Einzelgespräch wird nicht angeboten
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Bezeichnung: Einzelgespräch wird nicht angeboten
Fehlertypologie: Der Mediator bemerkt, dass eine Partei etwas sagen möchte was sie nicht sagen kann. Er spricht seine Beobachtung an, die Partei weicht jedoch aus. Seine Interventionen greifen nicht unterbietet auch kein Einzelgespräch an.
Fehlerbehebung: Der Mediator muss seine Beobachtung ernst nehmen und sich fragen, ob die Einschränkung im Gesprächen genommen werden kann oder nicht. Er sollte eine Gelegenheit suchen, dies zu klären. Das Einzelgespräch wäre eine Option. Übergeht er die Frage, riskiert er, dass Informationen die für die Lösungsfindung erheblich sind, nicht angesprochen werden. Es ist also kein Fehler, wenn er kein Einzelgespräch anbietet. Es ist aber ein Fehler, wenn er seine Beobachtung übergeht. Er kann das Phänomen in jeder Lage des Verfahrens auch nachträglich ansprechen und sich vergewissern, dass die Partei Gelegenheit hatte alles zu sagen was zu sagen ist.
Fehlervermeidung: Schon zu Beginn der Mediation sollte der Mediator darauf hinweisen, dass nur die Dinge bearbeitet werden können die auch angesprochen werden. Er muss auf seine Rolle hinweisen und darauf, dass er keine Information verarbeitet, sondern nur den Informationsfluss sicherstellt.
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