Wo Vorschläge möglich sind
Es geht nicht nur um eine Technik, sondern um die Abgrenzung zur Schlichtung.
Die Frage, ob und wann Mediatoren Vorschläge unterbreiten dürfen oder nicht führt häufig zur Verunsicherung und zu Fehleinschätzungen über die Mediation. Dazu ein Beispiel:
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Der Mediator hat gelernt, dass Vorschläge in der Mediation nicht erlaubt seien. Vorschläge seien in einer Schlichtung angebracht, aber nicht in einer Mediation. Möglicherweise haben Vorschläge auch zu der Einschätzung in der Evaluierung des Mediationsgesetzes geführt, wo behauptet wurde, dass 91% der Mediationen nicht schulmäßig, sondern mit situationsbezogenen Abweichungen durchgeführt wurden.1 Die Praxis scheint Abweichungen vom idealtypischen Modell der Mediation einzufordern.
Vorsicht ist geboten
Vorschläge können durchaus ein Werkzeug sein, das zur Lösungsfindung beiträgt. Sie können aber nicht den Maßstab bilden, an dem sich das Verfahren orientiert. Dazu ein Beispiel:
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Werden in der Mediation also unzulässige Vorschläge gemacht, wird aus der Mediation keine Schlichtung. Vielmehr verletzt der Mediator den vertraglichen Auftrag zur Durchführung einer Mediation, was seine Haftung begründen mag. Das ist vergleichbar mit dem Fall, dass ein Auto bestellt wurde aber ein Fahrrad geliefert wird. Vorsicht ist also geboten. Es sollte genau geprüft werden, was zulässig ist und was nicht. Die Frage ist nur: wie macht man das?
Um der Frage nachzugehen, ob und wann Vorschläge in der Mediation möglich sind oder nicht, soll zunächst geklärt werden, was Vorschläge überhaupt sind.
Definition und Abgrenzung
Definitionsgemäß ist ein Vorschlag eine unverbindliche Empfehlung, eine Idee oder ein Plan, den jemand äußert, um eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Vorgehen anzuregen. Ein Ratschlag ist hingegen eine Empfehlung oder eine Orientierungshilfe, die jemand gibt, um eine andere Person bei der Lösung eines Problems oder bei einer Entscheidung zu unterstützen. Der Unterschied zwischen einem Vorschlag und einem Ratschlag liegt in der Absicht und der Art der Kommunikation.
Vorschläge in der Mediation
Darf ein Mediator nun Vorschläge machen?
Wo ist das Problem, wenn der Vorschlag ein Vorgehen anregt, ohne es festzulegen?
Die Zulässigkeit von Vorschlägen ist eindeutig zu beantworten, solange es sich um Vorschläge betreffend das Verfahren handelt.
- Verfahrensvorschläge in der Mediation
- Wenn Sie sich vor Augen halten, dass der Mediator anders als der Richter keinerlei Entscheidungsbefugnisse besitzt, auch nicht hinsichtlich des Verfahrens, hat er kaum eine andere Möglichkeit, als Vorschläge zu unterbreiten, auf die sich die Parteien verständigen können. Es dürfte unstreitig sein, dass Vorschläge das Verfahren betreffend unproblematisch und sogar geboten sind. Verfahrensvorschläge sind beispielsweise:
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- Sach- und Themenvorschläge
- Nach § 2 Abs. 6 Mediationsgesetz wirkt der Mediator darauf hin, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Der Mediator kann die Parteien nicht zwingen, sich mit relevanten Sachfragen auseinanderzusetzen. Er kann aber eindringlich darauf hinweisen und vorschlagen, dies zu tun. Das gleiche gilt für die zu besprechenden Konfliktthemen.
- Lösungsvorschläge
- Problematisch sind allerdings Lösungsvorschläge. Es ist die Aufgabe der Parteien selbst Lösungen zu finden. Wenn der Mediator Lösungen vorschlägt, könnten die Parteien daran gehindert werden, selbst nach Lösungen zu suchen. Besonders dann, wenn der Eindruck entseht, dass sich der Mediator für das Finden einer Lösung für zuständig hält, könnte es zu einer Verschiebung des Kommunikationsmodells und der damit einhergehenden Verantwortlichkeiten führen.
Das Vorschlagsdilemma
§2 Abs. 6 Mediationsgesetz besagt, dass der Mediator im Falle einer Einigung darauf hinwirkt, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Darf der Mediator vor diesem Hintergrund nicht vorschlagen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen oder einmal darüber nachzudenken, ob es nicht möglich sein kann, dass sich der Sachverhalt ganz anders darstellt? Darf er vorschlagen, einen Betrag statt als Rente in Kapital zu leisten, wenn diese Herangehensweise die Hürde zur Lösung überwindet? Im Podcast der Mediationsphilosophen sind Dr. Marcus Bauckmann und Arthur Trossen der Frage nach Vorschlägen in der Mediation auf den Grund gegangen.
