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Leitsatz |
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Leitsatz 17651
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Pseudodifferenzierung
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Wo der Kunde mehr wissen muss als der Dienstleister, liegt kein Angebot, sondern ein Orientierungsproblem vor.
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Praxisanwendungen
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angebot
nachfrage
vielfalt
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Leitsatz 17641
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Rolle, Position und Funktion
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Jede Rolle ist an eine (Verfahrens-)position geknüpft, aus der ihre eigene Funktion und ihre eigene Betroffenheit entsteht. Jede Rolle prägt das Verhalten im Verfahren auf ihre eigentümliche Weise.
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Prozess
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Leitsatz 17637
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Reflexion und Metaebene
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Ohne Reflexion gibt es keine Metaebene – und ohne Metaebene keine Mediation.
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Mediation
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Leitsatz 17620
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Parteien
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Die Qualität der Mediation hängt wesentlich davon ab, wie klar Parteien, Themen, Rollen und Verantwortlichkeiten unterschieden und zugeordnet werden.
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Prozess
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Leitsatz 17607
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Kostenentscheidung
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Bei der Berechnung der Prozesskosten muss beachtet werden, wer im Falle des Unterliegens die Kosten zu tragen hat. Es gibt Verfahren, bei denen die Kostenentscheidung des Gerichts unabhängig von der Frage des Obsiegens oder des Unterliegens getroffen wird.
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Prozess
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Leitsatz 17605
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Verfahrenskosten - Verfahrensnutzen
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Fragen Sie nicht: "Welches Verfahren ist am billigsten?" Fragen Sie stattdessen: "Welches Verfahren bringt mir den größten Nutzen".
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Prozess
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Leitsatz 17562
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Validierung leiser Beiträge
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Nicht jede leise Stimme ist konfliktarm – oft ist sie konflikttragend.
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Methodik
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Leitsatz 17560
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Umgang mit Konflikttypen
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Konflikttypen erklären Verhalten – sie entschuldigen es nicht und bestimmen es nicht.
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Konflikte
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Leitsatz 17548
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Ein guter Mediator (Qualitätsmerkmal)
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Ein guter Mediator überzeugt nicht durch Durchsetzungskraft oder Lösungsvorschläge, sondern dadurch, dass er die Lösungshindernisse erkennt und aus dem Weg räumt.
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Praxisanwendungen
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Leitsatz 17547
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Einschätzung des Mediators (Qualifikation)
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Konfliktparteien müssen nicht auf Vermutungen oder Eindrücke angewiesen bleiben. Nach § 3 Abs. 5 Mediationsgesetz ist der Mediator verpflichtet, über seine Ausbildung, seine Erfahrung und seine fachliche Eignung Auskunft zu erteilen. Eine qualifizierte Mediation setzt Transparenz voraus – und beginnt mit der Bereitschaft, Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten.
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Praxisanwendungen
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Leitsatz 17546
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Qualität eines Mediators
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Die Qualität eines Mediators zeigt sich nicht in einzelnen Techniken, sondern in seiner Fähigkeit, Komplexität zu erkennen, einzuordnen und in ein stimmiges mediatives Vorgehen zu übersetzen.
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Praxisanwendungen
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Leitsatz 4387
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Verstehenskompetenz
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Die zentrale Qualifikation eines Mediators ist seine Verstehenskompetenz. Je mehr er versteht, umso mehr kann er vermitteln!
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Mediation
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Leitsatz 17529
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Startproblem-Erstkontakt
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Der beste Erstkontakt macht den Mediator entbehrlich – nicht unverzichtbar.
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Mediation
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Leitsatz 17528
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Startproblem-Inhalte
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Je weniger Zustimmung, desto weniger Inhalt.
Je mehr Inhalt, desto mehr Zustimmung erforderlich.
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Mediation
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Leitsatz 17527
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Startproblem-Instrumentalisierungsrisiko
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Instrumentalisierungsrisiko entsteht dort, wo der Mediator nicht nur den Prozess öffnet, sondern Inhalte, Deutungen oder Narrative einer Seite transportiert, ohne Mandat aller Beteiligten.
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Mediation
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Leitsatz 17526
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Startproblem
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Je größer das Startproblem, desto kleiner muss der erste Impuls sein.
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Mediation
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Leitsatz 17513
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Krankheit erkennen - Mediationsfähigkeit
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Es macht Sinn, dass sich die Parteien pauschal dazu erklären, ob sie wegen einer Krankhait in Behandlung sind.
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Konflikte
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Leitsatz 17471
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Wahrheit
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Die Mediation hinterfragt die Wahrheit nicht um sie zu begründen, sondern um sie einvernehmlich neu gestalten zu können.
