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Entwarnung beim Elternunterhalt

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Entwarnung beim Elternunterhalt


2024-06-13

Ja, so herum geht es auch. Kinder müssen gegebenenfalls auch für die Eltern Unterhalt zahlen. Das ist besonders dann der Fall, wenn die Eltern pflegebedürftig sind und teure Pflegekosten zu leisten sind. Das OLG München hat jetzt mit Beschluss vom 06.03.2024, Aktenzeichen 2 UF 1201/23 e festgelegt, dass diese Pflicht nur dann eintritt, wenn das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes mehr als 5.000€ Netto monatlich beträgt. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 10.12.2019 wurde der Übergang des Anspruchs auf Elternunterhalt nach §§ 1601 ff BGB auf den Träger der Sozialhilfe grundlegend neu geregelt und findet nunmehr nur noch dann statt, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Jahresobergrenze von 100.000 € brutto übersteigt.

OLG München, Beschluss vom 06.03.2024, Aktenzeichen 2 UF 1201/23 e


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