<span class='formunit'>Beispiel </span>15582 Verweisung an Güterichter trotz Fristenlauf
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Beispiel 15582
Verweisung an Güterichter trotz Fristenlauf
Das Berufungsgericht verweist die Sache an den Güterichter unmittelbar nach Eingang der Berufungsbegründung. Weil der Verweis das Verfahren nicht zum Ruhen bringt, läuft die Berufungsbegründungsfrist weiter. Sie beträgt zwei Monate. Sie zwingt den Gegner zu erwidern, was eine Eskalationsgefahr darstellen kann, die dem Zweck der Güteverhandlung gegebenenfalls zuwider läuft.
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