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Lehrlingsmediation

Lexikon

Das ist ein Eintrag im Wiki to Yes Mediationslexikon

Das Mediationslexikon ist eine der zentralen Datenbanken im Wiki to Yes, wo alle Begriffe erfasst und verarbeitet werden, die mit der Mediation im Zusammenhang stehen. Hier geht es zur Enzyklopädie und hier geht es Back.

Bezeichnung: Lehrlingsmediation
Beschreibung: Im österreichischen § 15a Berufsausbildungsgesetz ist zwingend eine Mediation durchzuführen, wenn ein Lehrberechtigter die außerordentliche Lösung eines Lehrverhältnisses in Erwägung zieht. Die Mediation soll es den Beteiligten ermöglichen, für ihre Konflikte unter Begleitung eines fachkundigen Mediators selbst eine Lösung zu finden. In die Mediation sind der Lehrberechtigte, der Lehrling (bei Minderjährigkeit auch der gesetzliche Vertreter) und auf Verlangen des Lehrlings eine Person seines Vertrauens einzubeziehen. Es muss mindestens eine Mediationssitzung geben. Das Verfahren endet dann durch Zeitablauf spätestens mit Beginn des fünften Werktages vor Ablauf des 11. bzw. 23. Lehrmonats.
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Hinweise und Fußnoten

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