Schwedenkind
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Fall 5426
Schwedenkind
Worum es geht: Erzwungener Wohnortwechsel des Kindes
Fallbeschreibung: Die Ehe hat ca. 7 Jahre bestanden. Aus ihr ist ein Sohn hervorgegangen. Die Frau ist nach der Scheidung mit dem Sohn nach Schweden ausgewandert und hat dort erneut geheiratet. Mit dem neuen Mann hat sie ein Kind. Nach einem Urlaub beim Vater gibt dieser das Kind der Mutter nicht mehr zurück. Weil die Schulferien zu Ende sind, ist eine schnelle Entscheidung erforderlich.
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