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Rollenwechsel ohne Rollenverlust

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Der Prozess erfordert die Anwesenheit von Akteuren. Sie können unterschiedliche Rollen einnehmen.

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Beitrag: Rollenwechsel

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Zum Thema » Anwälte weisen häufig darauf hin, dass sie als Parteivertreter die Rolle eines Mediators nicht einnehmen könnten. Ihre Parteilichkeit, so das Argument, schließe die für Mediation erforderliche Neutralität aus. Richtern wiederum wird entgegengehalten, sie könnten nicht mediieren, weil sie Entscheider seien. Ihre Entscheidungsbefugnis stehe der für Mediation notwendigen Offenheit der Parteien entgegen, da diese befürchten müssten, durch Offenheit eine für sie nachteilige Entscheidung herbeizuführen. Diese Argumente sind nicht unzutreffend. Sie führen jedoch zu der weitergehenden Frage, ob Mediation tatsächlich nur dann möglich ist, wenn eine neutrale, nicht entscheidungsbefugte dritte Person eingeschaltet wird – also eine Person, der die Mediatorrolle originär zugeschrieben wird.

Rolle und Position

Das Problem wird verständlicher, wenn zwischen Position und Rolle unterschieden wird.

Die Position beschreibt die formale Stellung einer Person in einem Verfahren, die Rolle hingegen die Art und Weise, wie diese Position ausgeübt wird. Die Position des Mediators ist traditionell mit einer Rolle verbunden, die Neutralität, Unbefangenheit und operative Zurückhaltung verlangt. Daraus wird häufig gefolgert, dass Anwälte oder Richter, die im Verfahren andere Positionen innehaben, die Mediatorenrolle nicht einnehmen könnten.

Diese Schlussfolgerung greift jedoch zu kurz. In vielen Organisationen gibt es Entscheidungsträger – etwa einen Unternehmensinhaber oder Geschäftsführer –, die trotz ihrer Entscheidungsbefugnis als vertrauensvolle Anlaufstelle fungieren, weil sie ihre Rolle bewusst auf Zuhören, Verstehen und Zurückhaltung ausrichten. Entsprechendes gilt für Richter, die ihre Rolle so ausüben können, dass sie den Parteien zuhören, Verständnis entwickeln und operative Zurückhaltung wahren. Auch Anwälte müssen – trotz parteilicher Position – zu einer neutralen Betrachtung der Sach- und Rechtslage fähig sein, um gerichtliche Entscheidungen antizipieren zu können.

Daraus lässt sich festhalten: Die Position schreibt zwar bestimmte Rollenerwartungen vor, lässt aber innerhalb dieser Rolle einen Gestaltungsspielraum in der Ausübung. Dieser Spielraum eröffnet die Möglichkeit, auch dann in die Rolle eines Mediators zu schlüpfen, wenn gleichzeitig eine andere Position im Verfahren oder in der Verhandlung eingenommen wird.

Rollengestaltung

Die Rolle des Mediators ist ohnehin sehr vielfältig. Abhängig vom Mediationsverständnis ist die eigentliche Rolle des Mediators die eines Verstehensvermittlers. Folgen Sie der kognitiven Mediationstheorie, hat er die Mediation zu verwirklichen, indem er die Hindernisse aus dem Weg räumt, die der parteiseitigen Lösungsfindung im Wege stehen.1 In anderen Quellen werden dem Mediator ganz unterschiedliche Rollen zugeschrieben. Sie drücken die Vielfältigkeit seiner Tätigkeit aus und deuten an, worauf es bei der Verstehensvermittlung ankommt. Rollencharakteristika, die dem Mediator zugeschrieben werden, sind:2

  1. Optimist: Sein Optimismus resultiert aus der Wissen und der Erfahrung, dass Sich selbst in aussichtslosen Sachen eine Lösung finden lässt.
  2. Diplomat: Die Aufgabe des Diplomaten besteht darin, Beziehungen aufrecht zu erhalten.
  3. Brückenbauer: Der Brückenbau zwischen den Parteien geschieht dadurch, dass die Gemeinsamkeiten nach vorne gestellt werden.
  4. Gesichtswahrer: Der Mediator bewertet und beurteilt nicht. Er stellt die guten Absichten der Parteien nach vorne.
  5. Übersetzer: Der Mediator vermittelt das Verstandene von einer Partei so, dass es auch die andere Partei verstehen kann.
  6. Resonanzboden: Der Mediator führt die Gespräche und lenkt die Gedanken in einer Weise, in der eine Idee, Meinung oder Botschaft von allen Parteien angenommen werden kann.
  7. Erzieher: Der Mediator ist ein Vorbild im Verhandeln.
  8. Katalysator: Der Mediator verstäkrt die positiven Gedanken, die eine andere und bessere Lösung unterstützen.
  9. Eltern: bei hoch eskalierten Konflikten zur Verhaltenskontrolle

Wieviel Überschneidungen gibt es, wenn auch ein Anwalt oder ein Richter an einem differenzierten Rollenverständnis gemessen werden? So betrachtet ist der Schritt in einen Rollenwechsel gar nicht mal so groß.

