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Leitsätze


Thesen

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Items 708

ID Bezeichnung Leitsatz Kategorie Schlagworte
Leitsatz 17651 Pseudodifferenzierung Wo der Kunde mehr wissen muss als der Dienstleister, liegt kein Angebot, sondern ein Orientierungsproblem vor. Praxisanwendungen angebot    nachfrage    vielfalt   
Leitsatz 17641 Rolle, Position und Funktion Jede Rolle ist an eine (Verfahrens-)position geknüpft, aus der ihre eigene Funktion und ihre eigene Betroffenheit entsteht. Jede Rolle prägt das Verhalten im Verfahren auf ihre eigentümliche Weise. Prozess
Leitsatz 17637 Reflexion und Metaebene Ohne Reflexion gibt es keine Metaebene – und ohne Metaebene keine Mediation. Mediation
Leitsatz 17620 Parteien Die Qualität der Mediation hängt wesentlich davon ab, wie klar Parteien, Themen, Rollen und Verantwortlichkeiten unterschieden und zugeordnet werden. Prozess
Leitsatz 17607 Kostenentscheidung Bei der Berechnung der Prozesskosten muss beachtet werden, wer im Falle des Unterliegens die Kosten zu tragen hat. Es gibt Verfahren, bei denen die Kostenentscheidung des Gerichts unabhängig von der Frage des Obsiegens oder des Unterliegens getroffen wird. Prozess
Leitsatz 17605 Verfahrenskosten - Verfahrensnutzen

Fragen Sie nicht: "Welches Verfahren ist am billigsten?" Fragen Sie stattdessen: "Welches Verfahren bringt mir den größten Nutzen".

Prozess
Leitsatz 17562 Validierung leiser Beiträge Nicht jede leise Stimme ist konfliktarm – oft ist sie konflikttragend. Methodik
Leitsatz 17560 Umgang mit Konflikttypen Konflikttypen erklären Verhalten – sie entschuldigen es nicht und bestimmen es nicht. Konflikte
Leitsatz 17548 Ein guter Mediator (Qualitätsmerkmal) Ein guter Mediator überzeugt nicht durch Durchsetzungskraft oder Lösungsvorschläge, sondern dadurch, dass er die Lösungshindernisse erkennt und aus dem Weg räumt. Praxisanwendungen
Leitsatz 17547 Einschätzung des Mediators (Qualifikation) Konfliktparteien müssen nicht auf Vermutungen oder Eindrücke angewiesen bleiben. Nach § 3 Abs. 5 Mediationsgesetz ist der Mediator verpflichtet, über seine Ausbildung, seine Erfahrung und seine fachliche Eignung Auskunft zu erteilen. Eine qualifizierte Mediation setzt Transparenz voraus – und beginnt mit der Bereitschaft, Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten. Praxisanwendungen
Leitsatz 17546 Qualität eines Mediators Die Qualität eines Mediators zeigt sich nicht in einzelnen Techniken, sondern in seiner Fähigkeit, Komplexität zu erkennen, einzuordnen und in ein stimmiges mediatives Vorgehen zu übersetzen. Praxisanwendungen
Leitsatz 4387 Verstehenskompetenz Die zentrale Qualifikation eines Mediators ist seine Verstehenskompetenz.
Je mehr er versteht, umso mehr kann er vermitteln!
Mediation
Leitsatz 17529 Startproblem-Erstkontakt Der beste Erstkontakt macht den Mediator entbehrlich – nicht unverzichtbar. Mediation
Leitsatz 17528 Startproblem-Inhalte

Je weniger Zustimmung, desto weniger Inhalt.
Je mehr Inhalt, desto mehr Zustimmung erforderlich.

