genommen kein Qualitätsmerkmal. Mediation ist interdisziplinär und erfordert die Integration unterschiedlicher Wissensbestände. Wer mit seinem Ursprungsberuf wirbt, sollte erläutern können, welchen konkreten Mehrwert dieser für die Mediationsleistung bietet. Die Qualität der Antwort ist aufschlussreicher als der Beruf selbst.

Die Kompetenz eines Mediators zeigt sich weniger in formalen Nachweisen als in seinem Profil. Entscheidend sind Haltung, Wahrnehmungsfähigkeit und die Fähigkeit, das zu verstehen, was Parteien tatsächlich meinen und wollen. Diese Kompetenz entsteht aus Wissen über Kommunikation, Konfliktdynamiken, Verfahren und Interventionen – und aus der Fähigkeit, dieses Wissen situationsgerecht zu integrieren.

Ob spezifisches Sachwissen erforderlich ist, hängt vom Anwendungsfeld ab. Mediatoren müssen Sachverhalte verstehen und übersetzen können, ohne selbst zu beraten oder zu entscheiden. Wo Fachwissen fehlt, gehört es zur Professionalität, dieses strukturiert in das Verfahren einzubinden (z. B. durch Sachverständige). Entscheidend ist nicht Besitz von Wissen, sondern der kompetente Umgang damit. Erfahrung ist zweifellos erforderlich. Sie zeigt sich in Sicherheit. Ein erfahrener Mediator bleibt auch bei unerwarteten Wendungen, starken Emotionen oder Eskalationen handlungsfähig. Lebens-, Verhandlungs- und Konflikterfahrung fließen in die Mediation ein, ohne den Prozess zu dominieren.

Die Art, wie Mediation angeboten wird, gibt Aufschluss über das zugrunde liegende Mediationsverständnis. Unterschiedliche Vorgehensweisen unterscheiden sich in Dauer, Kosten und Bearbeitungstiefe. Ein qualifizierter Mediator kann erläutern, welches Vorgehen er empfiehlt, welche Alternativen es gibt und welche Auswirkungen dies auf Nachhaltigkeit und Aufwand hat.

Mediation ist Vertrauenssache – und betrifft alle Parteien. Vertrauen lässt sich nicht erzwingen oder standardisieren, entsteht aber durch Transparenz, Fairness und Verlässlichkeit. Ein qualifizierter Mediator thematisiert diesen Umstand offen und ermöglicht den Parteien, eine informierte Entscheidung zu treffen. Vertrauen ist erforderlich, weil Konflikte eine eigene Dynamik entwickeln. Ein geeigneter Mediator ist in der Lage, sein Vorgehen anzupassen, ohne den Rahmen zu verlieren. Flexibilität bedeutet nicht Beliebigkeit, sondern die Fähigkeit, Prozessstrategie und Konfliktentwicklung miteinander in Einklang zu halten.

Das Selbstverständnis des Mediators zeigt sich darin, wie er durch den Prozess führt. Manche arbeiten stärker direktiv, andere stärker reflexiv. Entscheidend ist, dass die Autonomie und Selbstverantwortung der Parteien gewahrt bleiben. Respekt zeigt sich nicht in Worten, sondern in Wertfreiheit, Akzeptanz und konsequenter Allparteilichkeit.

Mediation stellt selbst kein Sachwissen und keine Entscheidungsbefugnis bereit. Ein qualifizierter Mediator sorgt daher dafür, dass erforderliche Informationen, Expertise oder Unterstützung strukturiert in das Verfahren eingebunden werden. Ein tragfähiges Netzwerk erhöht die Anschlussfähigkeit der Mediation, ohne ihre Rolle zu verändern.

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Mediatorensuche

Die Wahl des Mediators ist von der Suche nach einem Mediator zu unterscheiden. Jede Mediation begründet ein Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien und dem Mediator. Wie intensiv die Vertrauensbeziehung sein muss, hängt natürlich auch vom Fall ab und davon, wie viel Konflikt zu offenbaren ist. Das Mediationsgesetz hat diesen Bedarf erkannt, indem es gemäß §2 Abs.1 Mediationsgesetz die Wahl des Mediators den Parteien auferlegt hat.

Auch in Fällen in denen der Mediator durch Dritte bestimmt wird, bleibt die Wahl des Mediators eine Angelegenheit der Parteien. Solche Fälle kommen beislpielsweise bei einer innerbetrieblichen Mediation vor, wo der Mediator gegebenenfalls von einem Vorgesetzten gewählt wird. Auch bei der Anordnung eines kostenloses Infogespräches, wird der Mediator vorgegeben. Ganz abgesehen davon, dass es in all diesen Fällen sinnvoll ist, die Wahl des Mediators intern mit den Parteien abzustimmen, sichert der Grundsatz der Freiwilligkeit die besondere Vertrauensbeziehung ab. Die Parteien können die Mediation jederzeit abbrechen, wenn sie das Vertrauen verloren haben.

Um bei der Suche nach einem Mediator behilflich zu sein, gibt es Mediatorenverzeichnisse und Stellen, die bei der Mediatorenvermittlung behilflich sind.

Mediatorenverzeichnis Mediatorenvermittlung weitere Verzeichnisse

Der geeignete Mediator

Mediation ist Vertrauenssache. Sie betrifft nicht nur eine, sondern alle Parteien. Die Entscheidung für einen Mediator muss deshalb von der Partei und dem Gegner getroffen werden. Dabei sind nicht nur die Kompetenz, sondern auch die Persönlichkeit des Mediatiors und seine Nähe zum Fall zu bewerten. Die folgende Checkliste soll helfen, den passenden Mediator herauszufinden und eine Grundlage dafür sein, dass sich die gegnerischen Parteien auf ein und denselben Mediator verständigen können.