Positionswechsel unmöglich

Fest steht, dass ein Mediator in einem Mediationsverfahren nicht die Position eines Parteivertreters wahrnehmen kann. Auch ein Anwalt bleibt Anwalt und kann nicht die Position des Mediators einnehmen. Sogar der Güterichter bleibt in der Position eines Richters, auch wenn er die Rolle eines Mediators wahrnimmt. Die Festschreibung der Position entspricht der Containertheorie. Die Theorie besagt, dass der rechtliche Rahmen dem Verfahren, also dem Container, entsprechen muss, in dem die Handlung ausgeführt wird. Das bedeutet: eine Beratung unterliegt dem Beratungsrecht, ein Zivilgerichtsverfahren dem Zivilverfahrensrecht, usw. Wenn das zugrunde liegende Recht keinen Positionswechsel vorsieht, ist ein solcher Wechsel auch nicht möglich. Eine andere Frage ist jedoch, welche Rolle der Position zugeschrieben wird.

Rollenwechsel möglich

Um die Grenzen der jeweiligen Rollen auszuloten, ist auf die Funktion abzustellen, die mit einer Position einhergeht.
Ein Richter ist beispielsweise nicht ausschließlich Entscheider. Er ist auch zur Streitbeilegung berufen. Dies wird deutlich, wenn § 278 ZPO formuliert:

„Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.“


Welche Rolle nimmt der Richter in dem Moment ein, in dem er diesem gesetzlichen Auftrag nachkommt?
Wohl bemerkt: Seine Position bleibt die des Richters. Lediglich seine Rolle entfernt sich zeitweise von der des Entscheidenden. Die entscheidende Frage lautet daher nicht ob, sondern wie sich diese Rolle verändert.

Funktion als Bindeglied zwischen Position und Rolle

Zur Beantwortung dieser Frage hilft erneut die Containertheorie. Der Spielraum, den ein Richter bei der Ausübung seiner Rolle hat, ist so groß, wie es die Zivilprozessordnung zulässt. Da diese keine expliziten methodischen Vorgaben für die gütliche Streitbeilegung enthält, kann der Richter jene Methoden wählen, die er für angemessen hält. In diesem Sinne lässt sich sagen: Die Funktion ergibt sich aus der Position, die Rolle aus der Funktion.

Verfahren → Position → Funktion → Rolle  


Diese Ordnung schafft Klarheit darüber, wie anpassungsfähig Rollen innerhalb eines Verfahrens sein können. Und inwieweit es so einfach möglich ist, zwischen den Rollen zu wechseln, sollen die Folgen Überlegungen ergeben.

Kann ein Richter die Rolle eines Mediators einnehmen?

Ein Richter kann die Position eines Mediators nicht einnehmen. Er kann sich jedoch eine Rolle geben, die der eines Mediators entspricht. Das zentrale Gegenargument lautet, dass die Entscheidungsbefugnis des Richters die Offenheit der Parteien verhindere. Es wird angenommen, die Parteien könnten sich aus Angst vor einer nachteiligen Entscheidung nicht öffnen. Die Erfahrungen – etwa aus dem Altenkirchner-Modell – belegen jedoch das Gegenteil. Auch in hierarchischen Kontexten, etwa bei autoritativen Unternehmensleitern, zeigt sich, dass sich Menschen durchaus öffnen, wenn sie Vertrauen empfinden. Entscheidend ist nicht die Abwesenheit von Macht, sondern die Art der Rollenwahrnehmung. Im Altenkirchner-Modell öffneten sich die Parteien trotz bestehender Entscheidungsbefugnis des Richters. Ausschlaggebend war, dass sie erlebten, dass ihnen zugehört wurde und dass der Richter sich ernsthaft mit ihren Anliegen auseinandersetzte.

Das Erfordernis fehlender Entscheidungsbefugnis hat daher eine andere Bedeutung:
Es soll ein Kommunikationsmodell sichern, das der Mediation entspricht – ein Modell, in dem die neutrale dritte Person nicht steuernd oder bewertend eingreift. Dafür genügt jedoch nicht allein der Verzicht auf Entscheidung. Erforderlich ist auch eine Zurückhaltung in der Meinungsbildung und -äußerung.

Kann ein Anwalt die Rolle eines Mediators einnehmen?

