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Bezeichnung |
Leitsatz |
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Leitsatz 15398
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Konflikteigenschaft
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Der Konflikt eröffnet unterschiedliche Perspektiven. Nur die Metaperspektive erlaubt den Überblick.
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Konflikte
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Leitsatz 15397
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Konflikteigenschaft
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Die Symptome zeigen nicht die Ursache des Konflikts.
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Leitsatz 15396
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Konflikteigenschaft
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Der Konflikt will sich erhalten und entwickeln
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Konflikte
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Leitsatz 15395
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Konflikteigenschaft
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Der Konflikt zeigt, wo etwas zu klären ist (Hinweis auf einen Widerspruch)
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Konflikte
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Leitsatz 15384
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Bereitstellung von Informationen
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Wenn der Mediator Informationen zur Verfügung stellt, haftet er für die Richtigkeit der Information!
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Mediation
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informiertheit
information
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Leitsatz 3362
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Form des Mediationsvertrages
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Ein Mediationsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Nur der mit einem Notar geschlossene Mediationsvertrag muss schriftlich sein. Ungeachtet dessen wird bei einer professionell durchgeführten Mediation die Schriftlichkeit jedoch nahe gelegt.
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Recht
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Leitsatz 15359
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Über das Verhältnis zur Rechtspflege und zum Rechtsschutz
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Die Mediation ist weder Rechtspflege, noch Rechtsschutz. Sie dient nicht der Wahrung des Rechts sondern der Verwirklichung von Interessen im Rahmen des Rechtes.
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Recht
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Leitsatz 14000
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Logiken der Mediation
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Die Mediationslogik führt die Themenlogik, die Phasenlogik und die Konfliktlogik innerhalb der durch die Mediation vorgegebenen Strukturen zusammen.
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Prozess
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Leitsatz 15201
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Streit- und Konfliktvermeidung
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Widersprüche lassen sich nicht vermeiden, Streit durchaus.
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Konflikte
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Leitsatz 15177
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Medianden als Gesprächspartner
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Medianden, also die Verhandlungsparteien, sind nur diejenigen Personen, die Träger von Rechten und Pflichten oder direkte Konfliktparteien sind. Bei juristischen Personen oder geschäftsunfähigen Parteien, die selbst nicht handeln können, sind nur die rechtlichen (oder gesetzlichen) Vertreter als Medianden anzusehen.
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Prozess
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Leitsatz 15159
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Rechtsunterschiede zwischen Mediatorenbezeichnungen
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Rechtlich betrachtet gibt es keinen Unterschied zwischen dem Mediator iSd § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz und dem zertifizierten Mediator iSd § 5 Abs. 2 Mediationsgesetz!
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Berufstätigkeit
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mediator
titel
zertifizierter mediator
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Leitsatz 15124
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Einschätzung der Verfahrenskosten
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Viel Streit, viel Verfahren
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Prozess
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kosteneinschätzung
kostenvergleich
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Leitsatz 15095
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Anderes Marketing
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Die Mediation ist anders. Ihre Andersartigkeit muss auch bei der Vermarktung berücksichtigt werden.
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Praxisanwendungen
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marketing
vermarktung
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Leitsatz 15063
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Ein Grundsatz der Integrierten Mediation
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Denke wie ein Mediator (verwirkliche den gedanklichen Prozess der Mediation) und sprich nicht darüber. Daraus entsteht eine Mediation entweder gedanklich (als virtuelle Mediation) oder gar, indem sich die Parteien auf das Mediationsverfahren einlassen.
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Mediation
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integrierte mediation
denken
startprobleme
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Leitsatz 15061
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Lösungssuche
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Es gibt immer eine Lösung. Man muss nur danach suchen!
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Mediation
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Leitsatz 4360
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Mediation verstehen
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Mediation verstehen heißt, einen Plan davon zu bekommen, was wie in der Mediation funktioniert und sich wie auf den Prozess auswirkt.
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Ausbildung
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Leitsatz 15034
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Techniken und Interventionen
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Techniken sind die Werkzeuge, um die Mediation zu verwirklichen. Interventionen sind die Werkzeuge, um den Parteien zu helfen, sich auf den Gedankengang der Mediaton einzulassen.