Prüfung zur Mediatorenwahl


Ein Konfliktdienstleister, insbesondere der Mediator oder die Mediatorin Ihrer Wahl, sollten in der Lage sein, die folgenden Fragen zu beantworten. Sie erkennen an den Antworten, ob und inwieweit er sich auf Ihren Fall einlassen und die dazu passende Hilfestellung anbieten kann:

Vorfragen

  1. Welche Verfahren kommen in Ihrem Fall zur Konfliktlösung in Betracht und worin unterscheiden sie sich genau? => Verfahrenscheck
  2. Warum ist die Mediation das geeignete Verfahren? =>Check zur Prüfung der Geeignetheit.
  3. Welche Bearbeitungstiefe erfordert der Fall? => Check zur Wahl des Mediationsmodells
  4. Welche Konfliktkosten sind anzusetzen? => Konfliktkostencheck

Kriterien für die Verfahrenswahl sind die Leistungsfähigkeit und der zu erzielende Nutzen. Um diese Kriterien abzuschätzen, ist eine Auseinandersetzung mit dem zu lösenden Konflikt erforderlich. Der Konfliktdienstleister muss eine Vorstellung davon haben, wie sich die jeweilige Konfliktbehandlung langfristig auswirkt und wie die Chancen und Risiken des vorzuschlagenden Verfahrens und der konfliktbedingten Bearbeitungstiefe einzuschätzen sind.

Anzahl der Mediatoren

  1. Genügt ein einzelner Mediator?
  2. Bedarf es einer Co-Mediation?
  3. Bedarf es einer Teammediation?

Kriterien für Einzel- und Co-Mediation sind der Wirkungsgrad der Wahrnehmung (Wahrnehmungsradius). Es kommt darauf an, ob ein Mediator die Teilnehmer und Problemfelder überschauen kann oder ob mehrere Mediatoren zur Vervollständigung der Wahrnehmung eingesetzt werden? Als Fausregel mag gelten: Ab 5 Teilnehmern ist eine Co-Mediation zwingend. Auch die Geschlechtlichkeit kann den Wahrnehmungsradius bestimmen. Ist der Mediator ein Mann oder eine Frau oder werden Mann und Frau benötigt? Schließlich mag der kulturelle und fachliche Hintergrund ein Wahrnehmungskriterium sein.

Qualifikation

  1. Der Mediator beherrscht das Mediationsmodell?
  2. Der Mediator beherrscht die Personenzahl?
  3. Der Mediator kann den Prozess (fachlich) begleiten?
  4. Wie ist seine Verstehenskompetenz einzuschätzen?
  5. Gibt es nachvollziehbare Benchmarks an denen die Leistung des Mediators gemessen und seine Pflichten festgemacht werden können?

Kriterien für die Qualifikation sind nicht zwingend das Ausbildungszertifikat, sondern der mögliche Handlungsrahmen. Der zeigt sich an der Flexibilität des Mediators. Ein Bewerber mag auf Erfahrungswerte im CV achten oder die o.g. Kriterien einfach hinterfragen.

Involviertheit

  1. Fachliche Neutralität: Der Mediator beherrscht die Interdisziplinarität und besitzt das für den Fall erforlderliche Hintergrundwissen.
  2. Persönliche Neutralität: Unparteilichkeit
  3. Der Mediator kann die Meta-Ebene abbilden.

Kriterien für die Fähigkeit, die Metaebene abzubilden, liefern die fachliche und persönliche Neutralität. Der Mediator benötigt ein fachliches Verständnis, aber keine fachliche Betroffenheit. Das gleiche gilt für die persönliche Beziehung zu den Medianden. Die Fähigkeit, die Metaebene zu personifizieren, manifestiert sich auch in der Haltung.

Auftreten

  1. Der Mediator zeigt eine zur Mediation passende Haltung.

Kriterien für die Haltung. Wenn die Mediation ein Verstehensprozess ist, dann ist das Verstehen abhängig vin der Art und Weise des Denkens. Wenn nicht der Mediator, sondern die Mediation als Kognitionsprozess die Parteien dazu bringt, selbst eine Lösung zu finden, dann sollte sich des in der haltung des Mediators niederschlagen. Hier mag der Gesamteindruck zählen.

Service

  1. Verfügt der Mediator über ein tragfähiges Netzwerk (z. B. für Sachverständige)?
  2. Werden Mediation, Beratung, Therapie und Rechtsdienstleistungen sauber voneinander abgegrenzt?
  3. Werden keine Leistungen versprochen, die Mediation nicht leisten kann?

Kriterien für die Dienstleistung ist die Fähigkeit, die Dienstleistung gegen andere Dienstleistungen abzugrenzen (also z.B.: nicht die Mediation wie eine Therapie zu verkaufen oder als Ersatz für eine Rechtsberatung) und nicht mehr zu versprechen als die Mediation leistet (z.B.: Beratungsumfang, Vor-nachbearbeitung, (Clearing, institutionelleMediation)


Prüfungsschema Mediatorenauswahl

Ein Laie kann kaum die Kriterien alle überprüfen. Deshalb vergeben Verbände Zertifikate mit dem Hinweis auf den Aussteller heraus. Manche Verbände sehen ihr Zertifikat gleichbedeutend mit einer Marke oder Lizenz.

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2026-01-30 17:09 / Version .

Aliase: Mediatorenwahl
Siehe auch: Dienstleistung, Mediatorenverzeichnis, Check-Mediatoren
Diskussion (Foren): Siehe Mediationsvideos

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