Mediation
Leitsatz 17527 Startproblem-Instrumentalisierungsrisiko Instrumentalisierungsrisiko entsteht dort, wo der Mediator nicht nur den Prozess öffnet, sondern Inhalte, Deutungen oder Narrative einer Seite transportiert, ohne Mandat aller Beteiligten. Mediation
Leitsatz 17526 Startproblem Je größer das Startproblem, desto kleiner muss der erste Impuls sein. Mediation
Leitsatz 17513 Krankheit erkennen - Mediationsfähigkeit Es macht Sinn, dass sich die Parteien pauschal dazu erklären, ob sie wegen einer Krankhait in Behandlung sind. Konflikte
Leitsatz 17471 Wahrheit Die Mediation hinterfragt die Wahrheit nicht um sie zu begründen, sondern um sie einvernehmlich neu gestalten zu können. Konflikte visionär    wahrheit    zukunft    relativ   
Leitsatz 17462 Verfahrenswahl und Strategie Mit der Strategie entscheiden die Parteien zugleich über die Verfahrenswahl, so wie die Wahl des Verfahrens die Strategie ergibt und mit der Konfliktstrategie einher geht. Prozess
Leitsatz 17457 Hypothesen Keine vorschnellen Bewertungen Methodik
Leitsatz 17456 Mediationsverbote Abgrenzung Mediationsverbote sind von der Geeignetheit, der Zulässigkeit und der Durchführbarkeit von Mediationen zu unterscheiden. Prozess
Leitsatz 17453 Wahl der Konflikthilfe Die Wahl der Unterstützung beeinflusst den Weg in die Konfliktbeilegung. Deshalb sollte man sich über die erforderliche Hilfe stets bewusst sein und prüfen, ob sie wirklich hilfreich und erforderlich ist. Praxisanwendungen
Leitsatz 17445 Mediationsgegenstand Der Mediationsgegenstand (Gegenstand der Mediation) ist das Thema, worüber zu sprechen ist, um das Problem, das Dilemma oder den Konflikt beizulegen. Prozess
Leitsatz 17422 Ende der Mediation Die Mediation endet stets mit der Entscheidung (Ergebnis). Sie erreicht ihren Zweck allerdings bereits mit der Lösungsfindung. Die Entscheidung wird als Manifestation betrachtet, die den ersten Schritt in die Umsetzung der Lösung festhält. Mediation
Leitsatz 17397 Verhandlungslogik Im Streit argumentieren wir, was uns der Gegner warum geben muss. In der Mediation überlegen wir, was wir anbieten können, damit wir bekommen, was wir brauchen. Mediation mediationslogik   
Leitsatz 17387 Anomalieerkennung Wenn die Mediation eine Klärung ermöglichen soll, ist alles, was nicht stimmig ist, klärungsbedürftig. Methodik
Leitsatz 17338 Krankheit als Grenze Die Prinzipien der Mediation setzen die Grenzen, wenn ein Krankheitsverdacht besteht. Die betreffende Person muss mediationsfähig sein, sie muss in der Lage sein, dem Gedankengang der Mediation zu folgen und zu erkennen, worauf sie sich einlässt. Sie muss in der Lage sein Verträge abzuschließen und die Verantwortung für sich zu übernehmen. Die Mediaton darf den Krankheitszustand nicht verschlimmern. Konflikte
Mediation
Prozess
krankheit   
Leitsatz 17333 Erhellung Die Erhellung ist der Inbegriff der Verstehensvermittlung Methodik
Leitsatz 17329 Meinungen und ihre Bedeutung (2) Meinungen trennen, Bedeutungen verbinden
Leitsatz 17328 Meinungen und ihre Bedeutung Meinungen behaupten Wahrheit, Bedeutungen erklären Wirklichkeit Methodik
Leitsatz 17265 Was ein Mediator wissen muss Ein Mediator sollte wissen, was er nicht weiß Mediation
Leitsatz 17170 Konfliktarbeit Solange der Mangel besteht, bleibt der Konflikt virulent. Konflikte
Leitsatz 17162 Werkzeugeinsatz in der Mediation Der Einsatz von Mediationswerkzeugen erfolgt niemals zufällig. Methodik zufall    einsatz    werkzeug    technik   
Leitsatz 17156 Vernunft und Mediation Vernunft kann und sollte Menschen aus der Unmündigkeit und von der Willkür befreien. Insofern hat sie die gleiche Aufgabe wie die Mediation. Die Mediation ist ein Prozess der gelebten Vernunft. Sie kommt nicht ohne Vernunft aus. Mediation vernunft   
Leitsatz 17151 Vertraulichkeitszusage Eine Vertraulichkeitszusage allein könnte lediglich als ein moralisches Signal verstanden werden. Rechtssicherheit entsteht erst durch konkrete Vereinbarungen zur Verschwiegenheit oder dementsprechende gesetzliche Tatbestände. Ohne diese ist die Durchsetzbarkeit vor Gericht bei einer Verletzung der Vertraulichkeit unsicher. Recht verschwiegenheit    vertraulichkeit   
