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Leitsätze


Thesen

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ID Bezeichnung Leitsatz Kategorie Schlagworte
Leitsatz 13811 Rolle des Mediators Der Mediator ist die an den Verhandlungen beteiligte Person, die nicht selbst verhandelt!
Leitsatz 13700 Digitale Kompetenz Die digitale Kompetenz umfasst die Fähigkeit und die Fertigkeit sich für die passende Software (z.B. Konferenzsoftware) zu entscheiden, ihren Einsatz korrekt vorzubereiten, die Software umfassend zu bedienen und vor allem sie in das Verfahren (z.B. die Mediation) zu integrieren.
Leitsatz 13692 Konfliktanalyse Ohne den Konflikt (genau) zu identifizieren, ist eine Arbeit am Konflikt kaum möglich. Die Konfliktanalyse ist deshalb ein unverzichtbares Werkzeug des Mediators!
Leitsatz 13687 Teilnahmeberechtigung Wer an einer Mediation teilnehmen darf, ergibt sich aus dem Mediationsvertrag bzw. der Mediationsdurchführungsvereinbarung. Die Parteien entscheiden stets gemeinsam über diese Frage. Einen durchsetzbaren Anspruch auf Teilnahme an einer Mediation kann es nur in dem Umfang geben, wie es einen Anspruch auf Durchführung einer Mediation gibt.
Leitsatz 13520 Navigationshilfe Die Mediationslandkarte hilft bei der Strukturierung der Mediation!
Leitsatz 6280 Herleitung und Konzept der Mediation Das Konzept der Mediation entspricht der jeweiligen Herleitung, die sich aus der Mediationstheorie (oder den Theorien im Hintergrund) ableiten lässt. Das Mediationskonzept muss dem Mediationsverständnis entsprechen, so wie seine Herleitung das Verständnis der Mediation präzisiert. Das Konzept beschreibt eine Herangehensweise, die das Wesen der Mediation nachvollziehbar und reproduzierbar verwirklicht.
Leitsatz 3230 Mediationsgegenstand Gegenstand der Mediation ist nicht der Streit, sondern die sich aus ihm ergebenden Einsichten und Erkenntnisse.
Leitsatz 3268 Die Information Während die Mediation beschreibt, welche Informationen wie zu Erkenntnissen führen, beschreiben die Werkzeuge, wie die Informationen beizubringen und auszuwerten sind.
Leitsatz 4856 aktives Zuhören Keine Frage ohne Paraphrase!
Leitsatz 11840 Rechtsordnung Das Recht wird definiert als die verbindliche Ordnung der zwischenmenschlichen Beziehungen. Recht
Leitsatz 11841 Rechtsquellen Man unterscheidet geschriebenes oder gesetztes Recht und ungeschriebenes Recht. Recht
Leitsatz 11842 Subsumtion An dieser Stelle noch ein sehr eindringlicher Hinweis: Wenn bei einer Prüfung ein Tatbestandsmerkmal sonnenklar erfüllt ist, kann dies ohne Prüfung in epischer Breite festgestellt werden Recht
Leitsatz 11843 Gesetzesauslegung Dessen ungeachtet gilt immer wieder und zuallererst: Maßgeblich ist das Gesetz. Ein Blick in das Gesetz beseitigt manche Zweifel! Recht
Leitsatz 11844 Gesetzesauslegung Hinweis: Wegen des Grundsatzes nullum crimen nulla poena sine lege scripte (kein Verbrechen ohne geschriebenes Gesetz) gelten im Strafrecht viel strengere Anforderungen an die Auslegung! Erst recht ist eine Analogie völlig ausgeschlossen und verboten!
Leitsatz 11891 Gesetzeshierarchie Das BGB muss heute – wie alle anderen Vorschriften auch – am Maßstab höherrangigen Rechts, vor allem des Grundgesetzes gemessen werden.
Leitsatz 11892 Willenserklärungen Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist
Leitsatz 11893 Willenserklärungen Die Willenserklärung ist Kern des Rechtsgeschäfts.