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Methodik
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techniken
interventionen
prozessverwirklichung
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Leitsatz 15033
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Der Fokus liegt auf dem Prozess
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Es kommt nicht auf den Erfolg an, sondern darauf, den Prozess der Mediation zu verwirklichen. Der Erfolg ergibt sich daraus!
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Mediation
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fokus
prozess
erfolg
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Leitsatz 15032
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Verstehen als Entscheidungsgrundlage
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Erst verstehen, dann entscheiden.
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Methodik
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entscheidungsgrundlage
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Leitsatz 4391
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Die ungeschriebene Rechtsgrundlage
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Wenn die Mediation im Recht verwirklicht und gestärkt werden soll, müssen die Vorschriften ihren Charakter verwirklichen. Das ist der Grund, warum die Wesenhaftigkeit der Mediation stets als eine ungeschriebene Rechtsgrundlage anzusehen ist, die bei der Auslegung oder Einführung von Vorschriften über die Mediation heranzuziehen ist!
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Mediation
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Leitsatz 14983
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Fehlererkennung
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Ein Mediationsfehler ist anzunehmen, wenn die Handlung oder Unterlassung des Mediators dem Wesen der Mediation widerspricht.
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Recht
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haftung
fehler
mediationsfehler
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Leitsatz 5070
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Alles ist ein Teil vom Ganzen. Das perfekte Verfahren der Konfliktbeilegung bezieht sich auf das Ganze, wo alle zur Konfliktlösung und Konfliktbewältigung notwendigen Elemente zusammengeführt werden können.
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Leitsatz 14970
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Mediation unabhängig vom Verfahren
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Ein guter Mediator kommt auch ans Ziel, wenn er die Straße (also das formale Mediationsverfahren) verlässt und querfeldein fahren muss. Er kann auch dann noch eine Mediation abbilden. Er muss nur wissen, wie.
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Wissenschaft
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Leitsatz 14959
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Verteilungskonflikt
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Auch bei einem Verteilungskonflikt werden erst die Kriterien zur Teilung besprochen, bevor die Teilung beginnt.
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Mediation
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Leitsatz 14420
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integrierte Mediation
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Die integrierte Mediation ist die Inkarnation (direkte Umsetzung) der kognitiven Mediationstheorie
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Leitsatz 14949
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Einschätzung Mediation
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Die Mediation ist ein faszinierendes, selbstregulierendes Verfahren
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Mediation
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Leitsatz 14937
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innerbetriebliche Konflikte
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Konflikte zeigen oft falsche Symptome, um von ihrer Konfliktursache abzulenken. Besonders bei innerbetrieblichen Konflikten sollte sich der Mediator deshalb nicht von Symptomen blenden lassen, wie der Konflikt in Erscheinung tritt, sondern auch auf alle Irritationen im System achten, die sich zwar auf die sichtbaren Konfliktphänomene auswirken, aber die wahre Konfliktursache herausstellen. Auch hier gilt der Rumpelstilzcheneffekt.
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Konflikte
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Leitsatz 14905
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Kinder in der Mediation
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Kinder sind keine Objekte und kein Gegenstand, über den zu entscheiden ist. Sie stehen insbesondere in keinem Besitzverhältnis zu den Eltern. Kinder sind Menschen, deren Würde bereits in Art. 1 Grundgesetz geschützt wird. Sie sind eigenständige Subjekte mit Rechten und Pflichten, Bedürfnissen und Wünschen. Das sollte niemals übersehen werden. Sie können in der Mediation herausgearbeitet werden.
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Mediation
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kinder
kinderbeteiligung
rolle
mensch
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Leitsatz 14901
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Anwendbarkeit des Mediationsgesetzes
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Eine Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes (auch als Mediationsverfahren bezeichnet) liegt vor, wenn die Verfahrensvereinbarung den Definitionsmerkmalen des §1 Mediationsgesetz entspricht.
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Recht
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Leitsatz 14133
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Gedankengang der Mediation
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Die Mediation beeinflusst den Gedankengang der Parteien, indem sie die Gedanken an den Hindernissen vorbei in eine konstruktive Lösung führt. Der Mediator muss diese Fähigkeit zu nutzen wissen, damit die Mediation ihre Wirkung entfalten kann.
