Mediator rechnet ab ohne Honorarvereinbarung
Das Fehlerverzeichnis ist eine der zentralen Datenbanken im Wiki to Yes, wo alle denkbaren Fehler und Feherquellen in der Mediation erfasst und verarbeitet werden. Hier geht es zum Fehlerverzeichnis und hier geht es Back.
Bezeichnung: Mediator rechnet ab ohne Honorarvereinbarung
Fehlertypologie: Der Mediator rechnet eine Leistung ab, obwohl kein ausdrücklicher Mediationsvertrag abgeschlossen wurde und erst recht keine Honorarvereinbarung vorliegt.
Fehlerbehebung: Nach § 612 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Der Mediator kann theoretisch also eine Vergütung verlangen, wenn die Parteien eine Mediation vereinbart (zugestimmt) haben und eine Vergütung üblich ist, was schwer festzustellen ist. Einfach ist die Rechtslage bei einem Anwaltsmediator, weil der sich auf §34 RVG berufen kann, die eine Erstberatiungsgebühr auch für die Mediation vorsieht.
Fehlervermeidung: Klare Regelung hinsichtlich der Honorierung.
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