<span class='formunit'>Beispiel </span>16822 Verhandlungsdruck
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Beispiel 16822
Verhandlungsdruck
Der Anwalt einer der Parteien unterstützt die Mediation nicht richtig. Er meint, dass die Partei den Prozess ohnehin gewinnen würde, was allerdings fraglich ist. Der Mediator hat nicht die Möglichkeit, die Rechtsauffassung in Frage zu stellen, weil sich die Partei stets auf das Wort ihres Anwaltes beruft, der selbst nicht anwesend ist. Der Mediator lässt sich von der Verschwiegenheitspflicht entbinden und holt die Erlaubnis ein, mit dem Anwalt selbst zu sprechen. Er erklärt ihm die Möglichkeiten, der Mediation und die Vorteile, die sich daraus für seine unmögliche Beratung ergeben.
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