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Leitsatz 4220
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Mediatoreigenschaften
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Wenn die Mediation ein Metaverfahren ist, ist der Mediator die personifizierte Metaebene. Dass die Mediation ein Metaverfahren ist, ergibt sich aus der kognitiven Mediationstheorie. Die Mediation selbst kann nicht handeln. Also muss der Mediator sie handlungsfähig machen. Seine Eigenschaften und Fähigkeiten müssen sich daran, inwieweit er die Metaebene abbilden kann.
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Leitsatz 14827
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Konflikt und Branchen
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Der Konflikt kümmert sich nicht um Disziplinen und fachliche Nöte. Er orientiert sich auch nicht an Verfahren. Er erwartet stattdessen, dass sich die Verfahren für ihn interessieren
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Mediation
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Leitsatz 14825
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Kombination von Strategien
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Je besser die Strategien aufeinander abgestimmt werden können, umso glatter verläuft der Prozess.
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Mediation
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strategie
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Leitsatz 14824
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Mediationsstrategie
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Die Mediation verfolgt eine Strategie, alle Prozesse auf dem Weg der Konfliktbeilegung auf ein gemeinsames Ziel auszurichten.
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Mediation
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Leitsatz 4332
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Komplexität und Systemik
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Nur wer sich der Komplexität der Mediation stellt, kann sie bewältigen und nur wer sich der Komplexität des Falles stellt, kann auch diesen bewältigen. Die Systemik erläutert, wie die Komplexität zusammenpassen. Sie ist ein unverzichtbarer Baustein zum Verständnis der Mediation und ihre Leistungsfähigkeit.
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Mediation
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Leitsatz 14792
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Was ist die Mediationskompetenz?
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Die Kompetenz der Mediation wird von der Kompetenz des Mediators unterschieden. Die Unterscheidung soll herausstellen, dass die Mediation selbst über einen Mechanismus verfügt, der die Parteien zur Lösung führt. Die Kompetenz des Mediators besteht also darin, diesen Mechanismus auszulösen um ihn mit der persönlichen Kompetenz zu ergänzen und zu unterstützen.
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Wissenschaft
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kompetenz
mediationskompetenz
mediatorekompetenz
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Leitsatz 14789
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Mediationslehre
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Die Mediationslehre setzt sich mit den verschiedenen Anschauungen über die Mediation auseinander, führt sie auf ihre wissenschaftliche Herleitung zurück, deckt Zusammenhänge auf, bildet eine darauf beruhende Methodik heraus und entwickelt die sich daraus ergebenden Qualitätsmerkmale und Konzepte.
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Ausbildung
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lehre
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Leitsatz 4911
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Manchmal hilft die unbeteiligte, neutrale Sicht von außen. Die Sicht aus der Metaebene kann ALLES in Betracht ziehen. Sie kann den Nutzen herausarbeiten, indem die Anliegen und Sichtweisen der einen Seite wie die der Gegenseite verstanden werden. Je besser der Mediator die Parteien versteht, desto besser kann er ein wechselseitiges Verstehen der zur Lösung führenden Entscheidungsgrundlagen vermitteln.
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Leitsatz 4912
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Verfahrensabgrenzung
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Die Verfahren lassen sich am besten gegeneinander abgrenzen, wenn auf den jeweiligen Verfahrenscharakter abgestellt wird, der sich aus dem Verfahrenszweck ergibt. Der Zweck der Mediation ist das Finden einer Lösung, mit der alle zufrieden sind. Ihr Wesen ist die verstandeszentrierte Suche danach.
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wesen
zweck
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Leitsatz 4910
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Mediation ist eine verstehensbasierte Vermittlung im Streit zwischen den Konfliktparteien, die sich auf die gesamte Komplexität der Problemstellung einlassen kann, sich am Nutzen ausrichtet und alle denkbaren Lösungsalternativen miteinander vergleicht. Sie geht davon aus, dass die Parteien die Lösung selbst finden können, sobald sie über alle erforderlichen Informationen verfügen und sich über den zu erzielenden Nutzen bewusst sind. Der Mediator ermöglicht den Austausch darüber und hilft dabei, die Lösung aus einem gemeinsamen Verständnis heraus herzuleiten.
