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Ehegattentestament wird bei der Scheidung unwirksam

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Ehegattentestament wird bei der Scheidung unwirksam


2018-09-26

Der Leitsatz der Entscheidung lautet: Ein Berliner Testament verliert seine Wirksamkeit, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt hat. Bevor es zur Scheidung kam, verstarb der Ehemann. Dass die Parteien das Scheidungsverfahren ausgesetzt hatten und im Rahmen eines Mediationsverfahrens noch einmal prüfen wollten, ob sie die Ehe „eventuell“ nicht doch fortführen, änderte nichts an dem Ergebnis.

Oldenburg, 26.09.2018, Az.: 3 W 71/18


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