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<span class='formunit'>Beispiel </span>16278 Riskante Beratung

Beispielverzeichnis

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Beispiel 16278
Riskante Beratung
Es geht um die Regelung des Zugewinnausgleichs in einer Familienmediation. Das Verfahren ist gerichtsanhängig. Die Anwältin der Frau hatte einen sehr hohen Betrag für den Zugewinnausgleich eingeklagt. In der Mediation stellt es sich heraus, dass der Mann unstreitig ein hohes Anfangsvermögen wegen Erbschaften hat. Die Ehefrau sagte, dass ihre Anwältin gemutmaßt hätte, dass dies nur eine Lüge gewesen sei, um sich der Zahlungspflicht zu entledigen. Die Erbschaft war allerdings unstreitig. Eine Unsicherheit bestand lediglich wegen der anzusetzenden Höhe. Aner auch darauf konnten sich die Eheleute verständigen. Mit dem Ergebnis, dass die Klage der Anwältin viel zu hoch angesetzt war. In der WATNA-BATNA-Instanz wurde die Ehefrau aufgefordert, die neue Berechnung von der Anwältin prüfen zu lassen. Wie geht sie damit um, wenn die Mediation sie der überhöhten Klageforderung überführt und wie geht der Mediator damit um?

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Hinweise und Fußnoten

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