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Leitsatz 14777
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Eine Mediation führt in die Mediation
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Wende die Mediation einfach an und rede nicht darüber, solange die Zeit dafür nicht reif dafür ist. Die (korrekte) Verwendung von Methoden der Mediation (i.S.d. kognitiven Mediationstheorie) führt automatisch in einen Gedankengang hinein, bei dem die formelle Mediation eine logische Konsequenz darstellt.
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sieg
verlust
gewinn
verfahren
erkenntnis
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Leitsatz 14776
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Sieg und Gewinn
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Siegen heißt nicht gewinnen! Der Sieg bemisst sich am Ergebnis. Bei einem Null-Summen-Spiel gibt es nur drei mögliche Ergebnisse: Siegen, verlieren und Remis. Der Gewinn orientiert sich an den Vorteil, also den Nutzen denn das Siegen einbringt und die Kosten die aufzuwenden sind, um den Sieg herbeizuführen. Wird der Sieg mit den Kosten verglichen, stellte sich oft heraus, dass der Sieg eigentlich ein Verlust ist.
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sieg
verlust
gewinn
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Leitsatz 4082
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Die strategische Exklave
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Je höher der Konflikt eskaliert ist, umso schwieriger ist es, eine Einigung über die Vorgehensweise der Konfliktlösung und über die einvernehmliche Wahl des Vermittlers herbeizuführen. Die Mediation muss dann eine strategische Exklave herstellen, die unabhängig von der im Hintergrund schwelenden Konfrontation abgewickelt werden kann.
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Leitsatz 14762
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Gedankenfreiheit
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Die Mediation erlaubt es, Gedanken zu entwickeln, um andere Lösungen zu finden. Die Parteien sollen erkennen, wie sie sich anfühlen und die Möglichkeit haben, sie wieder zu verwerfen. Um diese Chance zu nutzen, müssen die Gedanken befreit werden. Die Mediation ermöglicht nicht nur die Befreiung der Gedanken, sie erwartet sie auch.
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Wissenschaft
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Leitsatz 3378
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Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung
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Die Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung ist unabhängig vom Verfahren zu beurteilen!
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Recht
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Leitsatz 14744
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Kontrolle der Abschlussvereinbarung
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Die Abschlussvereinbarung sollte wie jede Vereinbarung so formuliert sein, dass ein Dritter, der die Hintergründe der Vereinbarung nicht kennt, in der Lage ist, die Vereinbarung ohne Nachfrage zu vollziehen und anzupassen falls sich Änderungen ergeben.
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Recht
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abschlussvereinbarung
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Leitsatz 6272
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Systematische Einteilung der Mediationsvarianten
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Je differenzierter die Sicht auf die Mediation ist, desto klarer ergeben sich ihre Ausprägungen. Noch immer gibt es keine einheitliche, abgestimmte Einteilung. Die systematische Unterscheidung von Mediationskonzepten, Mediationsmodellen, Mediationsformen, Mediationsfeldern und Mediationsstilen ermöglicht eine logische Zuordnung und die Qualifikation jeder einzelnen Mediationsvariante.
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Leitsatz 4436
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Konfliktanalyse und Gesprächsplanung
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Bei der Konfliktanalyse und der Gesprächsplanung geht es um die Frage, wer mit wem über welchen Konflikt zu reden hat. Die Faustregel lautet: so wenig Mensch und so wenig Konflikt wie möglich
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Leitsatz 14731
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Mediationsplanung
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Ein planloses Vorgehen wird einer professionellen Mediation nicht gerecht.
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Prozess
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Leitsatz 14703
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Verstehen als Entscheidungsgrundlage
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Die Mediation ist eine Verstehensvermittlung. Die sich daraus ergebende Handlungsdirektive lautet deshalb auch bezüglich der prozessualen Entscheidungen: Erst verstehen dann entscheiden (oder reagieren).
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verstehensgrundsatz
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