Mediator weist nicht auf den Formbedarf der Abschlussvereinbarung hin
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Bezeichnung: Mediator weist nicht auf den Formbedarf der Abschlussvereinbarung hin
Fehlertypologie: Grundsätzlich ist der Mediator verpflichtet, die Parteien hinsichtlich der Verfahrensfragen zu beraten. Die Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung zählt zu den Verfahrensfragen, weil die die Frage der Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung betrifft.
Fehlerbehebung:
Wenn sich der Mediator als Nicht-Jurist nicht mit den Rechtsvorschriften auskennt, muss er gem. § 2 Abs. 6 Mediationsgesetz darauf hinweisen, dass die Parteien sich rechtlich beraten lassen können (sollten).
Fehlervermeidung:
1. Hinweis auf Wiki to Yes: Verbindlichkeit
2. Hinweis auf §2 Abs. 6 Mediationsgesetz
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