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Leitsätze


Thesen

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ID Bezeichnung Leitsatz Kategorie Schlagworte
Leitsatz 15398 Konflikteigenschaft Der Konflikt eröffnet unterschiedliche Perspektiven. Nur die Metaperspektive erlaubt den Überblick. Konflikte
Leitsatz 15397 Konflikteigenschaft Die Symptome zeigen nicht die Ursache des Konflikts.
Leitsatz 15396 Konflikteigenschaft Der Konflikt will sich erhalten und entwickeln Konflikte
Leitsatz 15395 Konflikteigenschaft Der Konflikt zeigt, wo etwas zu klären ist (Hinweis auf einen Widerspruch) Konflikte
Leitsatz 15384 Bereitstellung von Informationen Wenn der Mediator Informationen zur Verfügung stellt, haftet er für die Richtigkeit der Information! Mediation informiertheit    information   
Leitsatz 3362 Form des Mediationsvertrages Ein Mediationsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Nur der mit einem Notar geschlossene Mediationsvertrag muss schriftlich sein. Ungeachtet dessen wird bei einer professionell durchgeführten Mediation die Schriftlichkeit jedoch nahe gelegt. Recht
Leitsatz 15359 Über das Verhältnis zur Rechtspflege und zum Rechtsschutz Die Mediation ist weder Rechtspflege, noch Rechtsschutz. Sie dient nicht der Wahrung des Rechts sondern der Verwirklichung von Interessen im Rahmen des Rechtes. Recht
Leitsatz 14000 Logiken der Mediation Die Mediationslogik führt die Themenlogik, die Phasenlogik und die Konfliktlogik innerhalb der durch die Mediation vorgegebenen Strukturen zusammen. Prozess
Leitsatz 15201 Streit- und Konfliktvermeidung Widersprüche lassen sich nicht vermeiden, Streit durchaus. Konflikte
Leitsatz 15177 Medianden als Gesprächspartner Medianden, also die Verhandlungsparteien, sind nur diejenigen Personen, die Träger von Rechten und Pflichten oder direkte Konfliktparteien sind. Bei juristischen Personen oder geschäftsunfähigen Parteien, die selbst nicht handeln können, sind nur die rechtlichen (oder gesetzlichen) Vertreter als Medianden anzusehen. Prozess
Leitsatz 15159 Rechtsunterschiede zwischen Mediatorenbezeichnungen Rechtlich betrachtet gibt es keinen Unterschied zwischen dem Mediator iSd § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz und dem zertifizierten Mediator iSd § 5 Abs. 2 Mediationsgesetz! Berufstätigkeit mediator    titel    zertifizierter mediator   
Leitsatz 15124 Einschätzung der Verfahrenskosten Viel Streit, viel Verfahren Prozess kosteneinschätzung    kostenvergleich   
Leitsatz 15095 Anderes Marketing Die Mediation ist anders. Ihre Andersartigkeit muss auch bei der Vermarktung berücksichtigt werden. Praxisanwendungen marketing    vermarktung   
Leitsatz 15063 Ein Grundsatz der Integrierten Mediation Denke wie ein Mediator (verwirkliche den gedanklichen Prozess der Mediation) und sprich nicht darüber. Daraus entsteht eine Mediation entweder gedanklich (als virtuelle Mediation) oder gar, indem sich die Parteien auf das Mediationsverfahren einlassen. Mediation integrierte mediation    denken    startprobleme   
Leitsatz 15061 Lösungssuche Es gibt immer eine Lösung. Man muss nur danach suchen! Mediation
Leitsatz 4360 Mediation verstehen Mediation verstehen heißt, einen Plan davon zu bekommen, was wie in der Mediation funktioniert und sich wie auf den Prozess auswirkt. Ausbildung
Leitsatz 15034 Techniken und Interventionen Techniken sind die Werkzeuge, um die Mediation zu verwirklichen. Interventionen sind die Werkzeuge, um den Parteien zu helfen, sich auf den Gedankengang der Mediaton einzulassen. Methodik techniken    interventionen    prozessverwirklichung   
