Beseitigung einer Hecke
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Fall 14118
Beseitigung einer Hecke
Worum es geht: Wegen der Beseitigung einer Hecke muss ein Zaun errichtet werden
Fallbeschreibung: A ruft den Mediator an und bittet um Hilfe. Sie schildert folgenden Sachverhalt: Nach Rückkehr aus ihrem Urlaub stellte sie fest, dass die auf dem Grundstück des Nachbarn stehende Grenzhecke vollständig entfernt worden war. Dadurch bestand auch ungehinderter Zugang zu ihrem eigenen Grundstück. Jedermann könne das jetzt betreten und einsehen. Sie habe recherchiert und herausgefunden, dass die Gemeinde mit Zustimmung des Nachbarn die Hecke beseitigt hat, um einen teilüberbauten Bachlauf aus Gründen des Überschwemmungsschutzes besser reinigen und pflegen zu können. Ihr Nachbar sei zudem sehr unfreundlich. Er redet nicht mit ihr. Die Mitarbeiter der Stadt hätten auch ihre Blumenkübel nicht ordnungsgemäß abgestellt. Einen hätten sie beschädigt. Darüber hinaus hätten sie alles zertreten. Als sie den Schaden geltend gemacht hat, sei der Leiter des zuständigen Amtes unverschämt geworden. Sie hätte ihn bei der Ortsbegehung des Grundstücks verweisen müssen, um Handgreiflichkeiten zu vermeiden. Jetzt müsse sie jetzt selbst einen Zaun errichten für den sie kein Geld habe.
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