Kein Hinweis auf Fristen
Das Fehlerverzeichnis ist eine der zentralen Datenbanken im Wiki to Yes, wo alle denkbaren Fehler und Feherquellen in der Mediation erfasst und verarbeitet werden. Hier geht es zum Fehlerverzeichnis und hier geht es Back.
Bezeichnung: Kein Hinweis auf Fristen
Fehlertypologie: Während der Mediation laufen Fristen. Notfristen werden (anders als die Verjährung) nicht gehemmt oder unterbrochen. Es ist fraglich, ob der Mediator etwa über den Lauf der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage oder der Rechtsmitteleinlegung informieren muss, damit die Parteien nicht darauf vertrauen, dass sie die Mediation ausreichend schützt. Der Schutz ist nur mit einem Fristenhinweis möglich. Zur Frage der Hinweispflicht wird die Rechtsprechung wohl nachj Berufen differenzieren. D.h.: ein Anwalt ist eher in der Pflicht als ein Psychologe.
Fehlerbehebung: Nach Fristablauf (je nach Fristart) nicht mehr möglich. Manche Fristen (z.B. Verjährung) können neu verhandelt werden.
Fehlervermeidung: Hinweis im Mediationsvertrag, dass die Überwachung von Fristen nicht die Aufgabe des Mediators ist und die Parteien sich selbst informieren müssen.
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