<span class='formunit'>Vorschrift </span>16938 Versorgungsausgleichsgesetz
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Versorgungsausgleichsgesetz
Kürzel: VersAusglG
Beschreibung: Auf das Gesetz über die Teilung der in der Ehezeit erworbenen Rentenanteile kommen die Pasrteien im Rahmen der Scheidungsfolgenverhandlung zurück.
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