Gewerbeanmeldungspflicht
Die Watchlist ist eine Datenbank zur Kontrolle der Vorschriften, die der Einführung der Mediation im Wege stehen. Sie soll dazu beitragen, Gesetze und Verordnungen an die Bedarfe der Mediationspraxis anzupassen. Hier informieren Sie sich über alle anpassungebedürftigen Vorschriften - Watchlist und hier geht es Back.
Gewerbeanmeldungspflicht
§6 GewO setzt die Anmeldung eines stehenden Berufs voraus. Nach §18 EStG wäre der Mediator ein freier Beruf. Im gewerberechtlichen Verständnis ist das nicht zwingend. Hier wird (oft) eine Hochschulausbildung vorausgesetzt. Sie ist allerdings nicht vorgeschrieben. Deshalb sollte der Mediator als freier Beruf ausdrücklich benannt sein. Siehe Mediator als freier Beruf
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