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Konflikte
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visionär
wahrheit
zukunft
relativ
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Leitsatz 17462
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Verfahrenswahl und Strategie
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Mit der Strategie entscheiden die Parteien zugleich über die Verfahrenswahl, so wie die Wahl des Verfahrens die Strategie ergibt und mit der Konfliktstrategie einher geht.
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Prozess
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Leitsatz 17457
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Hypothesen
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Keine vorschnellen Bewertungen
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Methodik
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Leitsatz 17456
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Mediationsverbote Abgrenzung
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Mediationsverbote sind von der Geeignetheit, der Zulässigkeit und der Durchführbarkeit von Mediationen zu unterscheiden.
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Prozess
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Leitsatz 17453
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Wahl der Konflikthilfe
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Die Wahl der Unterstützung beeinflusst den Weg in die Konfliktbeilegung. Deshalb sollte man sich über die erforderliche Hilfe stets bewusst sein und prüfen, ob sie wirklich hilfreich und erforderlich ist.
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Praxisanwendungen
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Leitsatz 17445
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Mediationsgegenstand
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Der Mediationsgegenstand (Gegenstand der Mediation) ist das Thema, worüber zu sprechen ist, um das Problem, das Dilemma oder den Konflikt beizulegen.
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Prozess
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Leitsatz 17422
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Ende der Mediation
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Die Mediation endet stets mit der Entscheidung (Ergebnis). Sie erreicht ihren Zweck allerdings bereits mit der Lösungsfindung. Die Entscheidung wird als Manifestation betrachtet, die den ersten Schritt in die Umsetzung der Lösung festhält.
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Mediation
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Leitsatz 17397
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Verhandlungslogik
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Im Streit argumentieren wir, was uns der Gegner warum geben muss. In der Mediation überlegen wir, was wir anbieten können, damit wir bekommen, was wir brauchen.
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Mediation
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mediationslogik
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Leitsatz 17387
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Anomalieerkennung
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Wenn die Mediation eine Klärung ermöglichen soll, ist alles, was nicht stimmig ist, klärungsbedürftig.
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Methodik
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Leitsatz 17338
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Krankheit als Grenze
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Die Prinzipien der Mediation setzen die Grenzen, wenn ein Krankheitsverdacht besteht. Die betreffende Person muss mediationsfähig sein, sie muss in der Lage sein, dem Gedankengang der Mediation zu folgen und zu erkennen, worauf sie sich einlässt. Sie muss in der Lage sein Verträge abzuschließen und die Verantwortung für sich zu übernehmen. Die Mediaton darf den Krankheitszustand nicht verschlimmern.
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Konflikte
Mediation
Prozess
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krankheit
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Leitsatz 17333
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Erhellung
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Die Erhellung ist der Inbegriff der Verstehensvermittlung
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Methodik
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Leitsatz 17329
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Meinungen und ihre Bedeutung (2)
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Meinungen trennen, Bedeutungen verbinden
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Leitsatz 17328
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Meinungen und ihre Bedeutung
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Meinungen behaupten Wahrheit, Bedeutungen erklären Wirklichkeit
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Methodik
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Leitsatz 17265
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Was ein Mediator wissen muss
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Ein Mediator sollte wissen, was er nicht weiß
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Mediation
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Leitsatz 17170
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Konfliktarbeit
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Solange der Mangel besteht, bleibt der Konflikt virulent.
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Konflikte
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Leitsatz 17162
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Werkzeugeinsatz in der Mediation
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Der Einsatz von Mediationswerkzeugen erfolgt niemals zufällig.
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Methodik
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zufall
einsatz
werkzeug
technik
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Leitsatz 17156
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Vernunft und Mediation
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Vernunft kann und sollte Menschen aus der Unmündigkeit und von der Willkür befreien. Insofern hat sie die gleiche Aufgabe wie die Mediation. Die Mediation ist ein Prozess der gelebten Vernunft. Sie kommt nicht ohne Vernunft aus.
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Mediation
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vernunft
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Leitsatz 17151
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Vertraulichkeitszusage
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Eine Vertraulichkeitszusage allein könnte lediglich als ein moralisches Signal verstanden werden. Rechtssicherheit entsteht erst durch konkrete Vereinbarungen zur Verschwiegenheit oder dementsprechende gesetzliche Tatbestände. Ohne diese ist die Durchsetzbarkeit vor Gericht bei einer Verletzung der Vertraulichkeit unsicher.
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Recht
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verschwiegenheit
vertraulichkeit
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Leitsatz 17063
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Anforderungen an die Metaebene
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Die Gedanken sind frei, sodass eine Reflexion über alles möglich ist und alles hinterfragt werden kann in der Mediation. Allerdings muss die zu findende Lösung dem anzuwendenden Recht entsprechen. Das Recht könnte die Freiheit einschränken, sodass beispielsweise eine Verabredung zur Straftat nicht möglich ist.