Leitsatz 15033 Der Fokus liegt auf dem Prozess Es kommt nicht auf den Erfolg an, sondern darauf, den Prozess der Mediation zu verwirklichen. Der Erfolg ergibt sich daraus! Mediation fokus    prozess    erfolg   
Leitsatz 15032 Verstehen als Entscheidungsgrundlage Erst verstehen, dann entscheiden. Methodik entscheidungsgrundlage   
Leitsatz 4391 Die ungeschriebene Rechtsgrundlage Wenn die Mediation im Recht verwirklicht und gestärkt werden soll, müssen die Vorschriften ihren Charakter verwirklichen. Das ist der Grund, warum die Wesenhaftigkeit der Mediation stets als eine ungeschriebene Rechtsgrundlage anzusehen ist, die bei der Auslegung oder Einführung von Vorschriften über die Mediation heranzuziehen ist! Mediation
Leitsatz 14983 Fehlererkennung Ein Mediationsfehler ist anzunehmen, wenn die Handlung oder Unterlassung des Mediators dem Wesen der Mediation widerspricht. Recht haftung    fehler    mediationsfehler   
Leitsatz 5070 Alles ist ein Teil vom Ganzen. Das perfekte Verfahren der Konfliktbeilegung bezieht sich auf das Ganze, wo alle zur Konfliktlösung und Konfliktbewältigung notwendigen Elemente zusammengeführt werden können.
Leitsatz 14970 Mediation unabhängig vom Verfahren Ein guter Mediator kommt auch ans Ziel, wenn er die Straße (also das formale Mediationsverfahren) verlässt und querfeldein fahren muss. Er kann auch dann noch eine Mediation abbilden. Er muss nur wissen, wie. Wissenschaft
Leitsatz 14959 Verteilungskonflikt Auch bei einem Verteilungskonflikt werden erst die Kriterien zur Teilung besprochen, bevor die Teilung beginnt. Mediation
Leitsatz 14420 integrierte Mediation Die integrierte Mediation ist die Inkarnation (direkte Umsetzung) der kognitiven Mediationstheorie
Leitsatz 14949 Einschätzung Mediation Die Mediation ist ein faszinierendes, selbstregulierendes Verfahren Mediation
Leitsatz 14937 innerbetriebliche Konflikte Konflikte zeigen oft falsche Symptome, um von ihrer Konfliktursache abzulenken. Besonders bei innerbetrieblichen Konflikten sollte sich der Mediator deshalb nicht von Symptomen blenden lassen, wie der Konflikt in Erscheinung tritt, sondern auch auf alle Irritationen im System achten, die sich zwar auf die sichtbaren Konfliktphänomene auswirken, aber die wahre Konfliktursache herausstellen. Auch hier gilt der Rumpelstilzcheneffekt. Konflikte
Leitsatz 14905 Kinder in der Mediation Kinder sind keine Objekte und kein Gegenstand, über den zu entscheiden ist. Sie stehen insbesondere in keinem Besitzverhältnis zu den Eltern. Kinder sind Menschen, deren Würde bereits in Art. 1 Grundgesetz geschützt wird. Sie sind eigenständige Subjekte mit Rechten und Pflichten, Bedürfnissen und Wünschen. Das sollte niemals übersehen werden. Sie können in der Mediation herausgearbeitet werden. Mediation kinder    kinderbeteiligung    rolle    mensch   
Leitsatz 14901 Anwendbarkeit des Mediationsgesetzes Eine Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes (auch als Mediationsverfahren bezeichnet) liegt vor, wenn die Verfahrensvereinbarung den Definitionsmerkmalen des §1 Mediationsgesetz entspricht. Recht
Leitsatz 14133 Gedankengang der Mediation Die Mediation beeinflusst den Gedankengang der Parteien, indem sie die Gedanken an den Hindernissen vorbei in eine konstruktive Lösung führt. Der Mediator muss diese Fähigkeit zu nutzen wissen, damit die Mediation ihre Wirkung entfalten kann.