Leitsatz 17063 Anforderungen an die Metaebene Die Gedanken sind frei, sodass eine Reflexion über alles möglich ist und alles hinterfragt werden kann in der Mediation. Allerdings muss die zu findende Lösung dem anzuwendenden Recht entsprechen. Das Recht könnte die Freiheit einschränken, sodass beispielsweise eine Verabredung zur Straftat nicht möglich ist. Methodik
Leitsatz 17036 Grenzen der Mediation Unter Anwendung der kognitiven Mediationstheorie werden die Grenzen der Mediation immer erreicht, wo eine Reflexion verhindert und ein Denken vereitelt wird. vorgaben    bedingungen    einschränkungen   
Leitsatz 17016 Synchronisation der Gedanken Der Mediator synchronisiert nicht nur die Kommunikation, sondern auch die Gedanken.
Leitsatz 16997 Prozessarbeit Mediation ist Arbeit am Prozess
Leitsatz 16925 verfahrens- und personenimmanente Lösungshindernisse Zunächst sind immer die verfahrensimmanenten Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Können die Parteien auch dann, wenn der gedankliche Weg frei ist und alle Hindernisse aus dem Weg geräumt wurden, sich noch immer nicht auf konstruktive Gedanken zur Lösungsfindung einlassen, muss nach Ursachen gesucht werden, die in der Person begründet sind.
Leitsatz 16916 Ausbildungsumfang Je tiefer Sie in die Arbeit am Konflikt einsteigen wollen, desto aufwändiger wird die Ausbildung. Ausbildung
Leitsatz 16851 Mediator erkennen Sie erkennen einen Mediator an der Art des Denkens. Nicht daran, dass er Ihnen Recht gibt, sondern daran, dass er Ihnen die Erkenntnis vermittelt, zu erkennen, was das Richtige ist. Mediation
Leitsatz 16850 Mediator, Person des Vertrauens Mediatoren sind Personen, denen Sie und der Gegner vertrauen müssen. Deshalb bestimmt §2 Abs. 1 Mediationsgesetz, dass die Parteien den Mediator wählen. Sie sollten dieses Recht das mit Bedacht ausüben und (je nach Fall) vor der Wahl einen persönlichen Kontakt in einem Vorgespräch wahrnehmen. Praxisanwendungen
Leitsatz 4865 Planung und Gesprächsstrategie So wenig Mensch und so wenig Problem wie möglich! Systematik
Leitsatz 16747 Vorbereitung der Mediation Jede Mediation bedarf einer Vorbereitung, die allerdings im Umfang und in der Art und Weise ganz unterschiedlich ausfallen kann. Methodik
Leitsatz 16744 Terminvorbereitung Ein Mediationstermin muss so gut vorbereitet sein, dass sich die Parteien auf den gedanklichen Weg der Mediation einlassen können und dass der Termin ungestört durchgeführt werden kann ohne dass es zu Unterbrechungen kommt, die bei sorgsamer Vorbereitung zu verhindern waren. Methodik
Leitsatz 16714 Hinderisse aus dem Weg räumen Wenn die Mediation (nach der Mediationstheorie) dazu beitragen soll, dass die Parteien selbst die Lösung finden, mit der sie den Konflikt beilegen können, kommt die Frage auf, warum die Parteien das nicht können. Mit dieser Überlegung kommt die Frage auf, welche Hindernisse ihnen im Wege stehen und ob und wie die Hindernisse ais dem Weg geräumt werden können, damit die Parteien selbst die Lösung finden. Mediation
Leitsatz 16702 Umgang mit Streit Es ist nicht die Aufgabe der Mediation, einen Streit zu unterdrücken oder einen Streit zu verbessern, indem noch besser gestritten wird. Ihre Aufgabe ist es, den Streit überflüssig zu machen und in eine Auseinandersetzung ohne Streit zu überführen. Wie sehr ihr das gelingt zeigt sich daran, dass es den Parteien in einer Mediation nicht gelingt, zu streiten. Konflikte
Leitsatz 16698 Einführung und Begründung der Grundsätze Einige Grundsätze sind zwar ein logischer Bestandteil des Verfahrens. Wenn sie jedoch Handlungs- oder Unterlassungsverpflichtungen begründen sollen, müssen sie vertraglich (am besten in der Mediationsdurchführungsvereinbarung) festgelegt werden. Ihre explizite Vereinbarung hilft auch bei der Festlegung, welche Grundsätze anzuwenden sind und welche nicht. Recht
Leitsatz 16682 Verteilungsmasse Je größer der Verteilungsspielraum (und die Verteilungsmasse) ist, umso weniger rentiert sich ein Streit. Konflikte