| Mediatoreffekt | Ein statistisches Modell, bei dem die Beziehung zweier Korrelationen X und Y durch einen Mediator Z vermittelt wird. |
| Vollstreckbarkeit | Die Vollstreckbarkeit bezeichnet die legale Möglichkeit, eine für vollstreckbar erklärte Entscheidung oder Vereinbarung mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Die Vollstreckbarkeit ist in den §§ 794 ff ZPO geregelt. |
| Mediationsschema | Schematische Darstellung der Mediationsphasen zum Nachweis des Zusammenspiels der Elemente. |
| Justizprojekt | Der vollständige Name des Projektes lautete: „Integrierte Mediation in Familiensachen im Bezirk des OLG Koblenz“. Es geht um Modelle, wie das Meditieren und letztlich die Mediation in gerichtliche Erkenntnisverfahren implementiert werden kann. |
| Unmittelbarkeitsprinzip | Das kommunikative Unmittelbarkeitsprinzip erwartet, dass die Parteien unter Leitung und Gesprächsführung des in der Sache neutralen und allparteilichen Mediators gemeinsam ihre Interessen erörtern und Verständnis füreinander herstellen. |
| strukturelle Kopplung | Die strukturelle Kopplung beschreibt in der Psychologie die wechselseitige Beeinflussung wenn die Interaktionen dazu führen, dass die interagierenden Systeme eine Passung erreicht haben. |
| mediative Kompetenz | Die meditative Kompetenz ist das Wissen, die Erfahrung und Fertigkeit die Vermittlung in der Logik des Mediierens zu verwirklichen. |
| Prozessorientierung | Bei der Fallbearbeitung wird der Fokus nicht auf die Inhalte und Lösungen gerichtet, sondern darauf, ob und wie sich der Prozess (die Mediation) verwirklicht oder nicht. Der Fokus des Mediators ist prozessorientiert. |
| Heilung | Das Wort Mediation liegt nah bei der Meditation und der Medizin. In der Antike ist die Mitte ein Ausdruck von Balance und diese wiederum ein Ausdruck von Gesundheit. Viele meinen deshalb, die Mediation, die ja eine (innere) Mitte sucht, sei zugleich ein Prozess der Heilung. Tatsächlich kann die Heilung nicht das Ziel eines ergebnisoffenen Verfahrens sein, das auf eine Diagnose verzichtet und lediglich eine erkenntnisbasierte Entscheidung erwartet. Allerdings stellt sich die Heilung oft als ein Nebeneffekt her. |
| Attributionsfehler | Attribution bedeutet die Zuschreibung von Eigenschaften. Sie führt zu einem Wahrnehmungsphänomen, das als fundamentaler Attributionsfehler bekannt ist. Das Phänomen zeigt sich darin, dass der Beobachtende das was er beobachtet dem Menschen (beobachteten Objekt) stets als Eigenschaft zuschreibt. |
| Schaden | Schaden ist jede durch ein Handeln oder ein Ereignis verursachte Beeinträchtigung einer Person oder einer Sache. |
| Trennungsunterhalt | Unterhaltsansprüche getrennt lebender Ehegatten. Geregelt in § 1361 BGB. |
| Kindesunterhalt | Unterhaltsansprüche bedürftiger Kinder gegen die Eltern. Geregelt in §§ 1601 ff. BGB |
| Gehirn | Das Gehirn ist ein Teil des zentralen Nervensystems, in dem Sinneswahrnehmungen verarbeitet und zu Verhaltensweisen koordiniert werden. Das bewusste Denken wird im Gehirn angesiedelt. In der Mediation gehen wir von drei Intelligenzzentren des Menschen aus, die unterschiedlich kommunizieren und interagieren. |
| Nullsummenspiel | Die Summe der Gewinne aller Spieler ist immer 0. Die Verteilungsmasse lässt sich nicht erweitern. Den Gegensatz bilden sogenannte Nicht-Nullsummenspiele. |
| Problem | Ein Problem ist eine schwierige Frage oder Aufgabe, die gelöst wird, indem ein Ist-Zustand durch in einen Sollzustand geführt wird. |
| Hilfe zur Selbsthilfe | Hilfe zur Selbsthilfe ist ein Prinzip, das uns aus der sozialen Arbeit bekannt ist. Es geht darum, einen Not leidenden Menschen zu befähigen, sich selbst zu helfen. Siehe auch Empowerment |
| pseudologia Phantastica | Krankhaftes Lügen. Meist um sich in den Mittelpunkt zu stellen (z.B. Münchhausen) |
| assoziatives Denken | Der Mensch denkt in erster Linie assoziativ, indem das Unterbewusstsein für ihn scheinbar willkürliche gedankliche Verknüpfungen herstellet. In der Mediation wird ein psychologienahes assoziatives Denken ebenso ermöglicht wie ein juristennahes logisches Denken. |
| Interessenkollision | Ein Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat. Die Vorschrift will eine Interessenkollision verhindern. |