Leitsatz 4220 Mediatoreigenschaften Wenn die Mediation ein Metaverfahren ist, ist der Mediator die personifizierte Metaebene. Dass die Mediation ein Metaverfahren ist, ergibt sich aus der kognitiven Mediationstheorie. Die Mediation selbst kann nicht handeln. Also muss der Mediator sie handlungsfähig machen. Seine Eigenschaften und Fähigkeiten müssen sich daran, inwieweit er die Metaebene abbilden kann.
Leitsatz 14827 Konflikt und Branchen Der Konflikt kümmert sich nicht um Disziplinen und fachliche Nöte. Er orientiert sich auch nicht an Verfahren. Er erwartet stattdessen, dass sich die Verfahren für ihn interessieren Mediation
Leitsatz 14825 Kombination von Strategien Je besser die Strategien aufeinander abgestimmt werden können, umso glatter verläuft der Prozess. Mediation strategie   
Leitsatz 14824 Mediationsstrategie Die Mediation verfolgt eine Strategie, alle Prozesse auf dem Weg der Konfliktbeilegung auf ein gemeinsames Ziel auszurichten. Mediation
Leitsatz 4332 Komplexität und Systemik Nur wer sich der Komplexität der Mediation stellt, kann sie bewältigen und nur wer sich der Komplexität des Falles stellt, kann auch diesen bewältigen. Die Systemik erläutert, wie die Komplexität zusammenpassen. Sie ist ein unverzichtbarer Baustein zum Verständnis der Mediation und ihre Leistungsfähigkeit. Mediation
Leitsatz 14792 Was ist die Mediationskompetenz? Die Kompetenz der Mediation wird von der Kompetenz des Mediators unterschieden. Die Unterscheidung soll herausstellen, dass die Mediation selbst über einen Mechanismus verfügt, der die Parteien zur Lösung führt. Die Kompetenz des Mediators besteht also darin, diesen Mechanismus auszulösen um ihn mit der persönlichen Kompetenz zu ergänzen und zu unterstützen. Wissenschaft kompetenz    mediationskompetenz    mediatorekompetenz   
Leitsatz 14789 Mediationslehre

Die Mediationslehre setzt sich mit den verschiedenen Anschauungen über die Mediation auseinander, führt sie auf ihre wissenschaftliche Herleitung zurück, deckt Zusammenhänge auf, bildet eine darauf beruhende Methodik heraus und entwickelt die sich daraus ergebenden Qualitätsmerkmale und Konzepte.

Ausbildung lehre   
Leitsatz 4911 Manchmal hilft die unbeteiligte, neutrale Sicht von außen. Die Sicht aus der Metaebene kann ALLES in Betracht ziehen. Sie kann den Nutzen herausarbeiten, indem die Anliegen und Sichtweisen der einen Seite wie die der Gegenseite verstanden werden. Je besser der Mediator die Parteien versteht, desto besser kann er ein wechselseitiges Verstehen der zur Lösung führenden Entscheidungsgrundlagen vermitteln.
Leitsatz 4912 Verfahrensabgrenzung Die Verfahren lassen sich am besten gegeneinander abgrenzen, wenn auf den jeweiligen Verfahrenscharakter abgestellt wird, der sich aus dem Verfahrenszweck ergibt. Der Zweck der Mediation ist das Finden einer Lösung, mit der alle zufrieden sind. Ihr Wesen ist die verstandeszentrierte Suche danach. wesen    zweck   
Leitsatz 4910 Mediation ist eine verstehensbasierte Vermittlung im Streit zwischen den Konfliktparteien, die sich auf die gesamte Komplexität der Problemstellung einlassen kann, sich am Nutzen ausrichtet und alle denkbaren Lösungsalternativen miteinander vergleicht. Sie geht davon aus, dass die Parteien die Lösung selbst finden können, sobald sie über alle erforderlichen Informationen verfügen und sich über den zu erzielenden Nutzen bewusst sind. Der Mediator ermöglicht den Austausch darüber und hilft dabei, die Lösung aus einem gemeinsamen Verständnis heraus herzuleiten.
