<span class='formunit'>Vorschrift </span>15901 Gütestellen- und Schlichtungsgesetz
Die Datenbank erfasst alle Vorschriften zur Mediation von Gesetzen, bis hin zu Verordnungen und dem Erlass von Standards. Hier geht es zu den Vorschriftenverzeichnis und hier geht es Back.
Gütestellen- und Schlichtungsgesetz
Kürzel: GüSchlG NRW
Beschreibung: Geregelt wird das Schiedsamt, weitere Gütestellen, persönliche Voraussetzungen, Verfahrensordnung, Haftpflichtversicherung, Aktenführung, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung, Zuständigkeit, Gebühren und Verfahren, Anfechtung von Entscheidungen, Sachlicher Anwendungsbereich, Räumlicher Anwendungsbereich, sachliche Zuständigkeit, Erfolglosigkeitsbescheinigung, bestehende Gütestellen, laufende Verfahren
Sie haben Zugriff auf weitere Datenfelder und erweiterte Nutzungs- und Aktionsmöglichkeiten, wenn Sie angemeldet sind. Lesen Sie mehr dazu im Angebot.
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen.
Siehe auch: Schlagworte. Kategorien