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Methodik
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Leitsatz 17036
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Grenzen der Mediation
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Unter Anwendung der kognitiven Mediationstheorie werden die Grenzen der Mediation immer erreicht, wo eine Reflexion verhindert und ein Denken vereitelt wird.
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vorgaben
bedingungen
einschränkungen
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Leitsatz 17016
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Synchronisation der Gedanken
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Der Mediator synchronisiert nicht nur die Kommunikation, sondern auch die Gedanken.
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Leitsatz 16997
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Prozessarbeit
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Mediation ist Arbeit am Prozess
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Leitsatz 16925
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verfahrens- und personenimmanente Lösungshindernisse
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Zunächst sind immer die verfahrensimmanenten Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Können die Parteien auch dann, wenn der gedankliche Weg frei ist und alle Hindernisse aus dem Weg geräumt wurden, sich noch immer nicht auf konstruktive Gedanken zur Lösungsfindung einlassen, muss nach Ursachen gesucht werden, die in der Person begründet sind.
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Leitsatz 16916
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Ausbildungsumfang
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Je tiefer Sie in die Arbeit am Konflikt einsteigen wollen, desto aufwändiger wird die Ausbildung.
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Ausbildung
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Leitsatz 16851
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Mediator erkennen
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Sie erkennen einen Mediator an der Art des Denkens. Nicht daran, dass er Ihnen Recht gibt, sondern daran, dass er Ihnen die Erkenntnis vermittelt, zu erkennen, was das Richtige ist.
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Mediation
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Leitsatz 16850
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Mediator, Person des Vertrauens
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Mediatoren sind Personen, denen Sie und der Gegner vertrauen müssen. Deshalb bestimmt §2 Abs. 1 Mediationsgesetz, dass die Parteien den Mediator wählen. Sie sollten dieses Recht das mit Bedacht ausüben und (je nach Fall) vor der Wahl einen persönlichen Kontakt in einem Vorgespräch wahrnehmen.
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Praxisanwendungen
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Leitsatz 4865
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Planung und Gesprächsstrategie
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So wenig Mensch und so wenig Problem wie möglich!
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Systematik
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Leitsatz 16747
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Vorbereitung der Mediation
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Jede Mediation bedarf einer Vorbereitung, die allerdings im Umfang und in der Art und Weise ganz unterschiedlich ausfallen kann.
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Methodik
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Leitsatz 16744
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Terminvorbereitung
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Ein Mediationstermin muss so gut vorbereitet sein, dass sich die Parteien auf den gedanklichen Weg der Mediation einlassen können und dass der Termin ungestört durchgeführt werden kann ohne dass es zu Unterbrechungen kommt, die bei sorgsamer Vorbereitung zu verhindern waren.
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Methodik
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Leitsatz 16714
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Hinderisse aus dem Weg räumen
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Wenn die Mediation (nach der Mediationstheorie) dazu beitragen soll, dass die Parteien selbst die Lösung finden, mit der sie den Konflikt beilegen können, kommt die Frage auf, warum die Parteien das nicht können. Mit dieser Überlegung kommt die Frage auf, welche Hindernisse ihnen im Wege stehen und ob und wie die Hindernisse ais dem Weg geräumt werden können, damit die Parteien selbst die Lösung finden.
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Mediation
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Leitsatz 16702
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Umgang mit Streit
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Es ist nicht die Aufgabe der Mediation, einen Streit zu unterdrücken oder einen Streit zu verbessern, indem noch besser gestritten wird. Ihre Aufgabe ist es, den Streit überflüssig zu machen und in eine Auseinandersetzung ohne Streit zu überführen. Wie sehr ihr das gelingt zeigt sich daran, dass es den Parteien in einer Mediation nicht gelingt, zu streiten.
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Konflikte
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Leitsatz 16698
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Einführung und Begründung der Grundsätze
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Einige Grundsätze sind zwar ein logischer Bestandteil des Verfahrens. Wenn sie jedoch Handlungs- oder Unterlassungsverpflichtungen begründen sollen, müssen sie vertraglich (am besten in der Mediationsdurchführungsvereinbarung) festgelegt werden. Ihre explizite Vereinbarung hilft auch bei der Festlegung, welche Grundsätze anzuwenden sind und welche nicht.
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Recht
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Leitsatz 16682
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Verteilungsmasse
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Je größer der Verteilungsspielraum (und die Verteilungsmasse) ist, umso weniger rentiert sich ein Streit.
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Konflikte
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