Sie stellten zunächst fest, dass der Mediator auf der Verfahrensebene sogar verpflichtet sei, Vorschläge zu unterbreiten. Wie sonst kann er Vereinbarungen über das Verfahren herbeiführen? Weniger eindeutig zu beantworten war die Frage, ob und inwieweit Vorschläge auf der Inhalts- oder der Lösungsebene zulässig sind oder nicht. Hier mag die Formulierung im Gesetz weiterhelfen. §2 Abs. 6 Mediationsgesetz stellt auf den Fall der Einigung ab, was darauf hindeutet, dass der Lösungskanal bereits festgelegt ist. Die Pflicht bewegt sich also durchaus im Bereich der Lösungsfindung. Einigkeit besteht auch, dass es nicht auf die Formulierung (allein) ankommen kann. So wie die Definition des Vorschlages bei der Abgrenzung zum Ratschlag nicht nur auf die Art der Kommunikation, sondern auch auf die Absicht abgestellt hat, entgeht der Mediator dem Vorschlagsverbot nicht allein dadurch, dass er den Vorschlag in verschraubten Formulierungen versteckt.
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In den Beispielen wird trotz der Frageform eine konkrete Lösungsoption eingeführt. Es wird eine normativ aufgeladene Referenzlösung eingebracht und schließlich wird der Vorschlag in der logischen Folge des Gesagten versteckt. Wenn es bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Vorschlägen in der Mediation nicht auf die Formulierung, sondern auf die Wirkung des Gesagten ankommt, muss andere Kriterien geben, an denen die Zulässigkeit von Vorschlägen zu messen ist.
Kriterien für die Einordnung
Die vertikale Struktur der Mediation erwartet, dass sich die Techniken an den Methoden und die Methoden am Prozess ausrichten. Um der Frage auf den Grund zu gehen, ob ein Vorschlag zulässig ist oder nicht, sollte deshalb zunächst der an der Methode zu messende Zweck untersucht werden. Wenn der als Technik einzustufende Vorschlag nicht der Methode entspricht, liegt ein Mediationsfehler vor. Entspricht er auch nicht mehr den prozessualen Anforderungen, wird daraus eine Pflichtverletzung, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Es bleibt also die Frage, wann der Vorschlag prozesswidrig ist und wann nicht.
Das beste Unterscheidungsmerkmal sind die Verfahrenskriterien und dort genau das für die Mediation typische und einzigartige Kommunikationsmodell. Es zeichnet sich dadurch aus, dass der Mediator operativ nicht am Konflikt bzw. der Lösungsfindung beteiligt ist. Er ist die Metaebene, also die Ebene die Erkenntnisse erwirkt und hinterfragt. Das betrifft auch den Fall, dass die Erkenntnisse zur parteiseitigen Lösungsfindung beitragen. Solange die - wie auch immer geartete - Formulierung diese Grenze nicht überschreitet, ist auch ein Vorschlag möglich in der Mediation. Entscheidend ist deshalb, ob die Kommunikation die Rolle des Mediators in Frage stellt oder nicht. Wann dies der Fall ist, kann in folgenden Fällen unterstellt werden:
- Das Verhalten des Mediators wird operativ und verlässt die Metaebene.
- Der Vorschlag ist nicht neutral.
- Der Vorschlag unterdrückt oder unterminiert die Eigenverantwortlichkeit der Parteien.
- Die Parteien orientieren sich an dem was der Mediator vorschlägt.
Gestaltung und Wirkung des Kommunikationsmodells der Mediation
Bedeutung für die Mediation
Das Kapitel (der Beitrag) über Vorschläge wurde (u.a.) der Werkzeugdatenbank zugeordnet, weil Vorschläge tatsächlich auch als ein Werkzeug genutzt werden können. Sie können inspirieren. Sie können aber auch determinieren. Im ersten Fall sind sie zulässig, im zweiten eher nicht.
Eine Regel, dass Vorschläge grundsätzlich nicht zulässig sein sollen in der Mediation, wäre sachwidrig. Sie würde der Mediation nicht gerecht werden. Der dementsprechende Leitsatz wurde als ein falscher Mythos der Mediation identifiziert.2 Es bedarf stets einer Einzelfallbetrachtung, ob welche Vorschläge wie mit der Mediation kompatibel sind oder nicht. Es gibt durchaus Vorschläge, die ihre gut gemeinte Wirkung verlieren, wenn sie befolgt werden. Das betrifft alle Maßnahmen, die eine eigene Initiative und eine Einsicht erfordern.
Was tun wenn ...
- Mediator macht Vorschläge
- Der Mediator schlägt vor, sich zu entschudligen
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Ratgeber
Aliase: Vorschläge
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