Realitätscheck, Realitätskontrolle und Realitätstest
Es geht um den Umgang mit Fakten in der Mediation und wie sie zu evaluieren sind.
Dass die Wirklichkeit nach den Lehren des radikalen Konstruktivismus nur eine Vorstellung der Realität ist, belegt die Notwendigkeit, die Wirklichkeitsvorstellung der Parteien grundsätzlich zu hinterfragen, um deren Sicht von der Wirklichkeit zu verstehen. Hierbei helfen die Techniken des Loopens und der Mäeutik. Der Realitätscheck, hinterfragt nicht nur. Er will die Diskrepanz der Vorstellungen zur Realität herausarbeiten.
Begrifflichkeit
Die Begriffe Realitätscheck, Realitätskontrolle und Realitätstest werden oft synonym verwendet. Es handelt sich um Übersetzungen des englichen Begriffs reality check. Der Realitätscheck ist eine Technik, die auch in der Mediation verwendet wird.
Anlass
Das Wort Realitätscheck bedeutet genau das, was es sagt. Es geht um eine Überprüfung mit der Faktenwirklichkeit. Verwendet wird der Realitätscheck hauptsächlich bei luziden Träumen, um klarzumachen, ob das Gesehene Traum oder Wirklichkeit ist. Verwendet wurde der Begriff aber auch bei der Faktenüberprüfung von politischen Ankündigungen und Meinungen. Der Realitätscheck kann auch bei Vorurteilen oder fehlerhaften Selbst- und Fremdeinschätzungen gute Dienste leisten. Auch in der Mediation kann es einen Anlass geben, die Vorstellungen, die die Parteien von der Realität haben, zu hinterfragen. Manchmal überschätzen sie nämlich ihre Möglichkeiten. Nicht nur ihre mitunter irrationalen Vorstellungen, sondern auch die daraus resultierenden Forderungen (Positionen) können erheblich von der Realität abweichen. Sie sind dann schon aus diesem Grund nicht erfüllbar und kaum ein geeigneter Verhandlungsgegenstand.
Vorgehensweise
Bei dem Realitätscheck geht es immer nur um eine einzige Frage:
Der Mediator hilft den Gedanken auf die Sprünge. In einem ersten Schritt leitet er den Realitätscheck mit der im Rahmen der Dimensionierung vorzunehmenden Unterscheidung von Fakten, Meinungen und Emotionen. Die Differenzierung wird in dem Loop zurückgemeldet. Eine weitergehende Realitätskontrolle wird erforderlich, wenn die von den Parteien erarbeitete Lösung und die damit einhergehende Planung daraufhin zu überprüfen ist. Dann wird hinterfragt, ob die vorgestellte Realität überhaupt der Sachlage (also den Fakten) entspricht und ob sie (gegebenenfalls in der Zukunft) realisierbar ist. Wermke erstreckt die Kontrolle auch auf die Hinterfragung der jeweiligen Rechtspositionen.1
Er erwartet von dem Mediator, dass er gegebenenfalls auf fehlerhafte Rechtsvorstellungen hinweist.
Der Mediator muss stets die Grenze zur Beratung und zur Rechtsanwendung beachten. Er kann sein Fachwissen jedoch einbringen, um Korrekturen zu ermöglichen. Er ist nicht verpflichtet, die Realität selbst zu erforschen. Es ist jedoch seine Aufgabe, zumindest eine Schlüssigkeitsprüfung durchzuführen, woraus sich eine Hinweispflicht ableiten lässt. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Parteien zu veranlassen, sich über die Sachlage und die Realisierung der Lösung zu vergewissern. Seine Pflicht lässt sich aus §2 Mediationsgesetz herleiten. Hierbei verwendet er entweder die Mäeutik oder das zirkuläre Fragen.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Letztlich geht es immer darum, einen Bezug zu Tatsachen herzustellen. So wie Realität, Wirklichkeit und Wahrheit voneinander zu unterscheiden sind,2 müssen auch die Methoden der Tatsachenüberprüfung klar voneinander abgegrenzt werden.
