Schlüssigkeitsprüfung
Das Aufgabenverzeichnis erfasst alle in der Mediation anfallenden Aufgaben und qualifiziert sie nach Erfordernis bis hin zur Rechtspflicht des Tätigwerdens. Hier geht es zum Aufgabenverzeichnis und hier geht es Back.
Schlüssigkeitsprüfung
Beschreibung: Nach §2 Abs. 6 Mediationsgesetz wirkt der Mediator im Falle einer Einigung darauf hin, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Die Vorschrift erwartet also einen Realitätscheck und mindestens eine Schlüssigkeitsprüfung.
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