Leitsatz 11894 Vertrag als Rechtsgeschäft Der wichtigste Fall des mehrseitigen Rechtsgeschäfts ist der Vertrag. Recht
Leitsatz 11902 Einrede der Verjährung Die Einrede der Verjährung hindert die Durchsetzung des Anspruches dauerhaft (§ 214 Abs1 BGB; peremptorische Einrede). Recht
Leitsatz 3815 Die privatrechtliche Konfliktlösung Zwischen Vorrang einer privatrechtlichen Konfliktlösung und dem Zwang zu einer privatrechtlichen Konfliktlösung besteht ein zu unterscheidender, gravierender Unterschied.
Leitsatz 11895 Auslegung eines Rechtsgeschäftes Wichtig ist, dass die Auslegung eines Rechtsgeschäfts stets vor anderen Behelfen wie Anfechtung oder die Feststellung eines Dissenses (dazu sogleich) hatDie Rechtsordnung versucht stets, den Willen der Parteien (Privatautonomie!) durchzusetzen. Recht
Leitsatz 11896 Schwebende Unwirksamkeit von Verträgen Die schwebende Unwirksamkeit ist der wichtigste Unterschied zum Geschäft, das ein Geschäftsunfähiger vornimmt: Jenes ist nichtig, dieses nur schwebend unwirksam.
Leitsatz 11899 Vertretungsbefugnis Vertreter kann jeder zumindest beschränkt Geschäftsfähige (§ 165 BGB), nicht aber der Geschäftsunfähige sein. Recht
Leitsatz 11900 Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte Es gibt höchstpersönliche Rechtsgeschäfte (Heirat, Testament), bei denen die Erteilung einer Vollmacht von vorneherein ausgeschlossen ist.
Leitsatz 11901 Vertretung ohne Vertretungsmacht Ohne Vertretungsmacht handelt auch derjenige, der eine vorhandene Vertretungsmacht überschreitet.
Leitsatz 11903 Voraussetzung des Verschuldens Das Verschulden setzt eine pflichtwidrige Handlung, Verschuldens bzwDeliktsfähigkeit sowie eine Verschuldensform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus.
Leitsatz 11904 Unmöglichkeit der Leistung An dieser Stelle ein Hinweis: Unmöglichkeit ergibt sich immer aus dem Inhalt des Schuldverhältnisses. Lautet der Auftrag gerade darauf, den Ring vom Meeresgrund zu bergen, liegt selbstverständlich keine Unmöglichkeit vor. Daher ist in diesem Zusammenhang immer an die oben dargestellten Grundsätze der Auslegung zu denken. Recht
Leitsatz 11898 Bedingungen im Rechtsgeschäft Wichtig ist, dass sich die Rechtslage alleine durch Eintritt der Bedingung (das gilt auch für die Befristung) ändert. Eines weiteren Rechtsgeschäfts bedarf es nicht, um die Rechtsfolge nach Bedingungseintritt zu regeln. Zum Schutz desjenigen, der Begünstigter einer Bedingung ist, siehe § 160 BGB.
Leitsatz 3250 Trial and Error als Lernprozess in der Mediation

Das in der Mediation anzuwendende Trial and Error Prinzip ist ein Lernprozess, von dem der Mediator und die Parteien profitieren weil Fehlannahmen ausgeschaltet werden.

Leitsatz 3229 Denken und Verstand in der Mediation Denken bedeutet, durch die Aktivität des Verstands zu Aussagen, Gedanken und Schlussfolgerungen zu gelangen. Dabei ist die Erkenntnis die Einsicht, die Schlussfolgerungen einerseits ermöglicht und andererseits aus ihnen resultiert. Die Mediation ist mehr als alle anderen Verfahren darauf angewiesen, dass die Parteien zu Erkenntnissen gelangen.
Leitsatz 11913 Worte und Gefühle Starke Gefühle brauchen starke Worte. Beschwichtigung und Schönreden führen an der Wirklichkeit vorbei.
Leitsatz 11927 Bedeutung der Mediation Die Mediation ist kein Instrument, einen rechtswidrigen Zustand herbeizuführen oder zu legitimieren.