| Begriff | Bedeutung | Anlass |
|---|---|---|
| Realitätscheck | Überprüfung subjektiver Annahmen, Wahrnehmungen oder Erwartungen an der äußeren oder sozialen Realität | Wenn Erwartungen, Befürchtungen oder Annahmen überprüft werden sollen, um Fehleinschätzungen, unrealistische Erwartungen oder Entscheidungsblockaden zu vermeiden |
| Evaluation | Systematische Bewertung von Maßnahmen, Prozessen oder Ergebnissen anhand definierter Kriterien | Wenn eine fundierte Einschätzung oder Bewertung benötigt wird, um Entscheidungen vorzubereiten, Alternativen abzuwägen oder Wirksamkeit zu beurteilen |
| ENE | Frühe, neutrale (unabhängige) Untersuchung des Sachverhaltes und der Fallfragen; vom Fact-Finding abzugrenzen, da Bewertungen erfolgen | Wenn frühzeitig eine unabhängige Einschätzung der Erfolgsaussichten, Risiken oder Streitpunkte gewünscht wird, um weitere Eskalation oder Kosten zu vermeiden |
| Beweiserhebung | Gezielte Sammlung von Beweismitteln zur Feststellung eines Sachverhalts | Wenn Tatsachen rechtlich oder formal festgestellt werden müssen und eine beweisgestützte Entscheidung erforderlich ist |
| Beweissicherung | Sicherstellung von Beweisen, die bei Zeitablauf verloren gehen oder verändert werden könnten | Wenn die Gefahr besteht, dass Beweise nicht dauerhaft verfügbar bleiben und ihr späterer Verlust droht |
| Faktenklärung | Strukturierte Klärung strittiger oder unklarer Tatsachen | Wenn unterschiedliche Darstellungen eines Sachverhalts vorliegen und zunächst ein gemeinsames Verständnis der Tatsachen erforderlich ist |
| Wahrheitsfindung | Prozess der Annäherung an eine objektive oder intersubjektiv akzeptierte Wahrheit | Wenn ein verbindlicher Anspruch auf Wahrheit besteht oder eine abschließende Klärung im Sinne objektiver Richtigkeit angestrebt wird |
| Plausibilitätsprüfung | Beurteilung, ob Aussagen oder Erklärungen in sich schlüssig und nachvollziehbar sind | Wenn Aussagen auf innere Stimmigkeit geprüft werden sollen, ohne sie abschließend zu beweisen oder zu widerlegen |
| Verifikation | Nachweis der Richtigkeit einer Aussage oder Hypothese | Wenn die Gültigkeit einer Annahme formal oder methodisch bestätigt werden muss |
| Reality Testing | Psychologischer Abgleich zwischen subjektiver Wahrnehmung und äußerer Realität | Wenn Zweifel bestehen, ob Wahrnehmungen oder Überzeugungen mit der Realität übereinstimmen |
| Konsensfeststellung | Festhalten gemeinsam akzeptierter Tatsachen oder Annahmen | Wenn eine tragfähige gemeinsame Grundlage benötigt wird, ohne objektive Wahrheit festzustellen |
Bedeutung für die Mediation
Die Grenzziehung zwischen einer eigenen Faktenerhebung oder deren rechtlicher Überprüfung sind eindeutig. Beides ist eine Aufgabe der Parteien. Der Mediator hat aber Hinweis- und Warnpflichten.
Was tun wenn ...
- Der Mediator führt keinen Realitätstest durch
- Die Partei ist verwirrt
- Die Partei hat absurde, irrationale Vorstellungen
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Ratgeber
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.
Alias: Faktenwirklichkeit, Realitätskontrolle, Realitätstest, reality check, Realitätsprüfung
Siehe auch: Loopen
Hinweis: Auf dieser Seite werden Aufgaben beschrieben, die im Beitrag Aufgabenverzeichnis erfasst und gelistet sind.
Prüfvermerk: -
Prüfvermerk: