Partei besteht auf Vollstreckbarkeit
Die Datenbank über Hindernisse und Schwierigkeiten in der Mediation soll helfen, Schwierigkeiten zu bewältigen und Hindernisse zu überwinden. Hier informieren Sie sich über Hindernisse und Schwierigkeiten und damit zusammenhängende Fallerfahrungen und hier geht es Back.
Partei besteht auf Vollstreckbarkeit
Hintergrund: Es ist das gute Recht der Partei die Vollstreckbarkeit der Abschlussvereinbarung einzufordern. Allerdings sollte der Mediator fragen, woraus das Bedürfnis besteht. Möglicherweise spricht es für ein Misstrauen gegenüber der anderen Partei. Dann sollte der Mediator prüfen ob die Anforderung der Mediation (Vertrauen herzustellen) gelungen ist oder nicht. In jedem Fall sollte der Mediator die Motive hinterfragen und prüfen, ob der Mediation das vereinbarte Ziel erreicht hat.
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