Leitsatz 11941 Umgang mit der Komplexität in der Mediation Von einem Profi-Mediator muss man erwarten, dass er die Komplexität bewältigen kann!
Leitsatz 11945 Bedeutung der Lösung Die Lösung ist nicht nur nicht bekannt, sie ist auch völlig irrelevant!
Leitsatz 11946 Die Systemik der Mediation Wenn die Mediation auch den systemischen Zusammenhang als Teil der Konfliktlösung behandeln will, darf sie selbst nicht zum Teil des Streitsystems werden.
Leitsatz 11948 Das Puzzle der Mediation Es ist die Aufgabe des Mediators, zu erkennen, welche Bausteine und Elemente wie in das Bild passen und wo sie hingehören, damit eine Mediation einerseits und eine darauf basierende Lösung andererseits erkennbar wird.
Leitsatz 11947 Bedeutung des Verstehens Auf das Verstehen kommt es an!
Leitsatz 11949 Aufgabe des Mediators Die Aufgabe des Mediators ist es also, die Mediation zu verwirklichen.
Leitsatz 11950 Kompetenz des Mediators Der Mediator muss wissen, was der Mediation zuträglich ist und was sie gefährdet.
Leitsatz 11951 Umgang mit den Gedanken in der Mediation Entscheidend ist gedankliche Ordnung.
Leitsatz 11957 Optimierung der Mediation Der Mediator wählt stets das Format, das zur Bewältigung des Konfliktes am besten geeignet ist.
Leitsatz 12017 Blockaden in der Mediation Wenn die Mediation ein Weg ist, hindert die Blockade gerade daran, diesen Weg zu gehen.
Leitsatz 3863 Verstehen ist der Schlüssel für Entscheidungen In einer "schwierigen Situation" kommt es darauf an, die Lage korrekt einzuschätzen. Der Mediator muss herausarbeiten, was die Situation / das Verhalten bedeutet und vor allem, wie es möglich ist, dass die Partei sich zu dieser Bedeutung bekennt. Wieder gilt die Regel: erst verstehen, dann entscheiden.
Leitsatz 12030 Die Rolle des Gefühls in der Mediation Ein Gefühl erklärt eine Handlungsweise, aber es entschuldigt sie nicht.
Leitsatz 12061 Die Sicherheit der Mediation Die Mediation ist das sicherste Verfahren, wenn sie die Parteien nicht abbrechen. Dann können sie sicher davon ausgehen, dass die Mediation auch im Vergleich mit anderen Verfahren das beste Ergebnis produziert. Dieses Ergebnis ist sicher, wenn die Parteien sich auf die Mediation einlassen.
Leitsatz 12067 Verstehensvermittlung Wo sich Menschen einig sind (einander verstehen), gibt es keine Konflikte. Die Mediation als ein Verfahren (oder Methode) der Verstehensvermittlung trägt zum besseren Verstehen bei.
Leitsatz 12069 Konfliktdimensionen Konfliktdimensionen sind Konfliktarten mit einem inhaltlichen Bezug zum Konflikt!
Leitsatz 12086 Rolle der Beistände Beistände sollen die Parteien unterstützen, dass die Partei alles sagen kann, was es zu sagen gibt. Die Partei soll für sich selbst sprechen. Es geht also nicht darum, die Partei zu vertreten oder zu ersetzen, sondern darum, die unterstützte Partei zu befähigen, auf gleicher Augenhöhe mit der Gegenseite zu verhandeln, damit Ihre Interessen bei der Suche nach einer Lösung vollumfänglich berücksichtigt werden können.
Leitsatz 12100 Der persönliche Stil Der individuelle Mediationsstil wird durch die Sicht auf sich selbst und die Mediation geformt und erlaubt umgekehrt Rückschlüsse darauf.
Leitsatz 12118 Techniken und Methoden Wenn die Techniken die Werkzeuge sind, dann beschreiben die Methoden die Werkzeugverwendung! Das Verfahren bildet den Rahmen und gibt die Ausrichtung für die Methoden vor. Methodik