Leitsatz 14777 Eine Mediation führt in die Mediation Wende die Mediation einfach an und rede nicht darüber, solange die Zeit dafür nicht reif dafür ist. Die (korrekte) Verwendung von Methoden der Mediation (i.S.d. kognitiven Mediationstheorie) führt automatisch in einen Gedankengang hinein, bei dem die formelle Mediation eine logische Konsequenz darstellt. sieg    verlust    gewinn    verfahren    erkenntnis   
Leitsatz 14776 Sieg und Gewinn Siegen heißt nicht gewinnen! Der Sieg bemisst sich am Ergebnis. Bei einem Null-Summen-Spiel gibt es nur drei mögliche Ergebnisse: Siegen, verlieren und Remis. Der Gewinn orientiert sich an den Vorteil, also den Nutzen denn das Siegen einbringt und die Kosten die aufzuwenden sind, um den Sieg herbeizuführen. Wird der Sieg mit den Kosten verglichen, stellte sich oft heraus, dass der Sieg eigentlich ein Verlust ist. sieg    verlust    gewinn   
Leitsatz 4082 Die strategische Exklave Je höher der Konflikt eskaliert ist, umso schwieriger ist es, eine Einigung über die Vorgehensweise der Konfliktlösung und über die einvernehmliche Wahl des Vermittlers herbeizuführen. Die Mediation muss dann eine strategische Exklave herstellen, die unabhängig von der im Hintergrund schwelenden Konfrontation abgewickelt werden kann.
Leitsatz 14762 Gedankenfreiheit Die Mediation erlaubt es, Gedanken zu entwickeln, um andere Lösungen zu finden. Die Parteien sollen erkennen, wie sie sich anfühlen und die Möglichkeit haben, sie wieder zu verwerfen. Um diese Chance zu nutzen, müssen die Gedanken befreit werden. Die Mediation ermöglicht nicht nur die Befreiung der Gedanken, sie erwartet sie auch. Wissenschaft
Leitsatz 3378 Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung Die Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung ist unabhängig vom Verfahren zu beurteilen! Recht
Leitsatz 14744 Kontrolle der Abschlussvereinbarung Die Abschlussvereinbarung sollte wie jede Vereinbarung so formuliert sein, dass ein Dritter, der die Hintergründe der Vereinbarung nicht kennt, in der Lage ist, die Vereinbarung ohne Nachfrage zu vollziehen und anzupassen falls sich Änderungen ergeben. Recht abschlussvereinbarung   
Leitsatz 6272 Systematische Einteilung der Mediationsvarianten Je differenzierter die Sicht auf die Mediation ist, desto klarer ergeben sich ihre Ausprägungen. Noch immer gibt es keine einheitliche, abgestimmte Einteilung. Die systematische Unterscheidung von Mediationskonzepten, Mediationsmodellen, Mediationsformen, Mediationsfeldern und Mediationsstilen ermöglicht eine logische Zuordnung und die Qualifikation jeder einzelnen Mediationsvariante.
Leitsatz 4436 Konfliktanalyse und Gesprächsplanung Bei der Konfliktanalyse und der Gesprächsplanung geht es um die Frage, wer mit wem über welchen Konflikt zu reden hat. Die Faustregel lautet: so wenig Mensch und so wenig Konflikt wie möglich
Leitsatz 14731 Mediationsplanung Ein planloses Vorgehen wird einer professionellen Mediation nicht gerecht. Prozess
Leitsatz 14703 Verstehen als Entscheidungsgrundlage Die Mediation ist eine Verstehensvermittlung. Die sich daraus ergebende Handlungsdirektive lautet deshalb auch bezüglich der prozessualen Entscheidungen: Erst verstehen dann entscheiden (oder reagieren). verstehensgrundsatz