Streitparteien
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Zum Thema » Streitparteien sind diejenigen Träger von Rechten und Pflichten, über die im Rahmen einer Mediation verhandelt wird. Sie bilden den materiell-rechtlichen Kern des Konflikts. Der Begriff ist vom verfahrensrechtlichen Parteibegriff zu unterscheiden und beschreibt nicht, wer an der Mediation teilnimmt, sondern wessen Rechte und Pflichten Gegenstand der Regelung sind. Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht die Problematik.
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Träger von Rechten und Pflichten
Streitparteien sind stets die Rechtsträger, denen die streitigen Ansprüche, Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten zugeordnet sind. Vertragsparteien des Arbeitsverhältnisses, um dessen Kündigung es geht, sind im vorstehenden Beispiel B und die X-GmbH. Sie sind aktiv- oder passivlegitimiert. Aktivlegitimiert ist, wer ein Recht geltend machen kann. Passivlegitimiert ist, wer zur Leistung oder Duldung verpflichtet ist. Im Beispiel geht es um die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Die Aktiv- oder Passivlegitimation ergibt sich aus der Rechtslage, nicht aus der Teilnahme an der Mediation, sondern aus der materiell-rechtlichen Zuordnung der streitigen Rechtspositionen.
Natürliche und juristische Personen
Streitparteien können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein. Natürliche Personen sind selbst handlungsfähig und können daher zugleich Streitpartei und Mediand sein. Juristische Personen (z. B. GmbH, Verein, Körperschaft des öffentlichen Rechts) sind zwar Träger von Rechten und Pflichten, aber nicht handlungsfähig. Sie können nicht selbst verhandeln. In diesen Fällen treten Vertreter (z. B. Geschäftsführer, Vorstände, Bevollmächtigte) im Mediationsverfahren auf. Die juristische Person bleibt jedoch die Streitpartei, nicht der Vertreter.
Abgrenzung: Streitparteien und Medianden
Streitparteien und Medianden sind nicht zwingend identisch. Streitparteien sind die Rechtsträger des Konflikts. Medianden sind die Personen, die tatsächlich an der Mediation teilnehmen und verhandeln. In der Praxis fallen beide Rollen häufig zusammen, insbesondere bei Konflikten zwischen natürlichen Personen. Bei institutionellen oder organisatorischen Konflikten (z. B. Unternehmen, Behörden) besteht jedoch regelmäßig eine Trennung zwischen Streitpartei und Mediand.
Vertreter, Beistände und Einflussnehmer
Vertreter handeln für eine Streitpartei, sind aber nicht selbst Streitpartei. Ihre Befugnisse ergeben sich aus Gesetz, Satzung oder Vollmacht. Sie nehmen an der Mediation teil, um die Interessen der Streitpartei wahrzunehmen und Entscheidungen vorzubereiten oder zu treffen. Davon abzugrenzen sind Personen, die Einfluss auf eine Streitpartei ausüben, ohne selbst Träger der streitigen Rechte oder Pflichten zu sein, etwa:
- Beistände,
- Berater,
- Anwälte,
- interne oder externe Entscheidungsträger,
- informelle Einflussnehmer im Hintergrund.
Diese Personen können für den Verlauf der Mediation bedeutsam sein, begründen jedoch keine eigene Streitparteistellung.
Streitparteien und Dritte
Nicht jede am Verfahren beteiligte Person ist Streitpartei.
Als Dritte gelten alle Personen, die weder Mediator noch Streit- oder Konfliktpartei sind. Sie können nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden.
Die Abgrenzung ist insbesondere deshalb wichtig, weil nur Streitparteien über ihre Rechte und Pflichten disponieren können, nur sie verbindliche Vereinbarungen treffen können und nur ihnen die Ergebnisse der Mediation rechtlich zugeordnet werden.
Bedeutung für die Mediation
Die klare Identifikation der Streitparteien ist eine zentrale Voraussetzung für eine tragfähige Mediation. Unklarheiten über die Trägerschaft von Rechten und Pflichten führen regelmäßig zu Scheinlösungen, Kompetenzkonflikten oder nicht umsetzbaren Vereinbarungen.
Eine professionelle Mediation erfordert daher die präzise Benennung der Streitparteien, die klare Abgrenzung zu Medianden, Vertretern und Einflussnehmern, sowie die Sicherstellung, dass die tatsächlich Entscheidungsbefugten in geeigneter Weise in das Verfahren eingebunden sind.
Was tun wenn ...
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Aliase: Streitpartei