| politische Mediation | Politische Mediation ist ein Verfahren der Konfliktvermittlung auf politischer oder gesellschaftlicher Ebene – zwischen Staaten, Gruppen, Organisationen oder auch innerhalb von Gesellschaften. Ziel ist, mit Hilfe eines neutralen Dritten einen Dialog zwischen Konfliktparteien zu ermöglichen, um gewaltfreie Lösungen zu finden. |
| Pre-Mediation | Konfliktvermeidende Mediation |
| Fragebogentechnik | Eine anonyme Umfrage, mittels eines auf den Fall bezogenen Fragebogens, dient zur Vorbereitung der Mediation und zur Konfliktanalyse. |
| Methodenphasenabgleich | Jede Methode kann einer Phase zugeordnet werden. Der Methodenphasenabgleich ist ein Werkzeug, um die zur Phase passende Methode zu finden. |
| Utilitarismus | Der Utilitarismus ist eine zum Liberalismus führende Philosophie, die sich mit ethischem Verhalten auseinandersetzt, wobei der Nutzen der Gemeinschaft (Gruppe) zum Maßstab wird. Es gibt Parallelen zur Mediation, die den (erwarteten) Nutzen der Parteien eruiert, um den gemeinsamen Nutzen (den Nutzer für alle Beteiligten) herauszuarbeiten. |
| kostenfreies Informationsgespräch | Das Gericht kann keine Mediation anordnen, wohl aber in Familiensachen gem. § 135 FamFG die Teilnahme an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle. |
| 3-gliedriger Erkenntnisprozess | Es geht um einen vernunftgeleiteten Erkenntnis- und Entscheidungsprozess, der die menschliche Neigung, sofort von Problem zu Lösung zu springen (und dabei das Ziel aus den Augen zu verlieren), bewusst unterbricht. Der Weg der Erkenntnis wird über die Vision geleitet, die der Lösungssuche vorangestellt wird. |
| 3er Schritt der Bewertung | Jede Bewertung sollte sich aus drei Schritten zusammensetzen: 1. Zusammenstellung der Kriterien (Phase drei) 2. Sammlung von Optionen und 3. Bewertung der Optionen. Die Mediation besteht nicht nur aus der Bewertung der Lösungsoptionen. Sie setzt sich ebenfalls aus einem Dreierschritt der Bewertungen zusammen: 1. Bewertung der Optionen. 2. Nachbewertung (mit Einbeziehung der Lösungsalternativen) und 3. Lösungsbewertung (finale Bewertung). |
| Vernunft | Vernunft ist die Fähigkeit, logisch, reflektiert und verantwortungsbewusst zu denken und zu handeln. |
| Verschwiegenheitsschutz | Der Verschwiegenheitsschutz beschreibt die Möglichkeiten und Voraussetzungen, die Verschwiegenheit in der Mediation wirksam zu etablieren und vor Missbrauch zu schützen. Sie ist gesetzlich nur sehr eingeschränkt geregelt, sodass eine Erweiterung nahe liegt. |
| Beweisverwertungsverbot | Ein Beweisverwertungsverbot bedeutet, dass ein bestimmtes Beweismittel im Prozess nicht verwertet werden darf, selbst wenn es objektiv vorliegt. Es bindet also das Gericht (inklusive Richter), nicht nur die Parteien. Die Parteien werden daran gehindert sind, solche Beweismittel einzubringen. Bringt eine Partei den Beweis trotzdem ein, kann das zivilrechtliche Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen auslösen. |
| Beweiserhebungsverbot | Ein Beweiserhebungsverbot liegt vor, wenn bestimmte Beweise von vornherein nicht erhoben werden dürfen. Das Verbot betrifft die Beweisaufnahme selbst. Ein vertraglich vereinbartes Beweiserhebungsverbot ist allerdings nicht bindend für das Gericht. Dieses ist der materiellen Wahrheit verpflichtet und nicht an Parteivereinbarungen gebunden. |
| Non-Disclosure Agreement (NDA) | Ein NDA ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die Parteien sich gegenseitig verpflichten, bestimmte Informationen weder offenzulegen noch zu verwerten. |
| Persuasive Kommunikation | Persuasive Kommunikation ist zielgerichtete, strategisch angelegte Kommunikation, die darauf ausgerichtet ist, bestehende Einstellungen zu festigen, neue Einstellungen zu etablieren oder Verhalten zu verändern. Sie unterscheidet sich von informativer Kommunikation, die primär Wissen vermittelt, und von manipulativer Kommunikation, die auf Täuschung oder verdeckte Beeinflussung setzt. |
| Geldwäsche | Das Geldwäschegesetz (GwG) ist das zentrale deutsche Gesetz zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Bestimmten verpflichteten Berufen und Institutionen werden Pflichten auferlegt, um Geldwäsche zu verhindern. In engen Fällen können davon auch Mediatoren betroffen sein. Wenn sie in der Kreis der Verpflichteten fallen, genügt eine Transaktion anlässlich einer Scheidung, um die Pflichten des GwG auszulösen. |
| Verdachtsmeldung | Das Geldwäschegesetz verlangt vom Mediator gegebenenfalls, Fälle die den Verdacht der Geldwäsche erfüllen, der FIU (Financial Intelligence Unit) zu melden. Besonders relevant bei Anwalts- und Notarmediatoren. |
| Mediatorenvertrag | Entspricht dem Mediationsvertrag (ist aber weniger differenziert) |
| Dreicksvertrag | Das Konzept des "Dreiecksvertrags" wurde ursprünglich von Fanita English im therapeutischen Kontext entwickelt. Es beschreibt die Beziehungen zwischen drei Parteien: „Auftraggeber, Klient und Coach“, die bei der Prüfung eines Auftrages für einen externen oder auch internen Coach relevant sind. Der Dreiecksvertrag wird in der Mediation als dreiseitiger Mediationsvertrag oder auch als Mediatorenvertrag bezeichnet und verwendet. |
| Dreiseitiger Mediationsvertrag | Der dreiseitige Mediationsvertrag oder auch Dreiecksvertrag versucht die Vertragsbeziehung zwischen den unterschiedlichen Beteiligten an einer Mediation zu gestalten. Er beschreibt ein mehrseitiges Vertragsverhältnis, in dem drei (oder mehr) Akteure mit unterschiedlichen Rollen in ein strukturiertes Verhältnis zueinander treten. Dreiecksverträge gibt es auch in der Transaktionsanalyse, wo sie als Three-Cornered Contract bezeichnet werden, die auf eine gemeinsame Auftragsklärung setzt. In der Mediation verteilen sich die Rollen der Parteien des Dreiecksvertrages auf die Medianden, den Mediator und gegebenenfalls den Auftraggeber. Das Konstrukt des Dreiecksvertrages unterschiedet sich von dem Erfüllungsprinzip, das von einer Trennung des schildrechtlichen Vertrages von den Prozessverträgen ausgeht. |
| Mediatorenvertrag | Entspricht dem Mediationsvertrag (ist aber weniger differenziert) |