<span class='formunit'>Beispiel </span>17622 Erbengemeinschaft
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Beispiel 17622
Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft besteht aus vier Parteien (Erben). Lediglich drei der Erben sind bereit, an einer Mediation teilzunehmen. Sie halten die Teilnahme für sinnvoll, damit eine Teileinigung zu Stande kommt. Das würde den Einigungsprozess insgesamt beschleunigen. In dem Fall sind die drei an der Mediation teilnehmenden Erben die Medianden. Der nicht teilnehmende Erbe ist an der Mediation nicht beteiligt. Er könnte aber trotzdem Konfliktpartei sein und Streitpartei werden.
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