Der Anwalt muss – will er sachgerecht beraten – eine professionelle Distanz wahren, die ihm den Zugang zu einer neutralen Betrachtungsebene erlaubt. Ohne diese neutrale Ebene wäre er nicht in der Lage, gerichtliche Entscheidungen realistisch vorherzusehen. Wie er diese Ebene herstellt, bleibt ihm überlassen. Er kann seine Partei etwa dazu einladen, gemeinsam die Perspektive des Richters einzunehmen. Gelingt dies, kann er sie ebenso dazu einladen, probeweise die Perspektive eines Mediators einzunehmen.

Entsprechend gibt es in der anwaltlichen Praxis bereits Ansätze, Mediation mit parteilicher Beratung zu verbinden. Diese finden sich insbesondere in der sogenannten kooperativen Praxis, in der mediative Elemente bewusst in die anwaltliche Rollenwahrnehmung integriert werden.

Kann ein Mediator die Rolle eines Schlichters einnehmen?

Schlichter und Mediator sind – ebenso wie Richter und Mediator – unterschiedliche Positionen, die im selben Verfahren nicht gegeneinander ausgetauscht werden können. Gleichwohl kommt es in der Praxis häufig zu einem Rollenwechsel vom Mediator zum Schlichter, der unbewusst und ohne ausdrückliche Ankündigung erfolgt. Ein solcher Rollenwechsel kann sich bereits in dem Moment vollziehen, in dem der Mediator eigene Lösungsvorschläge unterbreitet. Beginnen die Parteien, sich an diesen Vorschlägen zu orientieren, sie zu übernehmen oder sich an ihnen abzuarbeiten, hat sich das Kommunikationsmodell verändert. In diesem Moment ist die mediative Rolle verlassen. Allerdings macht ein bloßer Vorschlag den Mediator nicht automatisch zum Schlichter. Entscheidend ist nicht der Vorschlag als solcher, sondern seine kommunikative Wirkung. Solange die Parteien weiterhin eigenverantwortlich Lösungen entwickeln und der Vorschlag lediglich als Reflexionsanlass dient, bleibt das mediative Kommunikationsmodell erhalten. Verändert sich jedoch das Kommunikationsmodell dahingehend, dass der Vorschlag des Mediators zur Orientierungsgröße oder Maßgabe für die Lösung wird, ist die Mediation faktisch in eine Schlichtung übergegangen. Die Schlichtung stellt ein eigenständiges Verfahren dar. Der Wechsel ist ein Vertragsbruch, wenn er nicht vereinbart wurde.

Rollenwechsel durchführen

Der Rollenwechsel gelingt., wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Momentum: Der Rollenwechsel muss in dem Moment erfolgen, in dem sich die Parteien darauf einlassen können und bereit sind.
  2. Kohärenz: Die neue Rolle darf mit der Position (der Stellung im Verfahren) nicht kollidieren
  3. Einrichtung: Die neue Rolle muss klar defniert sein. Die damit einhergehenden Verantwortlichkeiten müssen klar sein. Die Bedeutung und Konsequenzen müssen klar sein. Auch die Bedingungen müssen abgestimmt sein. die PaRTEIEN DAFÜR BEREIT SIND
  4. Konsistenz: Es ist außerordentlich wichtig, dass sich der Protagonist in der neuen Rolle konstant bewegt und nicht willkürlich hin und her springt.
  5. Ausstieg: Es muss ein Ausstiegsszenario geben und klar kommuniziert werden, wenn in die originäre Rolle zurück gegangen wird.

Die Vorgehensweise wurde im Altenkirchener Modell aus der Richterposition erprobt und geübt.

Altenkirchener Modell

Bedeutung für die Mediation

Der Rollenwechsel ohne Rollenverlust erweist sich bei näherer Betrachtung nicht als Widerspruch, sondern als Ausdruck professioneller Handlungskompetenz in komplexen sozialen Situationen. Aus soziologischer Perspektive sind Rollen keine starren Gebilde, sondern kommunikativ hergestellte Erwartungszusammenhänge, die situativ interpretiert werden können. Die mediatorische Metaebene ist dabei weniger als eigenständige Rolle denn als kommunikativer Modus zu verstehen, der auch innerhalb institutionell parteilicher Rollen realisiert werden kann. Entscheidend ist nicht die formale Neutralität, sondern die Fähigkeit zur Rollendistanz und zur transparenten Kommunikation. Mediation erscheint damit nicht als exklusives Gegenmodell zum Rechtssystem, sondern als integrierbare Perspektive, die professionelle Rollen ergänzt, ohne sie aufzulösen. Der Rollenwechsel ohne Rollenverlust ist somit kein Zeichen von Unschärfe, sondern von Professionalität.

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen.
Bearbeitungsstand: 2026-02-22 15:10 / Version .

Siehe auch:
Prüfvermerk: -

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2 Entnommen aus einem bulgarischen Lehrfilm über Mediation.